Archiv für den Tag 23. August 2020
Mahnwache am 29.08.2020 am Drohnen- und Tornadostandort Jagel
am Samstag 29. August 2020
um „Zwei vor Zwölf“, 11.58 Uhr
vor der Hauptzufahrt zum Fliegerhorst Jagel
Der Alptraum wird Wirklichkeit:
Bewaffnete Kampfdrohnen für die Bundeswehr
Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat am 26. Februar 2013 mit dem Dokument „Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung (FFF) die Forderung nach bewaffneten Kampfdrohnen für die Bundeswehr abschliessend festgelegt. Die Einführung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr mit Präzisionsmunition wurde bereits seit 2012 ausführlich mit den negativen Erfahrungen im Krieg in Afghanistan begründet.
Daraufhin hatte das Bundesverteidigungsministerium eine Untersuchung zu den am Markt verfügbaren bewaffnungsfähigen Kampfdrohnen 2013 durchgeführt.
Die Entscheidung für die Kampfdrohne „G-Heron-TP“ wurde im Jahr 2016 getroffen, da ihre einzigartige Bewaffnung folgende Kriterien im Sinne einer funktionalen Leistungsbeschreibung erfüllt:
hohe Präzision, -kleine Wirkladung, -skalierbare Effekte, -unmittelbare Kontrolle und Steuerung der Waffe durch die Waffenbediener, -Möglichkeit zur nachträglichen Korrektur des Auftreffortes und -zeitpunktes während des Fluges der Rakete und -Möglichkeit zum Bekämpfungsabbruch bis unmittelbar vor dem Auftreffen.
Nur die Luft-Boden-Rakete vom Typ „Whip Shot“ der Heron TP verfügt als Alleinstellungsmerkmale über dieses Leistungsprofil. Sie wird nur vom israelischen staatlichen Rüstungskonzern Israel Military hergestellt und wird ohne die Kampfdrohne Heron TP nicht exportiert. Die „Whip Shot“ wiegt 15 Kilogramm, wovon sechs Kilogramm auf den Sprengkopf entfallen. Damit ist sie gegenüber anderen Lenkwaffen verhältnismäßig klein. Der Hersteller hat die Rakete in 2012 auf einer Waffenmesse in Singapur präsentiert. Dem Informationsdienst „Israel Defense“ zufolge kostet eine Lenkwaffe 40000 Dollar.
Die Entscheidung für die „G-Heron TP“ hatte das Bundesministerium der Verteidigung mit „der nur in Israel erhältlichen Rakete“ begründet (Bundestagsdrucksache 18/13346, Antwort zu Frage 3). Die Drohnen sowie die Bodenstationen würden mit einer „technischen Bewaffnungsfähigkeit“ ausgeliefert (Bundestagsdrucksache 19/7922, Antwort zu Frage 24). Dies ist in einer völkerrechtlich nicht bindenden Regierungsvereinbarung zwischen dem BMVg und dem Verteidigungsministerium Israels sowie in den drei detaillierenden Programmabsprachen geregelt. Alle fünf G-Heron TP verfügen serienmäßig über standardisierte Aufhängepunkte für die Raketen unter den Flügeln und unter dem Rumpf (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 16). Die Bundeswehr überprüft diese Bewaffnungsfähigkeit im Rahmen der Nachweisführung für eine deutsche militärische Musterzulassung. Diese für die Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen sind mit der Firma Airbus als Hauptauftragnehmerin in einem Musterprüfrahmenprogramm vertraglich vereinbart, Bundestagsdrucksache 19/8496.
Die Entscheidung für den Drohnen-Kampfeinsatz war längst getroffen
Neben der Vereinbarung mit Airbus gebe es einen zusätzlichen Vertrag mit dem israelischen Verteidigungsministerium, berichtete „Report Mainz“: 51 Millionen US-Dollar sollen die Anpassung der Munition an die deutschen Vorgaben und die Tests mit scharfer Munition, kosten.
Die Entscheidung zur Bewaffnung würde erst getroffen, nachdem eine breite gesellschaftliche Debatte stattgefunden habe. So steht es im Koalitionsvertrag. Auch die Vorlage des Finanzministeriums an den Haushaltsausschuss bekräftigt:„Die Herstellung der vollumfänglichen Bewaffnungsfähigkeit, die eine taktische Waffenausbildung des Bedienpersonals voraussetzt sowie eine Munitionsbeschaffung, sind nicht beauftragt.“
Doch im Vertrag zwischen Bundesverteidigungsministrium und Airbus sind im Anforderungsprofil für die „G-Heron-TP“ detaillierte Kampfeinsatzszenarien beschrieben: So heißt es zum Beispiel, die „G-Heron-TP“ müsse in der Lage sein „die identifizierten Bodenziele zu bekämpfen“. Außerdem müsse die „G-Heron-TP“ in der Lage sein, „mindestens einmal am Tag die präzise Bekämpfung von mindestens zwei leicht gepanzerten (ungepanzerten) Fahrzeugen oder weichen Zielen (Personen) nacheinander in einer Mission leisten zu können“.
Der Einsatz von bewaffneten Drohnen wird nach dem Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung an den Deutschen Bundestag zur Debatte über eine mögliche Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr vom 3.7.2020 so vor sich gehen, wie in Bild 3 dargestellt. Als Hauptargument für bewaffnete Kampfdrohnen ist der Schutz der eigenen Soldat*innen genannt. Dieses Bild aus dem BMVg macht aber deutlich, Kampfdrohnen sind eine Angriffswaffe gegen „feindliche Kräfte“ In dieser Grafik ist die Überlegenheit der eigenen Kräfte von 5 zu 2 sicher nicht zufällig gewählt, ebenso die graphische Darstellung der Lenkwaffe im Vergleich mit dem Bild der „Whip Shot“ von IMI (Israel Military Industrie)
Der Erstflug der Heron TP hat stattgefunden
Der Bundestag hat zwar noch nicht über die Bewaffnung beschlossen, aber das „Waffensystemunterstützungsteam“ für die Drohne gibt es bereits seit Oktober 2018 in Manching. Die Luftwaffe erarbeitet Lehrpläne für die Auslöser der Raketen. Die Ausbildung soll im nächsten Jahr beginnen. Der Erstflug der von deutschen Soldaten gesteuerten HeronTP hat in Israel am Sonntag, 26.7.2020 stattgefunden. Im November wird die erste HeronTP an die Bundeswehr ausgeliefert. Dazu sollen Bundestagsabgeordnete jetzt noch nein sagen?
Werbeveranstaltungen der Militaristen statt „öffentlicher Debatte“ mit Pazifist*innen
Eine öffentliche Debatte war auf ein medial aufgebauschtes Werbe-Event im Bundesverteidigungsministerium und Vorträge an zwei Universitäten begrenzt. Diese Art der „öffentlichen Debatte“ hatte aber 150.000 Euro an öffentlichen Steuergeldern gekostet. Protagonisten waren der Parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber vom BMVg und der Generalinspekteur der Bundeswehr Eberhard Zorn. Dazu kamen dann noch Informationsveranstaltungen für Bundestagsabgeordnete, eine davon wurde im Internet live übertragen. In den Werbeveranstaltungen wurden Videos von Drohneneinsätzen gezeigt und die Anforderungen an die einzusetzende Munition und die favorisierte Bewaffnung des Ministeriums für die Eurodrohne bekannt gegeben. Der Bundestag wird nun nach der Sommerpause im September bewaffneten Drohneneinsätzen zustimmen unter Vorlage des Ergebnisberichtes des Bundesverteidigungsministeriums über die nicht statt gefundene „öffentlichen Debatte“

Anfahrt zum Fliegerhorst Jagel
Machen Sie mit bei Aktionen gegen Kriegsbeteiligung und Aufrüstung der Bundeswehr:
Militär löst keine Probleme, denn im Krieg gibt es nur Verlierer: Menschen, die ihr Leben und ihre Gesundheit verlieren, deren Lebensgrundlagen und Existenzen zerstört werden, dazu gehören auch die Soldat*innen. Auch wenn die Kriege längst vorbei sind, leiden die Menschen immer noch an den Folgen wie Verelendung und politische Instabilität. Kriege sind keine Naturkatastrophen. Kriege werden von Menschen vorbereitet, organisiert und Menschen stellen sich für Kriegshandlungen zur Verfügung. Daher kann Krieg und Militär auch durch Menschen beendet und abgeschafft werden.
Seit über fünf Jahren treffen sich deshalb Menschen aus der Region etwa monatlich am Fliegerhorst Jagel, um gegen die Aufrüstung der Bundeswehr mit Cyberkrieg, Drohnen und Elektronischer Kampfführung mit unterschiedlichen Aktionen zu protestieren. Das Geschwader ist dadurch als todbringende Bundeswehreinheit bekannt geworden.
Infos über gelaufene und zukünftige Aktionen gibt es unter jagel.bundeswehrabschaffen.de
Deutsche Friedensgesellschaft –
Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen
DFG-VK Gruppe Flensburg
v.i.S.d.P.: Siglinde & Ralf Cüppers, Mühlenholz 28a, 24943 Flensburg.
Email: flensburg@bundeswehrabschaffen.de