Archiv für den Tag 16. Juni 2020

Reisewarnung für EU-Länder aufgehoben: Viele Betroffene bleiben auf Stornierungskosten sitzen

Tipps und Unterstützung von der Verbraucherzentrale

Am 15. Juni wurde die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die Mitgliedstaaten der EU sowie für einige weitere Länder in Europa aufgehoben. Wer Reisen in diese Länder gebucht hat, kann damit nicht mehr ohne weiteres kostenfrei stornieren. Doch viele Verbraucher*innen können und wollen wegen der Corona-Pandemie nicht mehr reisen.

Urlaub im europäischen Ausland ist ab dem 15. Juni mit Einschränkungen wieder möglich. Mit der Aufhebung der Reisewarnung für europäische Länder können Urlauber in vielen Fällen ihre gebuchten Reisen in die genannten Staaten antreten. Das gilt laut Auswärtigem Amt für folgende Länder:

  • Mitgliedsstaaten der EU
  • Schweiz
  • Norwegen
  • Liechtenstein
  • Island
  • Großbritannien
  • Nordirland

Von Kreuzfahrten rät das Auswärtige Amt wegen der besonderen Risiken weiterhin generell ab. In einigen der genannten Länder gelten weiterhin Einreisebeschränkungen und Quarantäne-Vorschriften für Einreisende. Diese können sich je nach Entwicklung der Pandemie überall kurzfristig ändern. Wer also reisen will, sollte sich deshalb vorher umfassend beim Auswärtigen Amt, beim Bundesinnenministerium sowie bei den Vertretungen des Reiselandes über die geltenden Bestimmungen informieren.

Reiseunternehmen verlangen hohe Stornokosten

Komplizierter als bisher wird die Situation für Verbraucher*innen, die Reisen in die oben genannten Länder gebucht haben und diese nicht antreten können oder wollen. Die Erfahrung aus der Verbraucherberatung der vergangenen Wochen zeigt, dass viele Reiseunternehmen in solchen Fällen nicht zum Entgegenkommen bereit sind und bei einer Stornierung 90 Prozent des Reisepreises oder sogar den gesamten Reisepreis fordern. Mit der Aufhebung der Reisewarnung haben diese Betroffenen nun rechtlich kaum noch etwas in der Hand, um Forderungen nach kostenfreier Stornierung zu untermauern.

Viele Menschen können gebuchte Reisen nicht antreten

Tatsächlich gibt es aber viele Gründe, weshalb Verbraucher trotz Aufhebung der Reisewarnung nicht reisen können und wollen. Nach wie vor besteht auf Reisen ein erhöhtes Risiko, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ruft weiterhin dazu auf, Kontakte auf ein Minimum zu beschränken und möglichst viel zu Hause zu bleiben. Bei der Verbraucherzentrale melden sich immer mehr Menschen, die aufgrund ihres hohen Alters oder von Erkrankungen wie Asthma oder Diabetes besonders gefährdet sind und gebuchte Reisen deshalb absagen wollen. Andere können ihre ursprünglich geplanten Reisen nicht antreten, weil sie ihren Jahresurlaub als Arbeitnehmer in der Coronakrise bereits für die Betreuung ihrer Kinder während der Zeit von Kita- und Schulschließungen verbraucht haben. Die Verbraucherzentrale setzt sich deshalb für eine Regelung ein, die solchen Betroffenen eine kostenfreie Stornierung ermöglicht. „Für Menschen aus Risikogruppen macht es keinen Unterschied, ob sie nach Spanien oder Südafrika reisen. Für sie bedeutet jede Reise eine unnötige Gefahr. Es muss deshalb für solche und andere Härtefälle eine Möglichkeit geben, aus den Verträgen herauszukommen“, sagt Stefan Bock, Vorstand der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Reisewarnung bleibt für Fernreisen, Türkei und Nordafrika

Einfacher ist Situation für Verbraucher*innen, die gebuchte Reisen ins außereuropäische Ausland stornieren müssen. Für diese Länder gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes weiterhin bis zum 31. August 2020. Dazu zählen auch beliebte Reiseziele wie die Türkei, die nordafrikanischen Länder, Thailand oder die USA. Betroffene Pauschalreisende können alle Reisen in diese Länder bis Ende August kostenfrei stornieren. Das bedeutet, dass ihnen die Erstattung des gesamten Reisepreises innerhalb von 14 Tagen zusteht – unabhängig davon, ob der Anbieter oder der Kunde storniert. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale haben Betroffene auch bei einzeln gebuchten Leistungen wie Flügen oder Unterkünften ein Recht auf kostenfreie Stornierung – zumindest, wenn sie nach deutschem Recht gebucht haben. Weiterhin hat das Auswärtige Amt angekündigt, die Reisewarnung für einzelne Länder außerhalb Europas unter bestimmten Voraussetzungen möglicherweise schon vor dem 31. August aufzuheben. Ob ein Unternehmen dann die kostenfreie Stornierung einer gebuchten Reise verweigern kann, hängt von den Bestimmungen für das Reiseland ab.

Weitere Tipps, Musterbriefe und Unterstützung für Verbraucher*innen

Unter der Servicenummer 0431 / 590 99 40, per Kontaktformular oder Email an info@vzsh.de bietet die Verbraucherzentrale Betroffenen Rat und Unterstützung. Unter http://www.verbraucherzentrale.sh stehen täglich aktualisierte Informationen zu den Folgen der Corona-Pandemie für Verbraucher*innen zur Verfügung.

Local AIR: Künstler*Gruppe act147 vom 17. – 19. Juni 2020 in der NORDER147

act147

act147 ist eine neu gegründete, NORDER-basierte Künstler*Gruppe, die aus einem Zeichnen- und Maltreff hervorgegangen ist. Mit act147 machen sich die jungen Leute selbstständig und mit der Artist In Residence haben sie die Chance herausfinden, was und wieviel sie konkret zusammenarbeiten und wieviel sie sich auf ihre jeweils eigene Kunst konzentrieren wollen.

Gibt es gemeinsame Themen, Techniken, Ziele? Hat die Gruppe einen Standpunkt, eine Haltung?

Wir werden einiges zu sehen bekommen, die  fortlaufende Dokumentation wird wie immer von Lukas Haak, Medienkünstler, geleistet!

Ob und wann es „Öffnungszeiten“ gibt, wird noch bekannt gegeben, in den Fenstern wird auf jeden Fall etwas zu sehen sein.

Alle weiteren Informationen findet ihr auch auf der Webseite der NORDER147: www.norder147.com Auf Facebook findet ihr uns hier
E-Mail: info@norder147.com
Norderstr. 147
24939 Flensburg

Hafenumzug: Scharfe Kritik der Bürgerinitiative Flensburger Hafen an der Informationspolitik der Stadt und der Oberbürgermeisterin

Geplanter Umzug des Wirtschaftshafens an das Stadtwerke-Ufer: Bürgerinitiative wirf der Stadt einseitige und tendenziöse Informationspolitik vor– Foto: Jörg Pepmeyer

VERANTWORTUNGSBEWUSST + BÜRGERNAH

So sehen Sie sich, Frau Oberbürgermeisterin – wir nicht!

Im Juni 2019 haben wir öffentlich dargestellt, welche Auslassungen und Fehler wir in der Gläsernen Akte Hafen festgestellt haben und Ihnen sofort ein persönliches Gespräch im Sinne eines konstruktiven Meinungsaustauschs vorgeschlagen.

6 Monate später, am 6. Januar 2020, haben Sie dann endlich die Zeit für ein Gespräch mit uns gefunden.

In aller Klarheit haben wir Ihnen und Mitgliedern Ihres Führungsteams beschrieben, was wir in unserer (bis dahin noch nicht ganz vollständigen) Analyse aller relevanten Problemfelder festgestellt hatten:

– Die Angaben zum Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben des bestehenden Wirtschaftshafens auf der Ostseite sind falsch.

– Der angegebene Projekt-Schätzwert (70 Mio. €) ist viel zu niedrig angesetzt, denn er enthält nicht die Kosten für den neuen Wirtschaftshafen – West (mindestens 25 – 30 Mio. €) und auch nicht den verpflichtenden Aufschlag für späteres Bauen (Stichwort: Baupreisindex), obwohl Herr Pahl das immer wieder behauptet hat.

– Für die Entschädigungszahlungen wegen vorzeitiger Mietvertragsauflösung mit der HaGe (4-5 Mio. €) fehlt die Berechtigungsanalyse durch eine (idealerweise externe) auf das Thema spezialisierte Anwaltskanzlei.

– In Cluster 4 wird eine Fläche von 70.000 qm für den Wohnungsbau ausgewiesen. Alle in dem Gebiet Hafen-Ost vorhandenen Flächen sollen – wie beschlossen – in Erbpacht vergeben werden. Dauer: 75 Jahre. Jährliche Erbpacht: 7 %.

Bei unseren Analysen haben wir uns auch mit dem Thema Erbpacht beschäftigt. In der Ausgaben- und Einnahme Planung der Stadt (Gläserne Akte) wird dazu eine Gesamteinnahme von 480.000 € dargestellt. Teilt man diesen Betrag durch eine Laufzeit von 75 Jahren, ergibt das eine Jahreseinnahme von nur ca. 6.400 €. Das aber wäre viel zu niedrig für eine Fläche von 70.000 qm.

Daher haben wir bereits seit Monaten immer wieder bei Ihnen nachgefragt, um eine Erklärung dieser Zahlen zu erhalten. Eine Antwort gibt es bis heute nicht.

Sie wissen seit Herbst 2017 vom Innenministerium, dass der Wirtschaftshafen wegen der von der Stadt geplanten Wohnbebauung auf die Westseite verlegt werden muss, wenn Sie am „urbanen Stadtquartier“ festhalten und Förderungen dafür einwerben wollen. Die Errichtung eines „urbanen Stadtquartiers“ war jedoch nicht Gegenstand in den 2016 durchgeführten Bürger*innen-Workshops.

Und da es sich bei der klaren Orientierung auf den Bau eines „urbanen Stadtquartiers“ um ein grundsätzlich und gänzlich anderes Projekt handelt als zuvor, hätten Sie die Bürger*innen klar und deutlich über diese veränderten Grundbedingungen aufklären und neue Workshops durchführen lassen müssen. Ein Verfahrensfehler, der korrigiert werden muss.

In unserem persönlichen Gespräch am 6. Januar dieses Jahres haben wir Sie aufgefordert, die beschlossene Ratsvorlage RV 15 / 2019 in Abstimmung mit den Ratsmitgliedern zurückzuziehen und neu bearbeiten zu lassen.

Geschehen ist das nicht! Und „Fehlanzeige“ ebenfalls mit Blick auf Einsicht und / oder Ihre Bereitschaft, gemachte Fehlentscheidungen zu korrigieren.

Und was stellen wir jetzt fest?

In der Mitteilungsvorlage SUPA 20/2020 zeigen Sie auf Seite 2 wieder die irreführende Grafik mit den falschen Zahlen für den Wirtschaftshafen auf der Ostseite. Und ergänzend dazu auch wieder die falschen Zahlen für die entstehenden Verkehrsbelastungen (CO2 + Lärm)!

Was aber noch schlimmer ist, auf Seite 6 und 7 bitten Sie das Wirtschaftsministerium um Unterstützung bei der Einwerbung von EU-Fördermitteln für den Aufbau des Wirtschaftshafens auf der Westseite, dessen Kosten mit 25 Mio. € angegeben werden.

Das macht uns fassungslos.

Sie lassen unsere Nachweise und Darstellungen weiter völlig unbeachtet und geben sich verärgert, wenn wir – nicht zuletzt auf Grund mangelnden Interesses Ihrerseits – damit an die Öffentlichkeit gehen.

Gerade dieser Tage – sprich: angesichts der Corona-Krise und der mit ihr verbundenen finanziellen Unwägbarkeiten – wäre es leichter denn je, das von weiten Teilen der Bevölkerung ungeliebte Thema „Hafenverlagerung“ zu beerdigen, oder zumindest auf Eis zu legen. Solange, bis eine von breiten Teilen der Bevölkerung getragene Planung darauf hoffen kann, nicht nur zeitnah umgesetzt zu werden, sondern auch auf einer gesicherten und tragbaren Finanzierung.

Dazu, allerdings, braucht es den Willen und die Fähigkeit zur Einsicht.

Sie, Frau Oberbürgermeisterin, sind in ca. 1 ½ Jahren nicht mehr im Amt, und viele der mitverantwortlichen Ratsmitglieder wahrscheinlich auch nicht.

Aber mit der „nach Ihnen“ zu erwartenden Verschuldungsproblematik müssen wir fertig werden. Und was viel, viel schlimmer ist: auch noch unsere Kinder und Enkel.

Bürgerinitiative Flensburger Hafen e. V.

Der Vorstand

Weitere Artikel finden Sie auf unserer Homepage: https://flensburg-hafen.de/

Mehr Informationen zum Thema Hafenumzug auch hier

Noch ein Hinweis von Jörg Pepmeyer:

Auf der Sitzung der Flensburger Ratsversammlung am 25.06. gibt es diesmal eine ganze Menge  spannender TOPs. Unter anderem gibt es  zwei Anträge zur Verlagerung des Wirtschaftshafens und der städtbaulichen Entwicklung des Hafenostufers. Die Flensburger Ratsfraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP  halten die in der Machbarkeitsstudie zur Verlagerung des Wirtschaftshafens genannten Kosten von 25 Mio. Euro für einen sinnvollen Ausbau des Hafens-West für überhöht und wollen allenfalls 2,5, maximal 3 Mio. Euro dafür ausgeben. Nach geltender Beschlusslage soll der Umzug bis zum 1. Januar 2023 abgewickelt werden. Die Hafenwirtschaft und die IHK Flensburg halten allerdings einen Kostenrahmen von 3 Mio. für einen funktionsfähigen Wirtschaftshafen am Stadtwerke-Ufer für absolut unrealistisch. Dennoch wollen die oben genannten Fraktionen am 25.06. Nägel mit Köpfen machen, steht ein entsprechender Antrag zur Ertüchtigung von Liegenschaften für den Hafenumschlag an der Westseite des Hafens zur Beschlussfassung an und sollen mit einem weiteren Antrag Leitlinien für die städtebauliche Entwicklung des Hafenostufers festgelegt werden. Da werden sicherlich die Vertreter*innen der lokalen Bau- und Immobilienwirtschaft aufmerksam zuhören, werden sie doch später die größten Profiteure der „Verlagerung“ des Wirtschaftshafens sein, wenn sie am Ostufer anschließend ihre hochpreisigen Büros und Eigentumswohnungen bauen dürfen. Da stört es sie sicherlich nicht, dass damit auch Hunderte Arbeitsplätze in der Hafenwirtschaft verloren sind.

Einzigartiger Versuchsstand der Hochschule Flensburg: „Shipping“ wird noch umweltfreundlicher

Prof. Dr. Wiktoria Vith vor einem Graffiti, das den Versuchsaufbau in der Halle in Kielseng zeigt. So bekommt die Öffentlichkeit einen Eindruck, was an der Hochschule Flensburg passiert. Foto: graffitimacher.de

Damit „Shipping“ wirklich umweltfreundlicher wird: Wissenschaftler*innen der Hochschule Flensburg entwickeln an einem deutschlandweit einzigartigen Versuchsstand eine innovative Membrantechnologie zur Reinigung von Scrubberwässern von Schiffen.    

Umweltschutz schadet der Natur? Kann passieren. Wenn zum Beispiel auf Schiffen Abgase gereinigt werden, um zu verhindern, dass Schwermetalle und Rußpartikel in die Atmosphäre gepustet werden. Zwar verschwinden die dunkeln Rauchschwaden über den Frachtern und Schleppern. Das Meer aber färbt sich schwarz.

Umweltschutz paradox? Wiktoria Vith erklärt: „Die Abgase aus den mit Schweröl betriebenen Schiffsmotoren, meist sind es Containerschiffe, dürfen bestimmte Emissionen nicht überschreiten, wenn sie in geschützte Gewässer ankommen. Damit das gelingt, werden die Abgase in sogenannten Scrubbern gereinigt.“ Diese Anlagen, so die Professorin für Verfahrenstechnik an der Hochschule Flensburg, könne man sich wie eine riesige Dusche vorstellen. Das von unten hoch strömende Gas werde von oben mit Seewasser, nun ja, abgeduscht. „Schwefel, Schwermetalle und Feinstaub gelangen dann nicht mehr in die Luft – aber dafür ins Meer“, so Vith. Das widerspricht natürlich den weltweiten Bestrebungen nach Gewässerschutz im maritimen Sektor. Damit der Atmosphärenschutz nicht auf Kosten des Gewässerschutzes abläuft, forschen Wissenschaftler*innen um Wiktoria Vith an einer innovativen Membrananlage zur Reinigung von Scrubberabwasser. „Unser Ziel“, sagt die Professorin, „ist es, dass 99 Prozent des Scrubberwassers unbedenklich zurück ins Meer abgeleitet, der Rest als konzentrierter Schlamm entsorgt werden kann.“

Zu diesem Zweck geht gerade am Standort Kielseng, dem Großmaschinenlabor des Maritimen Zentrums der Hochschule Flensburg direkt am Fördeufer, eine in Deutschland einmalige schiffstypische Anlage in Betrieb. Der entsprechende Forschungsschiffmotor ist vorhanden, nun wurden der Scrubber und die Membrananlage nach Ultrafiltrationsprinzip gebaut. „Der Betrieb der Anlage generiert dann ein authentisches Scrubberwasser für die Forschung unabhängig vom laufenden Schiffsbetreib“, erklärt Vith. Gefördert wurde dieses On-Shore-Projekt mit 751.000 Euro durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

In den kommenden Jahren wird das Team, in dem neben Vith und Prof. Dr. Michael Thiemke vom Maritimen Zentrum mehrere wissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende mitarbeiten, die Membrantechnologie mit den Industriepartner*innen optimieren. In einer Membran sieht Vith den Vorteil, dass sie eine scharfe Grenze zwischen gereinigtem Wasser und den filtrierten Schadstoffen zieht. „Gegenwärtige Verfahren wie Hydrozyklone oder Zentrifugation sind nicht so effektiv.“ Aber in dem Projekt „CleanMarine4.0“ geht es nicht nur um die reine Filtertechnik. Man frage auch nach der richtigen Anlagenkonstruktion für den Schiffseinbau, der Membranlebensdauer angesichts aggressiver Stoffe und korrosionsförderndem Salzwasser und nach der bestmöglichen Reglungstechnik für die komplexen Systeme. „Wir entwickeln eine zuverlässige Technologie zur Emissionsminderung in die maritime Umgebung – die gesetzlichen Mindestanforderungen werden bei Weitem übertroffen“.

So wird „Shipping“ noch umweltfreundlicher.

Video: Flensburger Graffitikünstler haben den Versuchsstand kurzerhand auf die Wand der Halle geholt, in der das Projekt stattfindet. So kann jeder sehen, was in der Außenstelle Kielseng der Hochschule Flensburg spannendes erforscht wird.

 

 

Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses am 23.06.2020 um 16:00 Uhr im Rathaus, Ratssaal

Unter TOP 3 steht  eine Berichterstattung über die aktuelle Lage zur Coronavirus-Pandemie an.

Stadt Flensburg                                                                                                 Flensburg, 15.06.2020
Der Vorsitzende des Hauptausschusses

Bekanntmachung
zur 35. Sitzung des Hauptausschusses
am Dienstag, 23.06.2020, 16:00 Uhr
Rathaus, Ratssaal

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit!
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist die Anmeldung für eine Gästeliste erforderlich, die den Einlass in das Rathaus ermöglicht. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 0461/85 2120 oder per Mail an nordmann.edgar@flensburg.de .
Der Zugang für angemeldete Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang Am Pferdewasser.

Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Hauptausschusses voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Tagesordnung
A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Niederschriften
2.1 Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 33. Sitzung vom 26.05.2020
2.2 Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 34. Sitzung vom 09.06.2020

3. Mitteilungen
3.1 Aktuelle Lage zur Coronavirus-Pandemie

4. Sachstand Einführung eines Sozialtickets im Busverkehr Flensburgs

5. Evaluierung der Verträge über die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit:
a) zwischen der Stadt Flensburg und dem TBZ als Verwalter des Sondervermögens Infrastruktur (SVIS) und
b) zwischen der Stadt Flensburg und dem TBZ in ihren jeweils originären Aufgaben HA-41/2020

6. Anbau Freiwillige Feuerwehr Weiche hier: Sachstand Mehrkostenentwicklung HA-40/2020

7. Aktueller Sachstand und Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfe e.V. HA-39/2020

8. MV: Beteiligungscontrolling hier: Flensburger Kodex – Entsprechenserklärungen 2019HA-34/2020

9. Entscheidungsreife Ratsvorlagen einschl. Einwohnerfragestunde -öffentlicher Teil

10. Beantwortung früherer Anfragen

11. Anfragen/Anregungen

12. Beschlusskontrolle

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

13. Niederschriften
13.1 Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 33. Sitzung vom 26.05.2020
13.2 Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 34. Sitzung vom 09.06.2020

14. Mitteilungen15. Corona-Verhaltensregeln, Kontrolle im öffentlichen Raum

16. Konzept zum Auftritt in sozialen Medien

17. Bericht und Vorlagen der Beteiligungssteuerung
17.1 RBZ Hannah Arendt Schule Flensburg AöR (HAS) hier: Weisung zum Jahresabschluss 2019 HA-31/2020
17.2 RBZ Handelslehranstalt Flensburg AöR (HLA) hier: Weisung zum Jahresabschluss 2019 HA-32/2020

17.3 Tourismus Agentur Flensburger Förde GmbH (TAFF) hier: Weisung zum Jahresabschluss 2019 HA-33/2020

18. Berichte aus interkommunalen Gremien

19. Entscheidungsreife Ratsvorlagen – nichtöffentlicher Teil

20. Beantwortung früherer Anfragen

21. Anfragen/Anregungen

22. Beschlusskontrolle

C. Voraussichtlich öffentlicher Teil

23. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse

Für die Richtigkeit:
Arne Rüstemeier, Vorsitzender
Edgar Nordmann, Protokollführer

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

Aktionsgruppe Klima fordert strategische Neuausrichtung der Stadtwerke Flensburg

Kraftwerk der Stadtwerke Flensburg am Hafenwestufer: Aktionsgruppe Klima fordert Abkehr von der zentralisierten Fernwärmeversorgung und stattdessen Umstieg auf eine dezentrale Energieversorgung – Foto: Jörg Pepmeyer

Umweltaktivisten fordern Energie- und Wärmewende in Flensburg und Ausstieg aus der zentralisierten Fernwärmeversorgung

In einem Offenen Brief haben sich die Mitstreiter*innen der Aktionsgruppe Klima Flensburg Gedanken über die zukünftige Energieversorgung in Flensburg gemacht und über die Rolle der Stadtwerke hierbei. Ihr Hauptkritikpunkt ist die stadtweite Wärmeversorung über das zentrale Fernwärmenetz, bei der über die Kraft-Wärme-Kopplung die notwendige Wärmeenergie hauptsächlich durch die Verbrennung fossiler Energieträger im Kraftwerk der Stadtwerke bereit gestellt wird.

Die Klimaschützer halten dieses Versorgungskonzept nicht mehr für zukunftsfähig. Sie fordern den vollständigen Umstieg auf regenerative und klimaneutrale Energieträger. Gleichzeitig solle der Aufbau dezentraler  Energieerzeugungs und -versorgungsstrukturen vorangetrieben werden, insbesondere beim Neubau von Wohnhäusern. Dies gelte für Strom, aber ebenso für die Bereitstellung der Wärme. Dabei sollen Photovoltaik und Wärmepumpen eine wichtige Rolle spielen.  Eine daran anschließende Forderung der Aktionsgruppe ist die Aufhebung des Anschlusszwangs an das Fernwärmenetz der Stadtwerke zugunsten klimaschonender Alternativen.

Allerdings ist in den Ausführungen der Aktionsgruppe Klima die Frage, wie die Wärmeversorgung der tausenden von Mietwohnungshäusern in Flensburg zukünftig erfolgen soll, unzureichend beantwortet. Denn deren Wärmeversorgung müsste dann baulich und technisch komplett neu konzipiert werden. Das würde die Hausbesitzer und letztlich auch die Mieter viel Geld kosten. Und die Hausbesitzer und Wohnungsgesellschaften wären sicherlich nur dann bereit diese Investitionen zu tätigen, wenn sich die hierfür notwendigen Investitionen mittelfristig rechnen. Ebenso würde sich dann die Frage stellen, was passiert mit dem Kraftwerk der Stadtwerke, in das für die Eneuerung der Energieerzeugungsanlagen und den Einbau von Gasturbinen in den letzten Jahren 250 Mio. Euro investiert wurden.

Unabhängig von diesen offenen Fragen finden sich in dem Brief sehr wohl diskussionswürdige Argumente und Hinweise für eine neue Energiestrategie und für eine alternative und dezentrale Wärmeversorgung in Flensburg.

Wir dokumentieren deshalb untenstehend den Text.

An die Deutsche Umwelthilfe

An Germanwatch

An das „Bündnis für ein fossilfeies Flensburg – BFFF“, Greenpeace Flensburg,

BUND Flensburg, NABU
Flensburg, EES, fridays for future Flensburg

An die Gemeindeverwaltungen im Einzugsbereich des Flensburger Fernwärmenetzes
Harrislee, Glücksburg Wees und Tarp

An die Presse:
Flensburger Tageblatt/ SHZ, Flensborg Avis, Moin-Moin, Akopol, Die Zeit,

Spiegel, Süddeutsche Zeitung,
TAZ, Hamburger Abendblatt

Betr.: Klimaschutz – Energie- und Wärmewende

– strategische Ausrichtung der Flensburger Stadtwerke

– Fernwärmenetz in Zukunft eine Sackgasse !!!

Sehr geehrte Damen und Herren !

Auch wenn sich unsere folgenden Ausführungen auf die spezielle Situation in unserer Stadt, Flensburg, beziehen, sind doch die grundlegenden Überlegungen zur Wärmeerzeugung auf andere Städte und Regionen übertragbar.

Vor dem Hintergrund einer sich erschreckenderweise exponentiell zuspitzenden Klimasituation wenden wir uns in großer Sorge an Sie mit dem dringenden Appell, endlich durchschlagende , effektive Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen, in diesem Falle in dem Bereich der Energie- und Wärmeversorgung, zu ergreifen.

Nach vielen Gesprächen, Vorträgen und eigenen Untersuchungen und Berechnunge sind wir, die Energiegruppe der Aktionsgruppe KLIMA Flensburg, A K F, zu dem Ergebnis gelangt, dass der aktuelle Pfad der Energie- und Wärmeversorgung, der in der Vergangenheit über ein Fernwärmenetz zu einer enormen Reduzierung luftbelastender Emissionen aus Tausenden Hausbrandstellen geführt hat, zugunsten einer besseren Klimawirkung dringend verlassen werden muss!

Das Flensburger Fernwärmenetz ist eines der größten der Bundesrepublik Deutschland mit 672 Kilometern Länge, mehr als 18.400 Abnahmestellen, und einem´Versorgungsgrad von 98 Prozent der Flensburger Haushalte. Das Netz arbeitet mit ca. 78’C (Sommer) bis 115″C (Winter) heißem Wasser als Transportmedium. Die Strom- und Wärmegewinnung erfolgt im Wesentlichen aus der Verbrennung von Gas und Kohle in Kraft – Wärme – Kopplung (KWK), in geringerem Maße und in Reservesituationen auch Öl und Einsatz von Strom, wobei seit Jahren die zunehmende Umstellung der Kohle- auf Gaskessel mit einem Investitionsvolumen im 3-stelligen Millionenbereich erfolgt.

So vorteilhaft die Kraft – Wärme – Kopplung bei Verbrennung fossiler Brennstoffe in Sachen Verbesserung der Luftqualität und Einsparung von Primär-Energie in der Vergangenheit war, so verliert diese Art der Strom- und Wärmeerzeugung in der Zukunft in dem Maße, in dem die Energiewende gelingt, und die Vorteile der Zentralen Fernwärmeerzeugung kehren sich in massive Nachteile um.
Dies wird sich in ganz erheblich steigenden Fernwärmekosten auswirken.

Wir gehen davon aus, dass in L0 – 20 Jahren, wenn die Energiewende gelingt, der Strom im Wesentlichen regenerativ aus Wind und Sonne erzeugt werden wird. Damit wird sich die Notwendigkeit, Kohle, Öl oder Gas zur Erzeugung von Strom zu verbrennen, auf Phasen der sogenannten Dunkelflaute beschränken. lmmer häufiger werden zukünftig die Bedarfe von Strom bzw. Wärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung des Stadtwerke-Kraftwerkes voneinander abweichen, da Strom, regenerativ erzeugt, in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen wird, aber das Fernwärmenetz sein im Kraftwerk erzeugtes Energietransportmedium, heißes Wasser, erfordert .

Damit entfallen für die Normalsituation (ausreichender Strom aus Wind und Sonne) die bisherigen Vorteile der KWK. Und alle Methoden der zentralen Wärmeerzeugung durch Power-to-heat (oder über den Umweg grüner Wasserstoff, Methanisierung von Grünem Wasserstoff) verlieren, abgesehen von den hohen Kosten, ihre Vorteile durch die Wärmeverluste im Fernwärmenetz. Selbst die Möglichkeit des Einsatzes von Großwärmepumpen im Flensburger Kraftwerk erscheint nach unseren Untersuchungen wenig sinnvoll (wegen des hohen Temperaturniveaus von mindestens 75″C nur in der ersten Wärmetauscherstufe, wegen der hohen lnvestitions- und Betriebskosten einer solchen Anlage und wegen der nachfolgenden Verluste im Leitungsnetz.). Auch sind bei der Verbrennung von Wasserstoff bzw. Methan die erheblichen Energieverluste bei deren Erzeugung aus Windkraft und Sonnenenergie zu berücksichtigen.

Grundsätzlich von Nachteil sind die Wärmenetzverluste von l-4 – 17%, die sich bei reduziertem Verbrauch durch Einsparmaßnahmen bei den Verbrauchern noch – relativ – vergrößern werden. Auch ist im Moment nicht ansatzweise sichtbar, wie zukünftig in ausreichendem Umfang Biogas und / oder Wasserstoff zu bezahlbaren Kosten zur Verfügung stehen könnten, um das – fossile – Erdgas zu ersetzen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir als um die Sicherung unserer Lebensgrundlagen besorgte und mit Stadt und Stadtwerken verbundene Bürger:

– Aufhebung des Anschlusszwangs an das Flensburger Fernwärmenetz zugunsten klimaschonenderer Wärmeversorgungsmöglichkeiten (z.B. dezentrale Wärmepumpen mit niedrigem Temperaturniveau)

– Sofortiger Stopp des weiteren Fernwärmenetzausbaus

– Rückbau des Fernwärmenetzes wo möglich

– neutrale, klimaschutzorientierte Beratung von Bauwilligen bezüglich in Frage kommender Heizmöglichkeiten

– Neuanschlüsse an das Fernwärmenetz nur ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen

– Verpflichtung der Stadtwerke die Auswirkungen der Energiewende auf den Fernwärmepreis unter bestimmten Szenarien zu untersuchen und zu veröffentlichen

– Erstellung einer Studie über die Einsatzmöglichkeiten einer zentralen Groß-Wärmepum pe für die erste Wärmetauscherstufe

– stadt- und umlandweite Photovoltaik-Initiative mit dem Ziel, Photovottaik auf möllichst jedes geeignete Gebäudedach zu bekommen mit Entwicktung von sinnvollen Bürgerbeteiligungsmodellen

– Anhebung des Geschäftszieles Klimaschutz in der Prioritätenrangfolge der Stadtwerke Flensburg

Gern stehen wir für Gespräche zu den von uns erhobenen Forderungen , auch andere Klimaschutz-Sektoren betreffend , zur Verfügung und bitten um Verifizierung und Kommentierung durch Mitglieder der oben genannten Universitätsinstitute.

Für eine lebenswerte Zukunft in unserer lebenswerten Region mit freundlichen Grüßen

 

Claus Warnecke             Rainer Woehl          Ralf-Detlev Strobach

Aktionsgruppe KLIMA Flensburg, A K F

 

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