Archiv für den Tag 19. April 2020
Lagemeldung zur Corona-Situation in Flensburg – Neue Regeln durch die Landesverordnung
Fallzahlen am 19.4.:
32 nachgewiesen Infizierte, davon gelten 27 als genesen, 1 Verstorbener, 62 Personen in Quarantäne
Hinweise zur Landesverordnung vom 18.04. * – gültig vom 20.04-03.05.
Hinweise zur Landesvordnung, die der Stadt am Samstagabend zur Verfügung gestellt wurde. Die darauf gültige Allgemeinverfügung der Stadt folgt.
Weitere Geschäfte öffnen
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern dürfen unter Auflagen öffnen. So müssen die Läden dafür sorgen, dass die Mindestabstände von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden.
- Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche: können öffnen, wenn sie die Verkaufsfläche (zulässig = genutzt) deutlich und sichtbar reduzieren, ohne zusätzliche Regale in die geöffnete Verkaufsfläche zu stellen oder die Verkaufsfläche in zwei Bereiche mit unterschiedlichen Eingängen aufzuteilen.
Ergänzende Regeln für den Einzelhandel
- Vorbestellte Waren können unter Auflagen unabhängig von der Geschäftsgröße abgeholt werden.
- Kontrollkräfte:
- ab 200 Quadratmeter Verkaufsfläche: mindestens eine Kontrollkraft abstellen, die die Einhaltung der Auflagen überwacht
- ab 600 Quadratmeter Verkaufsfläche: mindestens zwei Kontrollkräfte erforderlich.
- KFZ– und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen sind nicht an die 800-Quadratmeter-Regel gebunden. Die Hygieneregeln gelten aber auch für sie.
- Betreiber von Einkaufszentren mit mehr als zehn Geschäften müssen dem Gesundheitsamt ein Hygiene- und Kapazitätskonzept vorlegen und umsetzen, bevor sie öffnen dürfen.
- Die Städte und Gemeinden müssen dafür sorgen, dass sich in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen keine Menschenansammlungen bilden.
- Die Verkaufsbereiche von Dienstleistern und Handwerkern können unter entsprechenden Auflagen geöffnet werden
Restaurants bleiben weiterhin geschlossen
- Essen zum Mitnehmen: Restaurants, Cafés und Imbisse müssen weiterhin geschlossen bleiben, dürfen aber weiterhin Essen zum Mitnehmen anbieten – jetzt auch ohne Pflicht zur Vorbestellung.
- Imbisswagen (mobil) dürfen wieder öffnen – sofern sie sicherstellen, dass es in der Regel keine Wartezeiten gibt und die Wartenden mindestens 1,5 Metern Abstand halten. Der Verzehr der Speisen im Umkreis von 100 Metern um das Lokal oder den Imbisswagen bleibt untersagt.
Freizeitangebote starten teilweise
- Tierparks: Sofern sie ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen, dürfen Tierparks, Wildparks und Zoos wieder ihre Tore für Besucher öffnen.
- Auch Bibliotheken und Archive dürfen wieder aufmachen, allerdings müssen alle Besucher beim Betreten ihre Kontaktdaten hinterlegen. Für die Universitätsbibliotheken entscheiden die Hochschulen über Ausnahmen für Forschende und Lehrpersonal, sofern diese darauf angewiesen sind, um die Lehre im Sommersemester 2020 vorzubereiten.
- Die Spielplätze bleiben auch über den 20. April hinaus geschlossen.
Grundsätzlich müssen Freizeitangebote weiterhin geschlossen bleiben. Ausnahmen gelten ab Montag jedoch für Kinder- und Jugendtreffs: In Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt können sie wieder öffnen, um Ansammlungen zu verhindern oder den Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten. Dabei dürfen die betreuten Gruppen maximal fünf Personen umfassen.
Notbetreuung wird ausgeweitet
Darüber hinaus verlängert die Landesregierung die Notbetreuungsregeln in Kitas und Schulen bis zur 6. Klasse – und erweitert diese sogar: Ab Montag dürfen alle Alleinerziehenden die Notbetreuung in Anspruch nehmen, ebenso Familien, bei denen nur ein Elternteil in einem Bereich arbeitet, der zur kritischen Infrastruktur zählt.
Neue Regelungen für Krankenhäuser und Pflegeheime
Auch planbare und aufschiebbare Krankenhausbehandlungen sind unter bestimmten Auflagen wieder möglich. Dazu zählt unter anderem, dass die Behandlung voraussichtlich keine Intensivkapazitäten bindet, die Patientenströme und das Personal in Hinblick auf die Behandlung von Covid-19-Patienten und Nicht-Covid-19-Patienten sichergestellt wird und ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist.
Wer aus einer für Nicht-Covid-19-Patienten vorgesehenen Station im Krankenhaus zurück ins Pflegeheim kommt oder erstmalig dort aufgenommen wird, muss in Zukunft nicht mehr in besondere Quarantäne. Dies gilt auch
- wenn der Bewohner die Einrichtung nur vorübergehend verlassen hat, um ambulante medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen oder
- der Bewohner die Einrichtungen nur in Begleitung des gewohnten Pflegepersonals verlassen hat nur mit diesem Einrichtungspersonal zielgerichtet oder intensiv Kontakt haben.
Auch bei der Aufnahme in Hospizen gelten explizite Ausnahmeregelungen bei den Quarantänevorgaben, außerdem können einzelne Einrichtungen der Eingliederungs- oder Gefährdetenhilfe von den Regelungen ausgenommen werden, wenn dort keine gefährdeten Gruppen wohnen.
* Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO)
- § 1 Beherbergung
- § 2 Reisen nach Schleswig-Holstein; öffentliche und private Veranstaltungen; Kontaktverbote
- § 3 Versammlungen
- § 4 Inseln und Halligen
- § 5 Gaststätten
- § 6 Einzelhandel, Dienstleister, Handwerker, Gesundheits- und Heilberufe, Einrichtungen, sonstige Stätten
- § 7 Zusammenkünfte in Bildungseinrichtungen und in Einrichtungen von Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften
- § 8 Kur- und Rehabilitationseinrichtungen sowie teilstationäre Pflegeeinrichtungen
- § 9 Hygienestandards
- § 10 Kritische Infrastrukturen
- § 11 Positivliste, weitere Maßnahmen
- § 12 Ordnungswidrigkeiten
- § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Begründung:
- Unterzeichnete Landesverordnung
IHK Flensburg kritisiert Hafenumzugspläne

Verlagerung des Wirtschaftshafens vom Ost- an das Westufer: Die IHK Flensburg zweifelt an der Finanzierbarkeit und angestrebten zeitlichen Umsetzung – Foto: Jörg Pepmeyer
10. Bürgerinformation der Bürgerinitiative Flensburger Hafen e. V.
Flensburg, 19.04.2020
Liebe Flensburgerinnen und Flensburger,
am Dienstag, dem 07. April äußerte sich Herr Ulrich Spitzer von der Industrie- und Handelskammer Flensburg (IHK) in der FLENSBORG AVIS erneut zum Thema Hafenplanung in Flensburg mit einer offiziellen Stellungnahme:
Der Stadtratsbeschluss kam schnell. Wir hätten es gerne gesehen, wenn es vorher eine Untersuchung gegeben hätte, die Antwort darauf gibt, ob das Ganze zu finanzieren ist. Das haben Unternehmen bislang noch immer so gemacht. Der Beschluss hinsichtlich einer Verlegung ist deswegen aus unserer Sicht nicht seriös.
- Jetzt zu sagen, dass wir Teil 2 des Beschlusses, nämlich die Verlegung auf die Westseite nicht umsetzen, ist keine Lösung.
- …dass die Zeit langsam aber sicher knapp zu werden beginnt. Der Hafenumzug soll schließlich bis zum 01. Januar 2023 vollzogen sein.
- Außerdem sprach sich Herr Spitzer für eine „große Lösung“ aus, wohl im Wissen, wie wichtig ein funktionierender Hafen für die Stadt ist.
Diesem Statement können wir nur zustimmen, denn es bestätigt in vollem Umfang die von uns seit über einem Jahr vertretenen Positionen.
Aus unserer Sicht ist dem, bedingt durch die aktuelle Pandemiesituation, nur noch hinzuzufügen, dass der Stadt durch Geschäftsschließungen und Kurzarbeit in nächster Zeit erhebliche Einnahmeausfälle bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer drohen. Die Finanzlage Flensburgs wird sich auch ohne die aberwitzigen Pläne der Stadt zukünftig dramatisch weiter verschlechtern.
Bürgerinitiative Flensburger Hafen e. V.
Der Vorstand
Weitere Artikel finden Sie auf unserer Homepage: https://flensburg-hafen.de/