Archiv für den Monat April 2020
SSW fordert anlässlich des 1. Mai: Ein „weiter so“ darf es nicht geben
Zum 1. Mai erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:
Nicht nur in der Coronakrise zeigt sich, wer wirklich systemrelevant ist für unsere Gesellschaft.
Das lässt sich auch an anderen Parametern ausmachen. Spoiler: Es sind jene, die trotz niedrigem Gehalt und wenig Anerkennung im Dauerlauf dafür sorgen, dass der Laden läuft.
Es sind die Alten- und KrankenpflegerInnen, die von der Nachtschicht geplättet ins Bett fallen, um sich gleich morgens wieder Sorgen darüber zu machen, wie sie steigende Energiekosten auffangen sollen. Es sind die ÄrztInnen in den Krankenhäusern, bei denen sich die Arbeit bis zur Decke türmt, und die trotzdem jeden Patienten mit einem Lächeln empfangen. Es sind die Männer und Frauen in gelben, blauen, grünen und roten Latzhosen, die unseren Müll recyclen, Post und Pakete anliefern, Abflüsse freispülen und Häuser bauen, die sie sich selbst nicht leisten können. Es sind die ErzieherInnen, die frühkindliche Bildung leisten, sich von vielen aber nur als Betreuungsangebot wahrgenommen fühlen. Es sind die PolizistInnen und Feuerwehrleute, die für Sicherheit sorgen und sich dafür zuweilen bespucken lassen müssen. Die Menschen hinter den Kassen, in den Lagern, in den LKW und Transportern und viele, viele mehr.
All diesen Menschen schulden wir unendlich viel mehr als ein dürftiges Gehalt für schlechte Arbeitszeiten. Wir haben es immer gewusst, die Krise hat es nur mit dem ganz dicken Marker noch einmal unterstrichen, so dass auch dem letzten klar geworden ist: So darf es nicht weitergehen!
Meine Gedanken sind heute bei all diesen Menschen, in tiefster Dankbarkeit und Respekt. Es wird Zeit, dass der Wohlstand unseres Landes auch dort ankommt, wo er erzeugt und ermöglicht wird. Dafür wird sich der SSW auch weiterhin mit aller Kraft einsetzen.
Kommunalpolitik in Flensburg

Ratsversammlung unter erschwerten Corona-Bedingungen in der Bürgerhalle: Verabschiedung der Grünen Ratsfrau und ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Ellen Kittel – Foto: Jörg Pepmeyer
Beschlüsse der Ratsversammlung vom 30.04.2020
Flensburg. Die Ratsversammlung der Stadt Flensburg hat in ihrer Sitzung am 30. April zu den folgenden ausgewählten Tagesordnungspunkten die nachstehenden Beschlüsse gefasst:
Tagesordnungspunkt 8.6
Wahl des ersten Stellvertreters oder der ersten Stellvertreterin des Stadtpräsidenten.
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt Herrn Pelle Hansen für die Wahl zum ersten Stellvertreter des Stadtpräsidenten vor.
Mit 21 Ja- und 5 Gegenstimmen wird Herr Pelle Hansen in geheimer Wahl zum stellvertretenden Stadtpräsidenten gewählt.
Tagesordnungspunkt 9
Zuständigkeitsordnung
Die Ratsversammlung ändert die Zuständigkeitsordnung der Ratsversammlung, damit die folgenden Tagesordnungspunkte beschlossen werden können, die sonst einer Vorabbefassung durch einen Fachausschuss bedurft hätten. Die Änderung ist der besonderen Situation geschuldet, in der die Fachausschüsse nicht tagen konnten.
Einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 10
Aufnahme von 30 Geflüchteten in Flensburg
Auf Antrag der Ratsfraktion des SSW entscheidet die Ratsversammlung darüber, dass die Stadt Flensburg dem Land die Aufnahmebereitschaft von 30 Geflüchteten aus den griechischen Auffanglagernsignalisiert.
Die SPD-Ratsfraktion stellt dazu einen Änderungsantrag, um die AWO als Träger der Flüchtlingsbetreuung mit in die Beratung über die Zahl der aufzunehmenden einzubinden.
Die CDU Ratsfraktion beantragt generell, die bereits geäußerte Bereitschaft zur Aufnahme geflüchteter Menschen gegenüber der Landesregierung zu erklären.
In abgestimmter Kompromisslösung einstimmig.
Tagesordnungspunkt 11
Arbeitsplätze für die Zeit nach Corona
Die Ratsversammlung entscheidet auf Antrag der FDP Fraktion über die Aussetzung der Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2020 und die Erstattung der zum 15.02. erhobenen Vorauszahlungen.
Die Ratsversammlung stimmt mehrheitlich dem Antrag der CDU-Ratsfraktion zu, dass die Stadt weiterhin bei Vorliegen eines fachlichen Grundes und auf Antrag vorausgezahlte Gewerbesteuern an Unternehmen zurückzahlen möge.
Tagesordnungspunkt 13
Verstetigung des Projektes Löwenherz
Die Ratsversammlung beschließt die Erhöhung des Zuschusses für die Finanzierung der Beratung für Kinder und Jugendliche bei Gewalt in der Familie (Löwenherz) auf gesamt 89.000 Euro jährlich.
Einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 14
Förderung von Bauvorhaben freier Träger
Die Ratsversammlung entscheidet endgültig über ein neues Verfahren zur Verteilung der Investitionszuschüsse auf die Träger.
Einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 15
Satzung der Stadt Flensburg über die Ermittlung und Veröffentlichung des Solarpotentials der Dachflächen im Stadtgebiet Flensburgs
Die Ratsversammlung beschließt die Einführung eines Solardachkatasters einstimmig.
Tagesordnungspunkt 17
Finanzielle und haushälterische Beschlüsse
Die Ratsversammlung entscheidet über folgende finanzielle und haushälterische Beschlüsse (Auswahl):
Tagesordnungspunkt 17.3
Nachtrag zum Haushalt 2020
Die Ratsversammlung beschließt über den 1. Nachtragshaushalt der Stadt Flensburg, in dem u.a. erste Korrekturen infolge der Corona-Krise abgebildet sind.
Mehrheitlich angenommen.
Tagesordnungspunkt 17.4
Städtische Kita-Förderung in der Zeit des Betretungsverbotes
Die Ratsversammlung entscheidet über die Fortführung der Zahlungen an die Kita-Träger für die Zeit des Betretungsverbotes.
Einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 17.5
Finanzierung des Offenen Ganztags in der Zeit des Betretungsverbotes
Die Ratsversammlung beschließt einstimmig die Fortführung der Zahlungen an die Kooperationspartner des Offenen Ganztags an den städtischen Grundschulen während der Zeit des Vertretungsverbots, über die Anerkennung der entstehenden Kosten entsprechend den Teilnehmerzahlen aus dem Monat März, über den Verzicht auf das Erheben von Elternbeiträgen für den Zeitraum von vorerst 2 Monaten und die Erstattung der entgangenen Elternbeiträge an die Kooperationspartner.
Einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 17.6
Das Vorziehen der Parkgebührenerhebung vom 01.01.2021 auf den 01.07.2020 und die Ausweitung der Bewirtschaftungszeiten wird mehrheitlich abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 17.7
Honorarordnung der Volkshochschule Flensburg
Die Ratsversammlung entscheidet über die angepasste Honorarordnung für die VHS, in der das Standardhonorar auf 20,00 € erhöht wird.
Einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 17.8
Entgeltordnung für die Museen der Stadt Flensburg
Die Ratsversammlung entscheidet über die Entgeltordnung der Flensburger Museen, in der die Eintrittspreise in einigen Bereichen moderat erhöht werden.
Angenommen.
Tagesordnungspunkt 18
Beschlüsse aus dem Bereich Kulturförderung
Die Ratsversammlung entscheidet über folgende finanzielle und haushalterische Beschlüsse:
Tagesordnungspunkt 18.1
Anträge auf institutionelle Kulturförderung
Die Ratsversammlung entscheidet über eine Zuschusserhöhung für Aktivitetshuset um 2.500,00 € für das Jahr 2020.
Angenommen.
Tagesordnungspunkt 18.2
Förderung von freien Kultureinrichtungen für Ausstattungen und Investitionen
Die Ratsversammlung entscheidet über Zuschüsse an 6 freie Kultureinrichtungen für Ausstattungs- und Investitionsmaßnahmen als Fehlbedarfsfinanzierung.
Angenommen.
Tagesordnungspunkt 18.3
Entscheidung über kulturelle Projektförderung
Die Ratsversammlung entscheidet über Zuschüsse an 2 Projekte als Fehlbedarfsfinanzierung.
Mehrheitlich bei 4 Enthaltungen angenommen.
Tagesordnungspunkt 19
Beschlüsse zu Vorplanungsaufträgen
Die Ratsversammlung entscheidet über folgende Vorplanungsaufträge:
Tagesordnungspunkt 19.1
Altes Gymnasium – Maßnahmen zur räumlichen Optimierung
Einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 19.2
Fördegymnasium – Maßnahmen zur räumlichen Optimierung
Einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 19.3
Auguste Victoria Schule – Maßnahmen zur räumlichen Optimierung
Einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 19.4
Freibad Weiche – zukünftiges Vorgehen
Die Ratsversammlung entscheidet über einen Vorplanungsauftrag an die Kommunalen Immobilien über den Erhalt des Freibades.
Der Verwaltungsvorlage wird einstimmig zugestimmt, nachdem der Antrag der CDU zurückgezogen wurde.
Tagesordnungspunkt 20
Änderung des Bebauungsplanes „Elbestr“ (Nr. 96)
Die Ratsversammlung entscheidet über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes „Elbestr.“. Hier soll für die Kita „Bullerbü“ ein neuer, bedarfsgerechter Standort entwickelt werden
Einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 21
Sanierungsgebiet Neustadt
Die Ratsversammlung entscheidet über den Abbruch des von der Stadtbildpflege als erhaltenswert eingestuftes Bestandsgebäude Werftstr. 3/Neustadt 4 sowie einen Neubau abweichend von der Rahmenplanung.
Einstimmig angenommen.
Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier
Corona: Flensburg spürt die Folgen der Krise

Simone Lange spricht in der Ratsversammlung am 30.04. zur Corona-Situation in der Stadt – Foto: Jörg Pepmeyer
Oberbürgermeisterin Simone Lange bedankt sich bei allen Flensburger*innen für ihr vorbildliches Verhalten
Flensburg. In Sachen Infektionsgeschehen steht Flensburg in der Corona-Krise vergleichsweise gut da. In unserer Stadt sind bisher 32 Menschen nachweislich infiziert, zwei Personen sind bedauerlicherweise verstorben. 29 Menschen gelten inzwischen wieder als genesen.
Mit der konsequenten Einhaltung der verordneten Maßnahmen ist es gelungen die Ansteckungsfälle in Flensburg auf sehr niedrigem Niveau zu halten. Gleichzeitig sind die Flensburger*innen trotz erster Lockerungen auch weiterhin gut darin, Kontakte zu meiden und die Ansteckungsgefahr niedrig zu halten. Ein erster Erfolg in der Krise.
Nach inzwischen rund 6 Wochen des „Lock Down“ werden allerdings auch die Auswirkungen der Krise in vielen Bereichen deutlich. Die Zahl der beantragten Hilfen ist ein Indikator, die Anträge auf Herabsetzung- und Stundung der Gewerbesteuer ein weiterer. Die heutigen Arbeitsmarktzahlen zeigen mit dem zu verzeichneten deutlichen Anstieg ebenfalls in eine sehr bedenkliche Richtung.
Oberbürgermeisterin Simone Lange „So erfreulich es ist, dass sich die Zahl der Corona-Fälle bisher moderat entwickelt hat, so ernstzunehmender sind die Auswirkungen der Krise auf das Leben in unserer Stadt. Gemeinsam müssen wir es deshalb schaffen, den Betroffenen wieder Perspektiven zu geben und auch den Arbeitsmarkt wieder in Schwung zu bekommen. Deshalb ist es auch gut, dass wir schrittweise etwas Normalität zulassen. Dabei müssen wir aber jeweils das Infektionsgeschehen im Blick behalten, damit wir keine Rückschritte und weitere Infektions- und Pandemiephasen in Flensburg hinnehmen müssen. Mein Dank gilt allen Flensburger*innen , die sich bisher vorbildlich in der besonderen Situation verhalten haben“.
Flensburger Arbeitslosenquote steigt im April 2020 auf 9,3 % – Ein Drittel der Unternehmen hat Kurzarbeit angemeldet
4.897 Menschen offiziell arbeitslos, 611 mehr als im Vormonat
Unterbeschäftigungsquote bei 12,1%: Tatsächlich 6.537 Erwerbslose ohne reguläres Beschäftigungsverhältnis
Zahl der Flensburger SGB II-Regelleistungsberechtigten („Hartz IV“) steigt um 211 auf 11.282 Personen
Arbeitsmarkt:
Im Stadtgebiet Flensburg stieg die Zahl der Arbeitslosen nach Angaben der Agentur für Arbeit Flensburg im Berichtsmonat April 2020 im Vergleich zum Vormonat um 611 (+14,3 Prozent) auf 4.897 Personen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Zahl der Arbeitslosen um 892 (+22,3 Prozent).
Die offiziell gemeldete Arbeitslosenquote für den April 2020 lag damit bei 9,3 Prozent (Vormonat 8,2 Prozent, April 2019: 7,6 Prozent). Die aufgrund der Corona-Krise in Kurzarbeit befindlichen ArbeitnehmerInnen sind in dieser Arbeitslosenstatistik nicht berücksichtigt.
Entwicklung des Arbeitsmarktes im Agenturbezirk Flensburg
Arbeitslosigkeit in Flensburg nach Rechtskreisen:
• SGB III: 1.749 Personen. Anteil an allen Arbeitslosen = 35,7 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat +281 Personen + 19,1 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat + 531 Personen, + 43,6 Prozent.
• SGB II: 3.148 Personen, Anteil an allen Arbeitslosen = 64,3 Prozent, im Vergleich zum Vormonat + 330 Personen, + 11,7 Prozent, im Vergleich zum Vorjahresmonat + 361 Personen, + 13,0 Prozent
Flensburg hat von allen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein die höchste Arbeitslosenquote (Daten aus Schleswig-Holstein hier)
Arbeitskräftenachfrage
Die Nachfrage nach Personal in der Stadt Flensburg lag im April unter dem Niveau des Vorjahresmonats (-160 = -60,8 Prozent) und dem Vormonat -188 oder -64,6 Prozent. Im Februar 2020 waren 766 Stellen gemeldet. Seit Jahresbeginn wurden dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Flensburg und des Jobcenters Flensburg insgesamt 905 Stellen angezeigt.
Besonders hoch ist die Nachfrage nach Arbeitskräften bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Handel.
Ausbildungsmarkt
- aktuell unbesetzte Ausbildungsstellen: 361 / -29 oder -7,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
- aktuell unversorgte Bewerber/-innen: 278 / -37 oder -11,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
Top Ten der unbesetzten Ausbildungsstellen im April
Kaufmann/-frau im Einzelhandel 36 Ausbildungsstellen
Verkäufer/in 19 Ausbildungsstellen
Handelsfachwirt/in (Ausb.) 18 Ausbildungsstellen
Kaufmann –Groß-/Außenhandel –Großh. 14 Ausbildungsstellen
Kfz-Mechatroniker –PKW-Technik 12 Ausbildungsstellen
Kfz-Mechatroniker –Nutzfahrzeugtechnik 12 Ausbildungsstellen
Anlagenmech. – Sanitär-/Heiz.-Klimatech. 12 Ausbildungsstellen
Augenoptiker/in 12 Ausbildungsstellen
Fachmann/-frau – Systemgastronomie 10 Ausbildungsstellen
Metallbauer/in – Konstruktionstechnik 19 Ausbildungsstellen
Corona-Folgen: Ein Drittel der Betriebe in Kurzarbeit
Allerdings geben die obigen Zahlen nicht das Ausmaß der durch die Corona-Krise und des wirtschaftlichen Shutdowns bedingten Beschäftigunglosigkeit vieler ArbeitnehmerInnen wieder. Rechnet man die in der Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten hinzu, die derzeit von der Agentur lediglich 60 bzw. 67% ihres Nettogehalts als Kurzarbeitergeld erhalten, aber nicht in der Arbeitslosenstatistik geführt werden, ergibt sich ein erheblich dramatischeres Bild.
Leider gibt es jedoch keine detaillierten Zahlen der Geschäftsstellenbezirke der Arbeitsagentur (z.B. auch die Stadt Flensburg) für die in Kurzarbeit geschickten Beschäftigten. Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, der die Stadt Flensburg und die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg umfasst, sind seit Beginn der Krise 4.945 Anzeigen auf Kurzarbeit für 56.550 Personen von den Unternehmen eingegangen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 11 Anzeigen für 339 Personen. Im Agenturbezirk Flensburg sind ca. 14.700 Unternehmen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gemeldet, ca. 33 Prozent der Unternehmen sind somit von Kurzarbeit betroffen. Das bedeutet, dass mit den für den Agenturbezirk Flensburg offiziell gemeldeten 15.886 Arbeitslosen über 72.000 Erwerbsfähige im nördlichen Schleswig-Holstein derzeit ohne Beschäftigung sind.
Darüber hinaus haben die Einschränkungen bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen dazu geführt, dass deutlich weniger Menschen als im April des Vorjahres an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen konnten. Im April 2020 haben insgesamt 477 weniger Menschen an Maßnahmen der beruflichen Eingliederung oder Weiterbildung teilgenommen.
Siehe auch zu den obigen Zahlen, Daten und Tabellen: Der Arbeitsmarkt im Agenturbezirk Flensburg – Monatsbericht: April 2020
Unterbeschäftigung: Tatsächliche Erwerbslosenquote in Flensburg im April bei 12,1 Prozent
Die genannten Arbeitslosenzahlen der Flensburger Arbeitsagentur beinhalten ebensowenig die Menschen, die sich in der verdeckten Arbeitslosigkeit oder sog. „Unterbeschäftigung“ befinden. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie z. B. Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind. Diese Personen werden zur Unterbeschäftigung gerechnet, weil sie für Menschen stehen, denen ein reguläres Beschäftigungsverhältnis fehlt. Die in Kurzarbeit befindlichen ArbeitnehmerInnen werden nicht dazu gezählt.
Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen bzw. ohne die Zuweisung zu einem Sonderstatus die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung werden Defizite an regulärer Beschäftigung umfassender erfasst und realwirtschaftlich bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt besser erkannt. Dazu unten die Flensburger Zahlen.
Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in der Stadt Flensburg: 6.537 Flensburger*innen ohne reguläres Beschäftigungsverhältnis
Ausgewählte Merkmale | Aktueller Monat | Veränderung zum Vorjahresmonat |
---|---|---|
Arbeitslose | 4.897 | 892 |
Arbeitslose SGB III | 1.749 | 531 |
Arbeitslose SGB II | 3.148 | 361 |
Arbeitslosenquote | 9,3 | 1,7 |
Arbeitslosenquote SGB III | 3,3 | 1,0 |
Arbeitslosenquote SGB II | 6,0 | 0,7 |
Gemeldete Arbeitsstellen | 766 | -57 |
Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) | 6.537 | 605 |
Unterbeschäftigungsquote | 12,1 | 1,1 |
Die April-Zahlen des Jobcenter Flensburg
Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtsbereich SGB II („Hartz IV“) steigt um 330 auf 3.148 Personen
Die Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften steigt um 154 auf 6.354
Die Zahl der Regelleistungsberechtigten (Hartz IV) steigt um 211 auf 11.282Personen
Das Jobcenter Flensburg betreute im April 2020 3.148 arbeitslose Flensburger (Empfänger von Arbeitslosengeld II); das sind 330 Personen mehr als im Vormonat (+11,7%) und 361 Personen (+13,0%) mehr als im Vorjahresmonat.
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften stieg im April im Vergleich zum Vormonat um 154 (+2,5%) auf 6.354; im Vergleich zum Vorjahresmonat fiel die Zahl um 72 (-1,1%).
Die Zahl der Regelleistungsberechtigten stieg im Vergleich zum Vormonat um 211 auf 11.282 (+1,9%), im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg sie um 152 (+1,4%).
Die Steigerungen im aktuellen Monat basieren überwiegend auf den Auswirkungen der Corona-Krise.
Weitere und ausführlichere Zahlen aus dem Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg vom Januar für den Agenturbezirk und den Geschäftsstellenbereich Flensburg gibt es hier: Arbeitsmarktreport für_AA 119 Flensburg_202004
Schönrechnen der Arbeitslosenzahlen: Mehr zu den Zahlen der Arbeitslosen und nicht Arbeitslosen unter den erwerbsfähigen Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Jahr 2019 bzw. 2018 gibt es hier: http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Sozialstaat/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII57.pdf
Zum Thema Unterbeschäftigung, verdeckte Arbeitslosigkeit und „Stille Reserve“ ein Beitrag auf Spiegel-Online vom 01.03.2017: Statistiktricks – So wird die Arbeitslosigkeit schöngerechnet
Zeichnet die offizielle Statistik ein geschöntes Bild vom Arbeitsmarkt? Tatsächlich gelten viele nicht als arbeitslos, obwohl sie Arbeit suchen. Verschwiegen werden sie nicht – aber man muss nach ihnen suchen. Unter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitslosenstatistik-so-hoch-ist-die-verdeckte-arbeitslosigkeit-a-1133354.html
#MehrPlatzFürMenschen: ADFC fordert Sonderfahrspuren für Radfahrende in Flensburg
Trotz und wegen Corona: aktive Mobilität stärken!

So wünscht es sich der ADFC Flensburg: Temporäre „Pop-up-Bike-Lane“ auf der Ballastbrücke. Denkbar wäre dies, so der ADFC, auch für den Süderhofenden, Hafendamm, die B 199 (Am Friedenshügel), Husumer Straße, Mürwiker Straße, Bismarckstraße und den Willy-Brandt-Platz
Aus Klimaschutzgründen und wegen der Corona-Krise steigen aktuell immer mehr Menschen auf das Fahrrad um. Aus Platzmangel können Radfahrende auf vielen Strecken jedoch den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht einhalten. Der ADFC Flensburg fordert daher von der Stadt die Einrichtung von temporären Radverkehrsstreifen entlang von mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen.
Die Corona-Krise wird unser Land noch Monate beschäftigen. Um der Ansteckungsgefahr in öffentlichen Verkehrsmitteln aus dem Weg zu gehen, setzen viele Menschen vermehrt auf das Rad als kostengünstige, klimaneutrale und krisenfeste Mobilitätsalternative.
Expert*innen sowie der Bundesgesundheitsminister raten zu aktiver Mobilität, um während der Corona-Krise die eigene Gesundheit zu erhalten. Die Klimastadt Flensburg strebt ohnehin seit Jahren eine gezielte Erhöhung des Radverkehrsanteils an. Dies kann jedoch auf vielen Radwegen im Stadtgebiet dazu führen, dass der vom RKI empfohlene Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werde. Auch innerstädtische Beidrichtungsradwege sind in dieser Situation als problematisch anzusehen. Der Verkehrsclub fordert die Kommunalpolitik daher auf, auf den Straßen jetzt zügig mehr Platz für aktive Mobilität zu schaffen.
Dazu ADFC-Sprecher Timo Schmidt: „Um Engstellen zu vermeiden, sollten – wie bereits in anderen Städten – Fahrspuren großer Hauptverkehrsstraßen als temporäre Radstreifen (sog. Pop-up-Bike-Lanes) ausgewiesen werden. In Flensburg wäre das zum Beispiel Süderhofenden oder entlang des Hafendamms, der B 199 (Am Friedenshügel) sowie in der Husumer Straße eine sinnvolle Maßnahme, um den Menschen Bewegungsfreiheit ohne Infektionsgefahr zu ermöglichen.“
Auch rechtlich sei dies aufgrund der Ende April in Kraft tretenden StVO-Novelle möglich.
„Berlin hat es bundesweit vorgemacht und gezeigt, dass solche Sonderfahrspuren quasi über Nacht möglich sind. Das kann jede Stadt in Deutschland!“, so Timo Schmidt weiter.
Community Befragung zur öffentlichen Meinung über das Freibad Weiche
Guten Tag!
Im Rahmen des „Service Learning Projects“ des Masterstudiengangs International Management Studies der Europa-Universität Flensburg beschäftigen wir uns mit der Attraktivierung des Freibads Weiche. In enger Kooperation mit dem Freibad Weiche haben wir dafür diese Umfrage erstellt, um uns ein Meinungsbild einzuholen. Hierbei wollen wir auch Ihre Wünsche, Ideen und Anregungen berücksichtigen. Es wäre daher großartig, wenn Sie sich 5-10 Minuten Zeit nehmen könnten. Zur Umfrage geht es hier: https://www.umfrageonline.com/s/11e5f9f
Bei Fragen und weiteren Anregungen, können Sie sich gerne mit einer Nachricht an uns wenden.
Sie erreichen uns hier: niklas.franke@studierende.uni-flensburg.de
Vielen Dank und liebe Grüße
Teresa, Niklas, Anna & Natalia
Weltweite Reisewarnung bis 14. Juni – gebuchte Reisen können kostenfrei storniert werden
Mit der Verlängerung der weltweiten Reisewarnung bis zum 14. Juni 2020 hat das deutsche Auswärtige Amt die Voraussetzung für kostenfreie Stornierung von gebuchten Pauschalreisen geschaffen. Betroffene Verbraucher*innen können bereits gezahlte Kosten für bevorstehende Reisen in diesem Zeitraum zurückfordern. Die Verbraucherzentrale stellt dafür Musterbriefe zur Verfügung.
Mit der Verlängerung der weltweiten Reisewarnung des deutschen Auswärtigen Amtes steht fest, dass Verbraucher*innen ihre Urlaubsreisen bis mindestens zum 14. Juni 2020 nicht antreten können. Betroffene können gebuchte Pauschalreisen in diesem Zeitraum stornieren und die Erstattung des Geldes innerhalb von 14 Tagen einfordern. Auch wenn der Veranstalter selbst absagt, steht den Kunden eine Rückzahlung zu. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei unterschiedliche Reiseleistungen für eine Reise angeboten werden. Zu diesen Leistungen gehören zum Beispiel Flüge, Busfahrten, Unterkünfte, Mietwagen und Ausflüge am Urlaubsort. Pauschalreisen sind zum Beispiel Kreuzfahrten, Club-Urlaub, Schüleraustausch, An/Abreise & Unterkunft.
Anspruch auf Erstattung bei Flug und Unterkunft
Aufgrund der Reisewarnung, Reiseverbote und Grenzschließungen haben Verbraucher*innen auch bei einzeln gebuchten Reiseleistungen wie Flug, Hotel oder Ferienhaus die Chance, Geld zurückzubekommen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale steht ihnen eine Erstattung des Geldes zu – zumindest dann, wenn sie nach deutschem Recht gebucht haben.
Gutscheine statt Geld nur auf freiwilliger Basis
Aktuell häufen sich Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, weil sich Unternehmen über das geltende Recht hinwegsetzen und ihren Kunden kein Geld zurückzahlen. Häufig berufen sie sich dabei auf die geplante Gutscheinregelung. Die Bundesregierung hat kürzlich angekündigt, von der EU-Kommission die Einführung einer europaweit einheitlichen Gutscheinregelung einzufordern. Die Regelung sieht vor, dass Verbraucher*innen bei der Erstattung des Reisepreises künftig Gutscheine statt Geld akzeptieren müssen. Diese Regelungen sind bisher nicht in Kraft und verstoßen gegen bestehendes europäisches und deutsches Reiserecht. Nach derzeitiger Rechtslage haben Verbraucher Erstattungsansprüche für nicht erbrachte Leistungen. Einige Reisebüros, Vermittler und Veranstalter weisen auf eine angeblich bevorstehende Einführung der Gutscheinregelung hin. Einige schrecken selbst vor dreister Irreführung nicht zurück und stellen die Situation so dar, als sei die Gutscheinregelung bereits in Kraft getreten.
Tipps, Musterbriefe und Unterstützung für Verbraucher*innen
Unter der Servicenummer 0431 / 590 99 40, per Kontaktformular oder Email an info@vzsh.de bietet die Verbraucherzentrale Betroffenen Rat und Unterstützung. Unter http://www.verbraucherzentrale.sh stehen täglich aktualisierte Informationen zu den Folgen der Corona-Pandemie für Verbraucher*innen sowie Musterbriefe zu Ärger mit Reisen und Veranstaltungen zur Verfügung.
„Wir im Quartier!“: Anträge für Nachbarschaftsprojekte noch bis zum 1.6.2020 stellen!
Flensburg. Vor und während der Corona-Situation gab und gibt es dank vieler engagierter Flensburgerinnen und Flensburger Hilfen und Angebote für Menschen in unserer Stadt. Auch zukünftig und unabhängig von der Corona-Situation wird es Projekte und Ideen geben, die durch Fördermittel der Stadt Flensburg unterstützt werden können.
Hierfür besteht bis zum 1. Juni noch die Möglichkeit Anträge zu stellen.
Unter dem Titel „Wir im Quartier!“ haben alle Einwohner*innen die Möglichkeit pro Projekt bis zu 3.000 € zu beantragen. Diese Förderung wird als Zuschuss bis zu 100% der Gesamtkosten gewährt.
Hierbei geht es vorrangig um Nachbarschaftsprojekte im Quartier. Neben Festen, Workshops, Konzerten u.v.m. können auch Anschaffungen getätigt werden.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen sind unter www.flensburg.de (Suchbegriff: „Wir im Quartier!“) zu finden. Unter 0461-85 2743 sind Auskünfte persönlich erhältlich.
Stadtwerke Flensburg mit neuem Blog online

Die Stadtwerke Flensburg jetzt auch mit blog.stadtwerke-flensburg.de online
Flensburg: Wie ist das eigentlich mit Wasserstoff in der Zukunft? Warum wird Strom teurer, obwohl erneuerbare Energie doch immer günstiger wird? Wie grün ist Erdgas? Wie funktioniert Glasfaser? Ist der Kohleausstieg gut gemacht?
Alles Fragen rund um die Energieversorgung von heute und morgen, die uns alle bewegen und betreffen. Die Antworten auf diese Fragen sind für eine Meldung auf den üblichen social-media-Kanälen zu umfangreich, darum ist ab sofort der Stadtwerke-blog online im Netz.
Unter blog.stadtwerke-flensburg.de gibt es jede Menge Hintergrundinfos, Fotos, Grafiken und Fakten zu allen Themen rund um die Energiewirtschaft, Telekommunikation und Energie-Versorgung.
Als 100 % kommunales Unternehmen der Stadt Flensburg geben die Stadtwerke Einblick in ihre tägliche Arbeit und Ziele, die dahinter stecken sowie Wege, diese zu erreichen.
Im blog beziehen die Stadtwerke Stellung, sagen ehrlich ihre Meinung und werden auch kritisch Stellung beziehen. Ansatzpunkte gibt es in der Energiewirtschaft genug.
Und wer schreibt die Artikel? Sie stammen aus der, digitalen, Feder verschiedener Autoren des Unternehmens Stadtwerke oder von Fachleuten, die zu einem Thema kompetent etwas zu sagen haben. Die Fachkompetenz kommt aus langjähriger Tätigkeit in der Energiewirtschaft oder den Bereichen, die den jeweiligen blog betreffen.
Maik Render, Geschäftsführer Stadtwerke Flensburg GmbH, ist ebenfalls einer der blog-Autoren: „Wir wollen nicht nur unsere Energieproduktion nachhaltiger und moderner gestalten, sondern auch unsere Kommunikation breiter aufstellen und neben twitter und facebook den blog als Kommunikationsmittel nutzen. Er ist für alle gedacht, die sich gern etwas intensiver mit Energiethemen beschäftigen und hier tiefer einsteigen wollen.“
Die Stadtwerke werden zukünftig eine Vielfalt an Energie-Themen präsentieren. Gestartet wird erst mal mit sieben Artikeln. Sie werden regelmäßig durch aktuelle blogs ergänzt.
Schon jetzt freut sich der Energieversorger über Anregungen und Ideen für Beiträge oder auch Fragen. Einfach schreiben an: blog@stadwerke-flensburg.de
Local AIR: Svea Bischoff vom 29. April bis 01. Mai in der NORDER147
Körperspannungen
Im Rahmen der Projektreihe Local AIR untersucht die Künstlerin das aktuelle Kontaktverbot und die damit verbundenen Einschränkungen künstlerisch und arbeitet dazu von Mittwoch, 29. April, bis Freitag, 1. Mai, jeweils von 13 – 19 Uhr in der NORDER147. Die Entwicklung dieses offenen künstlerischen Prozesses werden bis einschließlich Dienstag, 5. Mai, in den Schaufenstern der NORDER147 ausgestellt.
„In diesen Zeiten körperlich-räumlicher Begrenzungen und Verfügungen interveniere ich grafisch. Die Möglichkeit der Local Artist in Residence in der NORDER147 möchte ich nutzen, um mich intensiv mit leiblichen Spannungen auseinanderzusetzen. Über die Entwicklung experimentell-grafischer Studien untersuche ich körperliche Abhängigkeiten und Ansprüche“ (Svea Bischoff).
Svea Bischoff ist Künstlerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Kunst der Europa-Universität Flensburg.
Sie hatte in den letzten Jahren bereits Ausstellungen mit Druckgrafik, Malerei und Zeichnungen in Italien, Irland, in der Nähe von Hamburg und in Flensburg.
Es gibt Kaffee und Kuchen und kuschelige Ecken für Fachsimpelei und Entspannung, schließlich ist ja Sonntag. Der Eintritt ist frei!
Alle weiteren Informationen findet ihr auch auf der Webseite der NORDER147: www.norder147.com
Auf Facebook findet ihr uns hier
E-Mail: info@norder147.com
Norderstr. 147
24939 Flensburg
1. Mai: Die Flensburger LINKE und die Linksjugend Solid rufen zur Kundgebung um 11 Uhr auf dem Südermarkt auf
Aufruf:
Arbeitnehmerrechte sichern – gerade in Krisenzeiten
Das Corona-Virus stellt uns vor Herausforderungen, mit denen wir nicht gerechnet haben. Millionen Menschen sind in „Kurzarbeit“ und wissen nicht, wie sie ihre laufenden Kosten bestreiten sollen. Andere arbeiten normal, um diese Gesellschaft am Laufen zu halten und müssen Tag für Tag fürchten, sich zu infizieren. Wieder andere erledigen ihre Arbeit im „Home-Office“, ohne Anbindung an betriebliche Abläufe und ganz auf sich gestellt. All das sind Belastungen, die von der Politik kaum ernst genommen werden.
Auf der anderen Seite ist die Politik schnell dabei, Großbetriebe zu unterstützen, die kalt lächelnd unsere Steuergelder einstreichen, ihre Arbeitnehmer*innen hängen lassen und Dividenden ausschütten. Die Investoren von Medizinkonzernen werden unterstützt, für das medizinische Personal reicht es nur für Almosen. Und immer noch gibt es Bundesländer, die den solidarischen und sicheren Protest gegen all das mit den Mitteln des Seuchenrechtes untersagen wollen. Wir in Schleswig-Holstein haben das Problem nicht, aber wir sind solidarisch mit all jenen, denen die Kundgebungen zum 1. Mai verboten werden.
Wir haben Verständnis dafür, dass die Gewerkschaften als Massenorganisation die Präsenz-Veranstaltungen zum 1. Mai abgesagt haben und stattdessen ein Ausweichprogramm im Internet anbieten. Trotzdem wollen wir in Flensburg Präsenz zeigen und am 1. Mai trotz Corona deutlich machen:
„Solidarisch ist man nicht alleine! – Wir lassen niemanden zurück!“
Wir treffen uns am 1.5.2020 um 11 Uhr auf dem Südermarkt und werden unsere Forderungen in die Öffentlichkeit tragen.
- Voller Lohnausgleich für „Kurzarbeiter und Kurzarbeiterinnen
- Angemessener Schutz vor Infektionen für alle Arbeitnehmer*innen mit Kundenkontakt
- Risikozuschläge für diese Arbeitnehmer*innen bis zur Beendigung der Gefahr
- Angemessene Lohn-Zuschläge für Arbeitnehmer*innen im Home-Office
- Auskömmliche Zuschläge für Bezieher*innen von ALG-II für die Krisenzeit
- Eine Verlängerung der Anspruchsdauer für ALG-I um die Zeit, in der Einschränkungen gelten
- Keine Staatsleistungen an Konzerne, die Dividenden ausschütten
- Solidarität mit den Menschen in Staaten, die das Virus schlimmer getroffen hat als uns
- Solidarität mit Geflüchteten, die unter unwürdigen Bedingungen in Lagern hausen müssen
- Keine Grundrechtseinschränkungen, die nicht medizinisch unvermeidbar sind
Aufgrund der angespannten Situation bitten wir euch alle, euch so zu verhalten, dass ihr optimal geschützt seid. Tragt Masken, um andere zu schützen und haltet mindestens den vorgeschriebenen Abstand ein, um euch selbst zu schützen. Macht Kolleginnen und Kollegen aus den Risikogruppen klar, dass es keine Schwäche ist, nicht zur Kundgebung zu kommen, sondern Stärke. Wir behalten uns vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
SSW: Keinen Präsenzunterricht mit der Brechstange
Zur Diskussion über den weiteren Schulunterricht während der Coronakrise erklärt die bildungspolitische Sprecherin des SSW im Landtag, Jette Waldinger-Thiering:
Es sind nur noch wenige Schulwochen bis zu den Sommerferien. Deshalb sehen wir vom SSW überhaupt keinen Grund, jetzt umfassenden Präsenzunterricht mit der Brechstange durchzusetzen. Auch Überlegungen, die Sommerferien zu verkürzen oder Unterricht am Sonnabend einzuführen, verwirren die Menschen jetzt mehr, als sie weiterhelfen. Den meisten Schulen mangelt es ohnehin an hygienischen Möglichkeiten, alle Kinder und Jugendlichen verantwortlich zu beschulen. Und ein schlüssiges ÖPNV-Konzept, das die Wahrung eines Mindestabstands gewährleistet, habe ich auch noch nicht gesehen.
Deshalb sagen wir vom SSW ganz klar: Der Zutritt zu den Schulen sollte jenen SchülerInnen vorbehalten sein, die Prüfungen absolvieren müssen, oder die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, von zuhause aus am Unterricht teilzunehmen. Alles andere sollte bis zu den Sommerferien getreu dem Motto #stayhome digital erfolgen. Bei so niedrigen Schülerzahlen in den Schulen wäre es dann auch möglich, jene Lehrkräfte zurück ins Homeoffice zu schicken, die zu Risikogruppen gehören. Auch sie gilt es schließlich zu schützen.
Um zu verhindern, dass die Coronakrise zu besonderen Härten führt, sollte die Vergabe von Zeugnisnoten wohlwollend erfolgen und sich auf vor der Coronakrise erbrachte Leistungen stützen. Klassenwiederholungen sollten nur freiwillig erfolgen. Das Schuljahr 2019/20 ist schon verkorkst genug.
Bildungsministerin Prien sollte jetzt auf Fachleute, Eltern und SchülerInnen hören, statt mit immer neuen Ideen in die Medien vorzupreschen. In der Krise ist klare Kante gefragt.