Streit um Informations- und Bürgerrechte in Flensburg: Der Stadtpräsident als Zensor der Einwohnerfragestunde?

Kritische Fragen zu neuer Geschäftsordnung der Ratsversammlung und zur Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde am 5.12. nicht zugelassen

Politische Aktivisten fordern Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit an der Debatte und wollen am 3.12. auf der HA-Sitzung die Beratungen verfolgen

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Im Streit um die neue Geschäftsordnung der Flensburger Ratsversammlung und die beabsichtigte und von Kritikern als undemokratisch bezeichnete Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde hat sich nun Stadtpräsident Hannes Fuhrig eingeschaltet.

Für die nächste Einwohnerfragestunde bei der Ratsversammlung am 5.12. hatten mehrere Flensburger Einwohner*innen kritische Fragen an die Politik und Verwaltung zum Thema „Änderung der Geschäftsordnung“ beim Stadtpräsidenten eingereicht. Entsprechend der Vorgaben der schleswig-holsteinischen Gemeindeeordnung, in der es unter § 16 c heißt:
„(1) Die Gemeindevertretung muss bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Gemeindevertretung kann Betroffenen die Rechte nach Satz 1 einräumen. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. (…)“

Kommende Einwohnerfragestunde am 5.12.: Schreiben des Stadtpräsidenten vom 29.11. an die Fragesteller*innen

Doch nun bekamen die Fragesteller*innen ein wortgleiches Schreiben des Stadtpräsidenten, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass „eine Behandlung Ihrer Fragen mit Bezug auf die Änderung der Geschäftsordnung in der kommenden Ratsversammlung nicht sinnvoll erscheint.“ Anders ausgedrückt, die vorliegenden Fragen werden auf der Einwohnerfragestunde am 5.12. nicht zugelassen und ebensowenig beantwortet werden.

Siglinde Cüppers, eine der Betroffenen, empfindet das Vorgehen des Stadtpräsidenten gegen sie und zahlreiche Mitstreiter*innen als unglaublichen Affront. „Das wäre ein klarer Verstoß gegen die Gemeindeordnung und die dort festgelegten Rechte der Bürger*innen“. Sie droht sogar verwaltungsgerichtlich dagegen vorzugehen. Auch die geplante Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde hält sie für rechtlich zweifelhaft, weil damit der Wesensgehalt des § 16 der  Gemeindeordnung in Frage gestellt werde. Sie bestehe weiterhin darauf, dass ihre Fragen und Anregungen bei der kommenden Einwohnerfragestunde behandelt werden.

Zwar schreibt Stadtpräsident Hannes Fuhrig, dass die ursprünglich angedachte Entscheidung über die neue Geschäftsordnung vertagt sei und eine Beschlussfassung auf der Ratsversammlung am 5.12. nicht mehr vorgesehen ist, dennoch heißt das nicht, dass darüber nicht weiter beraten werden soll. Der vorliegende Entwurf der neuen GO sei eine Grundlage für die weitere Diskussion in den politischen Gremien. Siglinde Cüppers hält die Ausführungen von Herrn Fuhrig für wenig glaubwürdig: „Wenn wir nicht Rabbatz gemacht hätten, hätten die doch die neue Geschäftsordnung und die Einschränkungen für die Einwohnerfragestunde auf der kommenden Ratsversammlung mal eben kurz beschlossen.“ Sie und andere politische Aktivist*innen wollen daher, dass die weiteren Beratungen nicht hinter den verschlossenen Türen des Rathauses stattfinden, sondern öffentlich und mit allen daran interessierten Bürger*innen. Schließlich ginge es es um fundamentale Informations- und Bürgerrechte.

LINKE-Ratsfrau Gabi Ritter hält den jetzigen GO-Entwurf und den Ablauf des Diskussions- und Entscheidungsprozesses für völlig misslungen. Ebensowenig nachvollziehbar sei die Begründung im Schreiben des Stadtpräsidenten, die vorliegenden Fragen und Anregungen auf der nächsten Einwohnerfragestunde nicht zu behandeln. Auch sie unterstützt die Forderung von Siglinde Cüppers die Debatte über die neue GO und Regelungen für die Einwohnerstunde mit allen daran Interessierten öffentlich zu führen.

Die Fragesteller*innen wollen nun auf der öffentlichen Hauptausschuss-Sitzung am Dienstag, den 3.12. um 16.00 Uhr im Europa-Raum (E 67) des Rathauses die weiteren politischen Beratungen verfolgen. Auf der Sitzung geht es noch mal unter TOP 5 um die umstrittene neue Geschäftsordnung der Ratsversammlung. Deshalb sollten alle interessierten Bürger*innen unbedingt die Chance nutzen, sich ein Bild von den Positionen der Fraktionen zu diesem Thema zu machen.

Zur Vorgeschichte und zum bisherigen Sachstand:

Am 3.9. wurde im Hauptausschuss unter TOP 5.: „Aktualisierung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung“ auf Antrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Arne Rüstemeier die Vorlage HA-43/2019 beschlossen. Dort heißt es: „Die Verwaltung wird beauftragt, der Ratsversammlung eine Neufassung der Geschäftsordnung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen und darin die Punkte Einwohnerfragestunde, Ordnung in Sitzungen und Redeordnung besonders zu berücksichtigen.“ In der Begründung der CDU-Vorlage geht es vor allem darum, die Regelungen für die Einwohnerfragestunde zu verschärfen und die Redezeiten der Fraktionen zu begrenzen. Angenommen wurde die Vorlage bei 10 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen. Und zwar mit den Stimmen der CDU, SPD, Grünen, SSW und FDP-Vertreter im Hauptausschuss.

Entsprechend dieses Auftrags wurde von der Stabsstelle Recht im Rathaus unter Leitung von Ellen Eichmeier ein Entwurf mit den von der CDU geforderten Änderungen erarbeitet. Dieser Entwurf wurde mit Stand 1.11. ebenso wie die dazugehörigen Beschlussvorlagen in das Ratsinformationssystem eingestellt.

In der Hauptausschuss-Sitzung am 5.11. wurde dann die von der Verwaltung bzw. Stabsstelle Recht vorgestellte Beschlussvorlage RV-137/2019  beraten, darin heißt es: Antrag: Die Ratsversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung vom 17.12.1993 wird außer Kraft gesetzt.“ Lediglich Ratsherr Marc Paysen von der Fraktion Flensburg Wählen! machte in dieser Sitzung seine grundsätzliche Kritik an dem Entwurf und an dem Vorgehen deutlich. Und besonders aufschlussreich: LINKE-Ratsherr Frank Hamann hielt es nicht für notwendig, sich ebenfalls deutlich und kritisch gegen den Entwurf zu positionieren und Marc Paysen in seinem Anliegen zu unterstützen. Mehrheitlich wurde dann vereinbart, mit der RV-137/2019  am 5.12. über die neue Geschäftsordnung und die Verschärfungen der Regelungen für die Einwohnerfragestunde in der Ratsversammlung zu beschließen.

Nach Bekanntwerden dieser Pläne regte sich, wie oben bereits geschrieben,  in der Flensburger Öffentlichkeit und vor allem bei politischen Aktivisten massiver Widerstand. Nun soll am 5.12. auf der Ratsversammlung die neue Geschäftsordnung noch nicht beschlossen werden und steht der enstprechende TOP auch nicht mehr auf der Tagesordnung für die Sitzung. Allerdings steht auf der Hauptausschuss-Sitzung am 3.12. noch mal in zweiter Lesung die Befassung mit der Ratsvorlage 137/2019 (Geschäftsordnung der Ratsversammlung) auf der Tagesordnung.

(Mehr zur strittigen Neufassung der Geschäftsordnung auch im AKOPOL-Beitrag vom 27.11.2019:
Keine Einschränkung der Bürgerrechte in Flensburg! – Keine Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde! unter https://akopol.wordpress.com/2019/11/27/keine-einschraenkung-der-buergerrechte-in-flensburg-keine-verschaerfung-der-regelungen-fuer-die-einwohnerfragestunde/ )

Hier kann man die beabsichtigten Änderungen vergleichen:

Quelle:

(1) Geschäftsordnung der Ratsversammlung alt (Einwohnerfragestunde §11):
https://www.flensburg.de/PDF/Gesch%C3%A4ftsordnung_der_Stadt_Flensburg_f%C3%BCr_die_Ratsversammlung_und_ihre_Aussch%C3%BCsse_i_d_F_der_7_%C3%84nderung_vom_10_09_2015_.PDF?ObjSvrID=2306&ObjID=1219&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1477570937

(2) GO-Entwurf neu (Einwohnerfragestunde §8):
https://ratsinfo.flensburg.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZeBdNyWEd7hmsdLIKmQAZln6UA_VYdSaeDMaAIteo6F9/GeschaeftsordnungNeu.pdf

Dazu die Ausführungen in der

Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO -)

§ 16 a
Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner

(1) Die Gemeinde muss die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft unterrichten und fördert das Interesse an der Selbstverwaltung.

(2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde durchgeführt werden, sollen die Einwohnerinnen und Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen unterrichtet werden. Sofern dafür ein besonderes Bedürfnis besteht, soll den Einwohnerinnen und Einwohnern allgemein Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.

(3) Die Unterrichtung kann in den Fällen, in denen die Gemeindevertretung oder ein Ausschuss entschieden hat, durch die Person erfolgen, die jeweils den Vorsitz hat. In allen anderen Fällen unterrichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.

(4) Die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner nach dem Gesetz über den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung für das Land Schleswig-Holstein (Informationszugangsgesetz – IZG-SH) bleiben unberührt.

unter: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=GemO+SH+%C2%A7+16a&psml=bsshoprod.psml&max=true

§ 16 c
Einwohnerfragestunde, Anhörung und Einwohnerbefragung

(1) Die Gemeindevertretung muss bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Gemeindevertretung kann Betroffenen die Rechte nach Satz 1 einräumen. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. Die Ausschüsse können in ihren Sitzungen ebenfalls eine Einwohnerfragestunde durchführen.

(2) Die Gemeindevertretung kann beschließen, Sachkundige sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die von dem Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören. An der Beratung und Beschlussfassung in nichtöffentlicher Sitzung dürfen sie nicht teilnehmen.

(3) In Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft kann eine konsultative Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner durchgeführt werden. In Angelegenheiten eines Ortsteiles nach § 47 a , für welche der Ortsbeirat zuständig ist, kann eine auf das Gebiet des Ortsteils beschränkte konsultative Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner durchgeführt werden. Soweit anwendbar, gilt für die Durchführung § 16 g Abs. 1 bis 7 entsprechend mit der Maßgabe, dass an der Einwohnerbefragung in Ortsteilen nur die im Ortsteil wohnenden Einwohnerinnen und Einwohner teilnahmeberechtigt sind und der Ortsbeirat an die Stelle der Gemeindevertretung tritt. Ortsbeirat und Gemeindevertretung sind bei ihren Entscheidungen über den Gegenstand der Befragung an deren Ergebnis nicht gebunden, haben dieses jedoch angemessen zu berücksichtigen.

(4) Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.

unter: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=GemO+SH+%C2%A7+16c&psml=bsshoprod.psml&max=true

 

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Veröffentlicht am 1. Dezember 2019 in Bürgerbeteiligung, Bildung, Flensburg News, Rat & Ausschüsse, Soziales und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 9 Kommentare.

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