Archiv für den Tag 27. November 2019
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses am 03.12.2019 im Europa-Raum des Rathauses
Achtung, auf der kommenden Hauptausschuss-Sitzung geht es unter TOP 5 auch um die umstrittene neue Geschäftsordnung der Ratsversammlung und die Änderungen bei den Regelungen für die Einwohnerfragestunde. Deshalb sollten alle interessierten Bürger*innen unbedingt die Chance nutzen, sich auf der öffentlichen Sitzung ein Bild von den Positionen der Fraktionen zu diesem Thema zu machen.
(Mehr zur strittigen Neufassung der Geschäftsordnung auch im AKOPOL-Beitrag vom 27.11.2019:
Keine Einschränkung der Bürgerrechte in Flensburg! – Keine Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde! unter https://akopol.wordpress.com/2019/11/27/keine-einschraenkung-der-buergerrechte-in-flensburg-keine-verschaerfung-der-regelungen-fuer-die-einwohnerfragestunde/ )
Stadt Flensburg Flensburg, 25.11.2019
Der Vorsitzende des Hauptausschusses
Bekanntmachung
zur 25. Sitzung des Hauptausschusses
am Dienstag, 03.12.2019, 16:00 Uhr
Rathaus, Europa-Raum (E 67)
Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Hauptausschusses voraussichtlich nichtöffentlich beraten.
Tagesordnung
A. Voraussichtlich öffentlicher Teil
1. Bestätigung der Tagesordnung
2. Niederschriften
2.1 Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 23. Sitzung vom 22.10.2019
2.2 Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 24. Sitzung vom 05.11.2019
3. Mitteilungen
4. Informationszugewinn in der Bauleitplanung: Untere Naturschutzbe-hörde (UNB), Untere Wasserbehörde (UWB) und Untere Boden-schutzbehörde (UBB) stärken; Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
5. Geschäftsordnung der Ratsversammlung RV-137/2019 2. Lesung
6. Nachtrag zum Stellenplan 2020: Durchführung des Zensus 2021 Hier: Produkt 121101 – Statistik FA-111/2019
7. Interreg 6A HA-70/2019
8. MV: Zukunft Freibad Weiche HA-65/2019
9. MV: Finanzbeziehungen Land/Kommunen hier: Sachstand und Ausblick HA-66/2019
10. MV: Sachstand zu „Nein zu diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Außenwerbung in Flensburg – Verbindliche Regeln für städtische Werbeflächen“ (HA-3/2019) GA-2/2019
11. Entscheidungsreife Ratsvorlagen einschl. Einwohnerfragestunde – öffentlicher Teil
Einladung zur 25. Sitzung des Hauptausschusses vom 03.12.2019 Seite 2
12. Beantwortung früherer Anfragen
12.1 Anfrage zur Bauausführung („Gestaltung“) des 4. Bauabschnittes (BA) der K 8, 2. Ergänzung zur Anfrage AF-41/2019; Anfrage der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN ! AF-41/2019 2. Ergänzung
12.2 Sachstand „Fairtrade-Stadt“; Anfrage der SSW-Ratsfraktion AF-54/2019
13. Anfragen/Anregungen
14. Beschlusskontrolle
B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil
15. Niederschriften
15.1 Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 23. Sitzung vom 22.10.2019
15.2 Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 24. Sitzung vom 05.11.2019
16. Mitteilungen
17. Bericht und Vorlagen der Beteiligungssteuerung
17.1 Tourismus Agentur Flensburger Förde RV-142/2019
17.2 RBZ Hannah Arendt Schule Flensburg AöR (HAS) hier: Weisung zum Jahresabschluss 2018 HA-28/2019
17.3 RBZ Handelslehranstalt Flensburg AöR (HLA) hier: Weisung zum Jahresabschluss 2018 HA-26/2019
17.4 RBZ Eckener Schule Flensburg AöR (ESF) hier: Weisung zum Jahresabschluss 2018 HA-27/2019
17.5 Regionales Berufsbildungszentrum Eckener Schule Flensburg AöR (RBZ ESF); hier: Weisung zum Wirtschaftsplan 2020 HA-67/2019
17.6 Regionales Berufsbildungszentrum – Handelslehranstalt Flensburg AöR (RBZ HLA); hier: Weisung zum Wirtschaftsplan 2020 HA-68/2019
17.7 Regionales Berufsbildungszentrum – Hannah-Arendt-Schule Flens-burg AöR (RBZ HAS); hier: Weisung zum Wirtschaftsplan 2020 HA-69/2019
17.8 Wirtschaftsförderungs- und Regionalentwicklungsgesellschaft FL/SL mbH (WiREG); hier: Wahl eines Wirtschaftsprüfers HA-61/2019
17.9 Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH (SHLT); hier: Weisung zum Jahresabschluss 2018/2019 HA-71/2019
18. Entscheidungsreife Ratsvorlagen – nichtöffentlicher Teil
19. Beantwortung früherer Anfragen
20. Anfragen/Anregungen
21. Beschlusskontrolle
C. Voraussichtlich öffentlicher Teil
22. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse
Für die Richtigkeit:
Arne Rüstemeier, Vorsitzender
Edgar Nordmann, Protokollführer
Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier: https://ratsinfo.flensburg.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXFTK0XuHA8Sqj_lkPucdjc
Keine Einschränkung der Bürgerrechte in Flensburg! – Keine Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde!
Liebe Freundinnen und Freunde,
die Flensburger Ratsversammlung plant (wieder einmal), etwas gegen Rechte zu tun. Leider nicht gegen Rechte, die unsere Demokratie zerschießen wollen, sondern gegen die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner.
Es läuft derzeit ein Verfahren, mit dem die Regelungen zur „Einwohnerfragestunde“ in der Ratsversammlung geändert werden sollen. Das Thema ist zu komplex, um es hier in ein paar Zeilen abzuhandeln, aber als Beispiel sei hier ein Punkt angeführt:
In Zukunft sollen Einwohnerfragen nicht mehr zulässig sein, wenn in einer der beiden letzten Ratsversammlungen Fragen zu dem gleichen Themenbereich gestellt wurden! Das bedeutet, das kritische Fragen häufig so lange ausgeschlossen werden, bis das Thema in der Ratsversammlung abgeschlossen ist.
Die Kommunalpolitik möchte diese Änderungen (wie gewohnt) am liebsten still und heimlich beschließen, ohne die Beteiligung derjenigen, die davon betroffen sein werden: Ohne uns Einwohnerinnen und Einwohner.
Zum Glück bietet uns die Gemeindeordnung eine rechtliche Grundlage, diese Beteiligung einzufordern. Ihr findet daher unten einen Text dazu. Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr eine Email an die Oberbürgermeisterin und den Stadtpräsidenten schickt, in die ihr den unten stehenden Text einfügt und gegebenenfalls noch ergänzt.
Betreff: Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern nach §16a der Gemeindeordnung
An: oberbuergermeisterin@flensburg.de und stadtpraesident@flensburg.de
Den jetzt folgenden Teil bitte kopieren, in die Mail einsetzen und gegebenenfalls ergänzen.
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Mit der Änderung der Regelungen zu den Einwohnerfragestunden in der Ratsversammlung plant die Stadt Flensburg derzeit einschneidende Änderungen, die die Rechte aller Einwohnerinnen und Einwohner berühren.
Ich bin der Ansicht, dass die Einwohnerinnen und Einwohner nach § 16a (2) der Gemeindeordnung das Recht haben, möglichst frühzeitig über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen dieser Änderungen unterrichtet zu werden.
Ich teile Ihnen hiermit außerdem mit, dass ich nach § 16a (2) der Gemeindeordnung ein besonderes Bedürfnis habe, mich allgemein zu diesen Änderungen zu äußern und bitte Sie recht freundlich, mir und anderen in einem angemessenen Rahmen die Gelegenheit dazu zu geben.
Ich bitte Sie um die Bestätigung des Eingangs dieser Nachricht und erwarte Ihre Antwort rechtzeitig vor der weiteren Beratung dieser Änderungen in den städtischen Gremien.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung, auf der öffentlichen Hauptausschuss-Sitzung am 3.12. um 16.00 Uhr im Europa-Raum (E 67) des Rathauses geht es unter TOP 5 auch um die umstrittene neue Geschäftsordnung der Ratsversammlung und die Änderungen bei den Regelungen für die Einwohnerfragestunde. Deshalb sollten alle interessierten Bürger*innen unbedingt die Chance nutzen, sich auf der Sitzung ein Bild von den Positionen der Fraktionen zu diesem Thema zu machen.
Hier könnt Ihr die beabsichtigten Änderungen vergleichen:
Quelle:
(1) Geschäftsordnung der Ratsversammlung alt (Einwohnerfragestunde §11):
https://www.flensburg.de/PDF/Gesch%C3%A4ftsordnung_der_Stadt_Flensburg_f%C3%BCr_die_Ratsversammlung_und_ihre_Aussch%C3%BCsse_i_d_F_der_7_%C3%84nderung_vom_10_09_2015_.PDF?ObjSvrID=2306&ObjID=1219&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1477570937
(2) GO-Entwurf neu (Einwohnerfragestunde §8):
https://ratsinfo.flensburg.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZeBdNyWEd7hmsdLIKmQAZln6UA_VYdSaeDMaAIteo6F9/GeschaeftsordnungNeu.pdf
Dazu die Ausführungen in der
§ 16 a
Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner
(1) Die Gemeinde muss die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft unterrichten und fördert das Interesse an der Selbstverwaltung.
(2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde durchgeführt werden, sollen die Einwohnerinnen und Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen unterrichtet werden. Sofern dafür ein besonderes Bedürfnis besteht, soll den Einwohnerinnen und Einwohnern allgemein Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.
(3) Die Unterrichtung kann in den Fällen, in denen die Gemeindevertretung oder ein Ausschuss entschieden hat, durch die Person erfolgen, die jeweils den Vorsitz hat. In allen anderen Fällen unterrichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.
(4) Die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner nach dem Gesetz über den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung für das Land Schleswig-Holstein (Informationszugangsgesetz – IZG-SH) bleiben unberührt.
§ 16 c
Einwohnerfragestunde, Anhörung und Einwohnerbefragung
(1) Die Gemeindevertretung muss bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Gemeindevertretung kann Betroffenen die Rechte nach Satz 1 einräumen. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. Die Ausschüsse können in ihren Sitzungen ebenfalls eine Einwohnerfragestunde durchführen.
(2) Die Gemeindevertretung kann beschließen, Sachkundige sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die von dem Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören. An der Beratung und Beschlussfassung in nichtöffentlicher Sitzung dürfen sie nicht teilnehmen.
(3) In Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft kann eine konsultative Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner durchgeführt werden. In Angelegenheiten eines Ortsteiles nach § 47 a , für welche der Ortsbeirat zuständig ist, kann eine auf das Gebiet des Ortsteils beschränkte konsultative Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner durchgeführt werden. Soweit anwendbar, gilt für die Durchführung § 16 g Abs. 1 bis 7 entsprechend mit der Maßgabe, dass an der Einwohnerbefragung in Ortsteilen nur die im Ortsteil wohnenden Einwohnerinnen und Einwohner teilnahmeberechtigt sind und der Ortsbeirat an die Stelle der Gemeindevertretung tritt. Ortsbeirat und Gemeindevertretung sind bei ihren Entscheidungen über den Gegenstand der Befragung an deren Ergebnis nicht gebunden, haben dieses jedoch angemessen zu berücksichtigen.