Archiv für den Tag 7. November 2019
Umzug Flensburger Brauerei: Bürger*innenversammlung am 13.11.2019 um 18 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses
Gewerbeentwicklung an der Westerallee
Flensburg. Die Stadt Flensburg lädt zur öffentlichen Bürger*innenversammlung am Mittwoch, 13. November um 18 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, Bürgerhalle ein.
Für das im Vorjahr begonnene Bauleitplanverfahren im Zusammenhang mit der Verlagerung von Betriebsteilen der Flensburger Brauerei an einen Standort südlich der Westerallee wird in einer zweiten Bürger*innenversammlung der aktuelle Sachstand vorgestellt. Hierzu gehören die derzeit vorliegenden Ergebnisse verschiedener fachlicher Untersuchungen zu den Themen Verkehr / Schall oder Umwelt-/Artenschutz sowie ein erster Entwurf für einen Bebauungsplan.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde mit Ratsbeschluss am 7. November auf einen erweiterten Geltungsbereich umgestellt , gleichzeitig wurde die Änderung von Landschaftsplan und Flächennutzungsplan auf den Bereich nördlich des Wittenberger Wegs beschränkt.
Vorgestellt und diskutiert werden sollen die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung und sich wesentlich unterscheidende Lösungen. Allen Anwesenden wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Leitung der Bürgerversammlung erfolgt durch Herrn Axel Kohrt vom Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung.
Der Zugang erfolgt vom Eingang Nord (Am Pferdewasser).
Nähere Infos in der „Gläsernen Akte“:
https://www.flensburg.de/Wohnen-Wirtschaft/Stadt-und-Landschaftsplanung/St%C3%A4dtische-Planungen/index.php?La=1&object=tx,2306.9018.1&kat=&kuo=2&sub=0
Mehr zum Ablauf der turbulenten Bürgerversammlung in dem AKOPOL-Beitrag vom 16.11.2019: Umzug Flensburger Brauerei: Turbulente Bürger*innenversammlung in der Bürgerhalle des Rathauses
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/11/16/umzug-flensburger-brauerei-turbulente-buergerinnenversammlung-in-der-buergerhalle-des-rathauses-2/
Hartz-IV-Sanktionen: Gemeinsame Erklärung von Wohlfahrtsverbänden und DGB zum BVG-Urteil
Arbeitslose fördern statt ins Existenzminimum eingreifen
In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland und der Paritätische Wohlfahrtsverband gemeinsam mit weiteren Partnern, Verbänden und Organisationen, die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System aufzuheben und ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen.
Anlass ist die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am 5. November 2019 zur Frage, ob die bestehenden Sanktionen, die bis zum vollständigen Entzug der Leistungen einschließlich der Miete reichen können, verfassungsgemäß sind. Das Gericht hatte über den Fall eines Arbeitslosen aus Erfurt zu urteilen, der mit 234,60 Euro im Monat weniger auskommen sollte, weil er ein Jobangebot abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte.
Die Unterzeichnenden sind sich einig: Es darf keine Kürzungen am Existenzminimum geben. Durch Sanktionen werde das Lebensnotwendige gekürzt und soziale Teilhabe unmöglich gemacht, erklären die Unterzeichner, zu denen auch 50 Einzelpersonen aus Verbänden, Organisationen und Parteien gehören. Die Politik ist schon lange in der Verantwortung, das Hartz-IV-System so zu ändern, dass die Würde der Leistungsbezieher geachtet und nicht durch Sanktionen beeinträchtigt wird.
„Die Grundsicherung soll das Existenzminimum abdecken, also das zum Leben unbedingt Notwendige,“ sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Wer mit Sanktionen das Lebensnotwendige kürzt, nimmt existentielle Not in Kauf. Die Diakonie setzt sich für ein sicheres Existenzminimum ein, für alle Menschen!“
„Sanktionen führen zu Leid und dazu, dass Menschen sich zurückziehen,“ sagt Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Sie entspringen einer längst überwundenen Rohrstockpädagogik des vergangenen Jahrhunderts. Sie sind deshalb komplett und ersatzlos zu streichen.“
„Die Sanktionen in ihrer jetzigen Form tragen nicht dazu bei, den Menschen eine Perspektive auf ein selbstbestimmtes Leben zu eröffnen“, sagt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Und gerade die verschärften Sanktionen bei den Unter-25-Jährigen sind kontraproduktiv: Sie treiben junge Menschen ins Abseits. Wir wollen eine Grundsicherung, die unterstützt und fördert, statt zu gängeln!“
Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des DGB sagt dazu: „Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind immer nur verfassungsrechtliche Grenzen, über die der Gesetzgeber auch hinausgehen kann. Denn nicht alles, was unsere Verfassung vielleicht gerade noch so zulässt, ist auch im Interesse von Arbeitsuchenden und Beschäftigten. Und längst nicht alles, was gut und richtig ist wie beispielsweise der Mindestlohn, ergibt sich aus der Verfassung. Der Gesetzgeber kann und muss sicherstellen, dass das Existenzminimum durch Sanktionen nicht unterschritten wird.“
Hintergrund:
Im bestehenden Sanktionsrecht ist jede Arbeit zumutbar – auch prekäre Arbeitsverhältnisse. Sanktionen haben negative soziale Folgen. Sie schaden der sozialen und beruflichen Eingliederung. Die Folgen sind Verschuldung, soziale Isolierung, massive gesundheitliche und psychische Belastungen bis hin zu drohender Wohnungslosigkeit. Der Kontakt zum Jobcenter wird teilweise abgebrochen; das Hilfesystem erreicht die Betroffenen nicht mehr. Jedes Jahr sind acht Prozent der Leistungsberechtigten von Sanktionen betroffen.
Die gemeinsame Erklärung zum Download:
Gemeinsame Erklärung Hartz-IV-Sanktionen: Für ein sicheres Existenzminimum: Grundsicherungsbeziehende fördern statt Eingriffe ins Existenzminimum (PDF, 17 kB) Die Unterzeichnenden fordern die bestehenden Sanktionsregelungen aufzuheben.An Stelle der geltenden Sanktionsregelungen ist ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung nötig.
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Schutz und Ordnung am 13.11.2019 im Europa-Raum des Rathauses
Stadt Flensburg Flensburg, 01.11.2019
Der Vorsitzende des Ausschusses für
Bürgerservice, Schutz und Ordnung
Bekanntmachung
zur 10. Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Schutz und Ordnung
am Mittwoch, 13.11.2019, 16:00 Uhr,
Rathaus, Europa-Raum (E 67)
Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Ausschusses für Bürgerservice, Schutz und Ordnung voraussichtlich nichtöffentlich beraten.
Tagesordnung
A. Voraussichtlich öffentlicher Teil
1. Bestätigung der Tagesordnung
2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung
3. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung vom 02.10.2019
4. Über- außerplanmäßige Erträge/ Aufwendungen
5. Silvesterfeuerwerk Antrag der SPD Fraktion ASO-20/2019
6. Fahrzeugersatzbeschaffungskonzept Feuerwehr und Katastrophenschutz der Stadt Flensburg 2020 – 2032 FA-101/2019
7. Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Weiche FA-82/2019
8. Vorgriffsbesetzung zum Stellenplan Nachtrag 2020 Hier: Produkt 313901 „Asylbewerberleistungen“ Planstelle 01287 FA-100/2019
9. MV: Öffentliche Toiletten in Flensburg/ Sachstand ASO-19/2019
10. MV: Haushalt/ Teritialbericht zum 31.08.2019 des Fachbereiches Einwohnerservice, Schutz und Ordnung ASO-22/2019
11. Mitteilungen aus dem Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung
11.1 Bericht zur aufsuchenden Jugendsozialarbeit
12. Anfragen an den Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung
13. Beschlusskontrolle
B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil
14. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 9. Sitzung vom 02.10.2019
15. Mitteilungen aus dem Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung
16. Anfragen an den Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung
17. Beschlusskontrolle
Für die Richtigkeit:
Frank Hamann, Vorsitzender
Gesa Lamp, Geschäftsführung
Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier: https://ratsinfo.flensburg.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSsQWG1ub11C6e0WtQhr5XM
Neustadt-Jamsession am Dienstag 12. November um 19 Uhr in der Neustadt 12 in Flensburg
Liebe Musiker, liebe Musikinteressierte,
am kommenden Dienstag, den 12. November treffen wir uns wieder um 19.00 Uhr zum gemeinsamen Musizieren in der Neustadt 12, Eingang zum Stadtteilhaus.
Wir, das sind Menschen mit unterschiedlichen musikalischen Traditionen und kulturellen Hintergründen.
Wir wollen ohne Leistungsdruck und ohne Auftrittsverpflichtung musizieren, jammen und Songs gemeinsam spielen, die wir alle mögen.
Bringt Eure Instrumente und wenn ihr Freunde und Bekannte habt, die Musik machen möchten, auch die mit. Wenn Ihr Songtexte, Akkorde oder Noten von Eurem Lieblingslied oder Liedern habt, am besten in mehrfacher Kopie ebenso mitbringen.
Übrigens finden unsere Treffen regelmäßig jeden 2. und 4. Dienstag im Monat in der Neustadt 12 statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Wir freuen uns auf Euer Kommen.
Jan Hinrich Haacke
Jörg Pepmeyer
Dritte Beweidungsaktion im Jahr 2019
Ab Samstag, den 09.11., weiden wieder Schafe im Naturschutzgebiet Twedter Feld
Hunde dürfen im Naturschutzgebiet nur angeleint mitgeführt werden
Flensburg. Ab dem 09.11.2019 beweidet wieder eine Herde aus ca. 600 Schafen (Heidschnucken) und Ziegen die ökologisch hochwertigen Offenlandbereiche im Flensburger Naturschutzgebiet Twedter Feld. Die in der Nähe der Osterallee vorkommenden Trocken- und Magerrasenbiotope sowie Heidebestände mit vielen Rote-Liste-Arten sind selten, licht- und wärmebedürftig sowie auf Nährstoffarmut angewiesen. Die Maßnahmen im Naturschutzgebiet werden vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung finanziert.
Durch die bereits im 11. Jahr stattfindende Beweidungsaktion werden diese Biotope von Gehölzen freigehalten und dadurch in ihrem Bestand gesichert. Dies geschieht dreimal im Jahr. Die Schäferin Angela Dornis kommt mit ihrer Herde und den altdeutschen Hütehunden jeweils für etwa eine Woche in das Flensburger Naturschutzgebiet. Die Wanderschafherde im Twedter Feld ist ein lohnendes Ausflugsziel gerade mit Kindern und bietet schöne Fotomotive.
Für einen unbeschwerten Ausflug zu den Schafen im Naturschutzgebiet Twedter Feld weist die Stadtverwaltung vorsorglich darauf hin, dass die Schafe sich von anderen Hunden schnell bedroht fühlen und die Hütehunde aggressiv auf andere Hunde reagieren können.
Hunde dürfen – auch deshalb – im Naturschutzgebiet nur angeleint mitgeführt und das Gebiet nur auf den offiziellen Wegen betreten werden. Die Wege im westlichen Teil sollten während der Beweidungsphase möglichst nur ohne Hund betreten werden. Wer dennoch mit seinem vierbeinigen Freund die Herde ansehen möchte, sollte ausreichend Abstand zur Herde halten.
Zur weiteren Unterstützung der natürlichen Entwicklung des Naturschutzgebietes werden 2019 wieder schwerpunktmäßig Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen in den genannten Biotopflächen umgesetzt. Daneben ist die zum Erhalt der heimischen Pflanzenvielfalt erforderliche Reduzierung von nicht heimischen und standortfremden Pflanzen – so genannten Neophyten – Ziel. Diese Pflanzen wandern leider oft durch illegale Entsorgung von Gartenabfällen in das Schutzgebiet ein und verdrängen die heimischen Arten. Daher bittet die Stadtverwaltung nachdrücklich darum, keinerlei Pflanzen, Gartenabfälle oder sonstige Stoffe in das Schutzgebiet einzubringen!
Die Beweidungsaktion ist für ca. eine Woche vorgesehen.
Vortrag auf Schloss Gottorf: „Köln – Handelszentrum im römischen Imperium“ am 12. November
Fortsetzung der Wintervortragsreihe am Dienstag, 12. November, 19 Uhr

Tief unter dem modernen Straßenpflaster haben sich in den von Grundwasser getränkten Schichten des antiken Rheinufers mächtige Eichenbohlen des 1. Jhs. n. Chr. erhalten © Römisch-Germanisches Museum der Stadt Köln
Die Wintervortragsreihe im Museum für Archäologie auf Schloss Gottorf bietet am Dienstag, 12. November, einen weiteren öffentlichen Abendvortrag an. Ab 19 Uhr berichtet Prof. Dr. Marcus Trier, Direktor des renommierten Römisch-Germanischen Museums in Köln, über die spektakulären Funde und Ergebnisse der umfangreichen Kölner Altstadtgrabungen, die ein neues Licht auf die Stadt als eines der wichtigsten Handelszentren des römischen Weltreiches werfen.
Seit der Gründung der Stadt kurz vor Christi Geburt hat Köln von seiner Lage am Rhein als einer der bedeutendsten Wasserstraßen Europas profitiert. Der antike Hafen war lange Zeit jedoch kaum erforscht. Erst Ausgrabungen beim Bau einer neuen U-Bahn-Linie haben vor einigen Jahren Licht ins Dunkel gebracht. Das Hafenbecken erwies sich als wahre Fundgrube: Fast zwei Millionen Artefakte zeugen vom Handel der antiken Stadt, die mit den vielen Landschaften des Imperium Romanum verknüpft war.
Die Veranstaltung ist Teil der Winter-Vortragsreihe des Museums für Archäologie. Sie steht unter dem Motto „Quantensprünge – wo die Archäologie Geschichte schrieb“. Der Eintritt ist frei.
Mit freundlicher Unterstützung des Fördervereins Archäologie Schloss Gottorf e.V. im Rahmen des Johanna-Mestorf-Kollegs.
Landesmuseen Schleswig-Holstein
Schlossinsel 1 | Schloss Gottorf | 24837 Schleswig | +49(0)4621 – 813 222 |service@schloss-gottorf.de
Öffnungszeiten
März – Oktober: Di-Fr 10-17 Uhr | Sa-So 10-18 Uhr
November bis März: Di-Fr 10-16 Uhr | Sa-So 10-17 Uhr