Archiv für den Tag 16. Oktober 2019
Öffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 21.10.2019 im Flensburger Rathaus
Stadt Flensburg Flensburg, 11.10.2019
Der Vorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschusses
Bekanntmachung
zur 13. Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
am Montag, 21.10.2019, 16:00 Uhr, Rathaus, Ratssaal
Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Sozial- und Gesundheitsausschusses voraussichtlich nichtöffentlich beraten.
Hinweis: Die Sitzung kann auf Grund der umfangreichen Tagesordnung länger als gewöhnlich andauern. Die Sitzung findet im Ratssaal statt.
Tagesordnung
A. Voraussichtlich öffentlicher Teil
1. Bestätigung der Tagesordnung
2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung
3. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 12. Sitzung vom 23.09.2019
4. Verlängerung des Projektes „Psychosoziale Beratung Geflüchteter und von Menschen mit Migrationshintergrund“ FA-89/2019
5. Kulturschlüssel einführen Antrag der SPD-Ratsfraktion SUG-15/2019
6. Jahresbericht Pro familia mdl. Bericht
7. Projektvorstellung „Lifeline“ – Lichtblick Flensburg e.V. mdl. Bericht
8. MV: Sozialatlas 2019 SUG-17/2019
9. MV: Geschlechtergerechte Präventionsarbeit zur Vermeidung von Schulden SUG-16/2019
10. MV: Zweiter Tertialbericht 2019 des Fachbereiches Soziales und Gesundheit SUG-14/2019
11. Zustimmung zu außer-/überplanmäßigen Aufwendungen /Auszahlungen
12. Mitteilungen und Anfragen
13. Beschlusskontrolle
B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil
14. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 12. Sitzung vom 23.09.2019
15. Mitteilungen und Anfragen
16. Beschlusskontrolle
Für die Richtigkeit:
Edgar Möller, Vorsitzender
Asta Simon, Stv. Fachbereichsleiterin
Die Sitzungsunterlagen und Beschlussvorlagen findet man unter: https://ratsinfo.flensburg.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQl8PkM1xKy5zPgsnrRe2FA
Gottorfer Museumsinsel: Führung durch die Sonderausstellung „Olde – Impressionist des Nordens“ am 20. Oktober
Sonntag, 20. Oktober, 14 Uhr:
Licht, Luft und lockere Malerei – wenn es um den deutschen Impressionismus geht, fällt meist der Name Max Liebermann. Bis heute immer noch eher unbekannt hingegen ist ein Künstler aus Schleswig-Holstein, der diese Stilrichtung in Frankreich kennen gelernt und mit in die Heimat gebracht hat. Hans Olde der Ältere, 1855 als einziger Sohn eines Gutsbesitzers geboren, gilt als der herausragende Vertreter des neuen Stils in Schleswig-Holstein. Doch seine Bedeutung geht weit über Norddeutschland hinaus – zusammen mit Kollegen ist er eine treibende Kraft für die deutsche Sezessionsbewegung und die künstlerische Modernität während der Kaiserzeit. In einer großen Ausstellung auf Schloss Gottorf erfährt der Impressionist des Nordens nun erstmals eine umfassende Würdigung.
Anmeldung empfohlen unter 04621 813 222 oder service@landesmuseen.sh, Kosten: 3 Euro zuzüglich Eintritt.
Landesmuseen Schleswig-Holstein
Schlossinsel 1 | Schloss Gottorf | 24837 Schleswig | +49(0)4621 – 813 222 |service@schloss-gottorf.de
Öffnungszeiten
März – Oktober: Di-Fr 10-17 Uhr | Sa-So 10-18 Uhr
November bis März: Di-Fr 10-16 Uhr | Sa-So 10-17 Uhr
Flensburger Bürgermeister nimmt in Berlin Förderurkunde im Empfang
Flensburg im Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“
Flensburg/Berlin. Strengere Sicherheitskontrollen als an einem Flughafen musste Bürgermeister Henning Brüggemann durchlaufen, als er am Dienstag das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat aufsuchte. Der Flensburger Bürgermeister war in die Hauptstadt gereist, um die Förderurkunde für das „Nationale Projekt des Städtebaus: Christiansen Gärten“ entgegenzunehmen.

Staatssekretär Marco Wanderwitz (links) überreicht Flensburgs Bürgermeister Henning Brüggemann die Förderurkunde – Foto: Stadt Flensburg
In einer feierlichen Zeremonie überreichte der Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz in Vertretung von Minister Horst Seehofer die Urkunden. Neben Flensburg erhalten 34 weiteren Kommunen Fördermittel aus diesem Programm.
Als zweite Stadt aus Schleswig-Holstein war Ratzeburg vertreten, die Fördermittel für die Erneuerung der Dom-Insel erhält.
Staatssekretär Wanderwitz kündigte ein neues Programm für das Jahr 2020 an und rief die Kommunen auf sich mit attraktiven Projekten zu bewerben. Die Förderkonditionen sollen für die kommenden Jahre einfacher sein.
Henning Brüggemann freut sich, dass nach der Förderung der Sanierung der Kaufmannshöfe im Projekt „Deutsch-dänische Kulturachse“ mit den „Christiansen Gärten“ zum zweiten Mal ein Flensburger Projekt in das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ aufgenommen wurde. „Dadurch haben wir mehr Mittel und Möglichkeiten wichtige städtebauliche Projekte zu realisieren und die Attraktivität Flensburgs weiter zu erhöhen“, sagt der Bürgermeister.
Die grünhistorischen Freiflächen Museumsberg, Alter Friedhof und Christiansenpark sollen nachhaltig entwickelt und miteinander vernetzt werden. Der erhaltene Christiansenpark in Flensburg ist das bedeutendste bürgerliche Gartendenkmal in Schleswig-Holstein aus der Zeit um 1800. Ziel des Projektes ist es, die Flächen als ein einzigartiges kulturhistorisches Ensemble wieder als Einheit erlebbar zu machen und die Anlage als Zeugnis der deutsch-dänischen Geschichte im Bewusstsein zu verankern. Sie soll sowohl für die Naherholung der Bürger Flensburgs als auch für die Besucher aufgewertet werden. Die Fördermittel des Bundes betragen 3.200.000 Euro.
Kürzung der Landesförderung: Stadt unterstützt Flüchtlingshilfe
Flensburg. In Flensburg wird die Integration von geflüchteten Menschen großgeschrieben. Das ehrenamtliche Engagement ist dabei eine wichtige Basis. Ohne die vielseitige ehrenamtliche Unterstützung der vielen Engagierten wäre eine erfolgreiche Integrationsarbeit kaum möglich. Ebenso wichtig für das Gelingen der Integration ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt. Deshalb hat die Stadt auch seit dem Sommer 2019 eine Stabsstelle für Integration, in der die Integrationsaufgaben in der Stadt Flensburg koordiniert werden.
Eine wichtige Anlaufstelle für Geflüchtete in Flensburg, mit der die Stadt auch heute schon eng kooperiert und die sie mit 30.000 € jährlich fördert, ist die Flüchtlingshilfe Flensburg. Sie leistet eine wertvolle Arbeit für die Menschen und koordiniert die Arbeit der Ehrenamtlichen. Bisher konnte die gute Arbeit sichergestellt werden, indem dort durch das Land eine hauptamtliche Stelle gefördert wurde. Diese Förderung endet bedauerlicherweise zum Jahresende. Die Stadt Flensburg hat sich deshalb bereits gemeinsam mit Vertretern der Anlauf- und Beratungsstellen für ehrenamtliches Engagement mit Geflüchteten aus ganz Schleswig-Holstein an das Sozialministerium gewandt, um die weitere Förderung zu erreichen. Inzwischen erreichen die Stadt Signale, dass eine Übergangslösung in Sicht sei.
Parallel zu den Entwicklungen auf Landesebene fanden regelmäßig Gespräche zwischen Vertreter*innen der Stadt Flensburg und den hauptamtlichen Mitarbeitenden sowie dem Vorstand der Flüchtlingshilfe statt, in denen über verschiedenste Lösungsmöglichkeiten gesprochen wurde. Die Stadt Flensburg arbeitet derzeit an alternativen Möglichkeiten um die wichtige Arbeit der Flüchtlingshilfe sicherzustellen, falls keine Übergangslösung auf Landesebene zur Fortführung der hauptamtlichen Ehrenamtskoordination gefunden wird. In diesem Zusammenhang wird geprüft, inwieweit die Stabsstelle Integration, zeitlich begrenzt, die Ehrenamtskoordination in der Flüchtlingshilfe, während der Öffnungszeiten, mit einem Mitarbeiter unterstützen kann.
„Gleichzeitig wird die Stadt selbstverständlich weiter im Dialog mit der Landesregierung bleiben, um die Förderung und damit eine der wichtigen Säulen der Arbeit mit Geflüchteten zu erhalten. Dies ist uns wichtig, damit die Flensburger Erfolgsgeschichte in Sachen Integration nicht gefährdet wird“, erläutert Stephan Kleinschmidt, zuständiger Dezernent in der Flensburger Stadtverwaltung.
Bessere Politik durch Einwohnerbeteiligung? Rege Beteiligung an Podiumsdiskussion in der Dänischen Zentralbibliothek
Tagung „Suffizienz durch Beteiligung?“ des Norbert Elias Center (NEC) mit spannenden Ergebnissen
Ein Bericht von Julia Born
Gewählte Politiker*innen entscheiden im Rathaus über die Belange der Kommune. Werden Entscheidungen nachhaltiger und repräsentativer, wenn die Einwohner*innen daran beteiligt werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich eine öffentliche Podiumsdiskussion im Rahmen der Tagung „Suffizienz durch Beteiligung?“ des Norbert Elias Center (NEC) am 08.010.19 in Flensburg.
Das Ergebnis in aller Kürze: Ja, wenn man es gut macht. Und: Es gibt Anfangswiderstände. Die muss man aushalten.
Etwas 60 Gäste, auch aus Parteien und Verbänden, waren in die Dänische Zentralbibliothek gekommen zum Gespräch zwischen Jan-Hendrik Kamlage (Partizipationskultur, Kulturwissenschaftliches Institut Essen), Felix Weisbrich (Leiter des Straßen- und Grünflächenamtes in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg) und Axel Kohrt (SPD, Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, Flensburg).
Wann ist ein Beteiligungsprozess gelungen?
Moderatorin Michaela Christ (Norbert Elias Center, Universität Flensburg) begann den Austausch mit der Frage: Wann ist Bürgerbeteiligung gelungen?
Der Forscher Jan Hendrik Kamlage unterschied zunächst zwischen der Gestaltung des Prozesses und den Ergebnissen. Wichtig für den Prozess, so Kamlage, sind folgende Bedingungen:
- Vorab muss geklärt sein: Was wird verhandelt und was passiert mit den Ergebnissen?
- Der Prozess sollte inklusiv sein: Betroffene sollen sich beteiligen können.
- Eine kompetente Moderation ist wichtig, die alle gleichberechtigt zu Wort kommen lässt.
- Und Nichtbeteiligte müssen so informiert werden, dass sie die Ergebnisse nachvollziehen können.
Flensburg: Verschiedene Beteiligungsverfahren
Lokalpolitiker Axel Kohrt beschrieb drei Arten von Beteiligungsverfahren in Flensburg:
- Das Bauleitverfahren mit geregeltem Ablauf, das an zentralen Stellen Einflussmöglichkeiten bietet – wie derzeit bei der Baumaßnahme für ein Hotel beim Bahnhof.
- Die Stadtteilforen
- und organisierte Beteiligungsverfahren zu großen Themen wie zu Hafen-Ost, Masterplan Mobilität und integrierte Stadtentwicklung (ISEK).
Gelungen sind für ihn die Verfahren, wenn die Beteiligten mit Prozess und Ergebnis zufrieden sind. Gerne, so Kohrt, würde er mehr organisierte Beteiligungsverfahren durchführen. Doch das sei auch eine Kostenfrage, dafür seien erhebliche Ressourcen nötig.
Prozess gelungen, wenn es nur 200 Beschwerdemails gibt
Verwaltungschef Felix Weisbrich, der in seinem Bezirk in Berlin für den gesamten öffentlichen Raum zuständig ist, stellte lakonisch fest, wenn in seiner Behörde weniger als 200 Beschwerdemails eintreffen, sei das Ergebnis gut.
Die Verwaltung führt die Entscheidungen auf politischer und gesetzlicher Grundlage durch. Wichtig sei, erläuterte Weisbrich, den Betroffenen zu vermitteln,
- warum man eine Änderung durchführen will und
- transparent darzulegen, welche positiven und negativen Effekte damit verbunden sein können.
- Weiterhin müsste man mit den Betroffenen überlegen, auf welche Weise die Veränderungen am besten durchgeführt werden können.
“Fetzen fliegen” schon mal
Jeder, so Weisbrich, hat bei einem Beteiligungsprozess Rederecht und ein Recht auf seine Meinung. Da müssten auch schon mal “die Fetzen fliegen”. Die Frage ist: Was machen wir mit dem öffentlichen Raum? Und darüber muss man diskutieren.
In der Berliner Bergmannstraße, berichtete Weisbrich, hatte man einen repräsentativen Bevölkerungsquerschnitt eingeladen.
Das Endergebnis: Die Teilnehmenden entschieden sich für einen Straßenzug mit deutlich mehr Grün- und Aufenthaltsflächen, die sicher und barrierefrei sein sollen und mehr Lebensqualität bieten. Der motorisierte Individualverkehr, sprich das Auto, soll in den erarbeiteten Varianten teilweise oder ganz aus der Stadt verbannt werden.
Anfangswiderstände durchleben
Das Ergebnis ist also klar. Aber auch wenn die Resultate von Bürger*innenbeteiligung eindeutig sind, verbleiben bei der Umsetzung erhebliche Widerstände.
Weisbrich rät aus Erfahrung, dass man solche Anfangswiderstände durchleben muss. Nach etwa ein bis zwei Jahren überwiegen die positiven Effekte, auch in der Wahrnehmung durch die Bürger*innen.
Selbstkritisch erinnerte Axel Kohrt an den Versuch, in der Rathausstraße eine Begegnungszone einzurichten. Das Experiment wurde nach drei Monaten beendet, ohne dass die Einwohner*innen an der Auswertung beteiligt wurden.
Schwachstellen repräsentativer Demokratie?
In der Diskussionsrunde wiesen die Teilnehmer des Podiums auf strukturelle Schwachstellen von repräsentativer Demokratie hin.
Tendenziell wird man in der Politik für nachhaltige Entscheidungen nicht belohnt. Das führt dazu, dass negative Entscheidungen umgangen und von einer Regierung in die nächste geschoben werden.
Einmal gewählt zu sein, wird heute nicht mehr als ausreichende Legitimation für Entscheidungen empfunden. Die Bürger*innen fordern Mitbestimmungsrecht.
Vorsicht bei direkter Demokratie
Vorsicht ist gleichzeitig geboten bei direkter Demokratie, warnte Weisbrich: Der Prozess der “Vermachtung” (Nutzen der Prozesse und Ergebnisse durch Einzelinteressen, Politik, Wirtschaft und Medien für eigene Zwecke) kann zu einer starken Polarisierung führen, zum Beispiel bei Volksentscheiden.
Ja-Nein-Entscheidungen werden einer Problemlage oft nicht gerecht und bewirken eher eine Lagerbildung als differenzierte Auseinandersetzung, Diskussion und Meinungsbildung.
Verändertes gesellschaftliches Klima: Nachhaltigkeit als Wert
Forscher Kamlage wies darauf hin, dass Beteiligungsprozesse grundsätzlich ergebnisoffen sind. Aber das gesellschaftliche Klima der letzten Jahre hat sich geändert: Nachhaltige, klimafreundliche Politik wird als Wert wahrgenommen. Die Menschen verlangen einen Wandel.
Dieses veränderte gesellschaftliche Klima spiegelt sich in den Ergebnissen von solchen Beteiligungsprozessen.
Insofern kann man sagen, ja, Einwohner*innenbeteiligung führt zu nachhaltiger Stadtentwicklung.
Öffentlicher Raum mit Aufenthaltsqualität nutzt allen
Für eine repräsentative Stellungnahme von Bürger*innen kann es hilfreich sein, berichtete Weisbrich aus Berlin, eine repräsentative Stichprobe von Einwohnenden zu versammeln. Um Heterogenität herzustellen, gilt es, dabei auch Personen anzusprechen, die nicht beteiligungsaffin sind. Ein Beispiel dafür ist u.a. der Bürger*innenrat in Vorarlberg.
Und dann kann man in die Diskussion gehen. Für solche Prozesse sind gleichzeitig ausreichende Ressourcen wichtig und nötig.
Stellt sich die Frage: Woher in Flensburg das Geld dafür nehmen?
Es ist nicht überraschend, erklärte Partizipationsforscher Kamlage, wenn am Ende eines Beteiligungsprozesses öffentlicher Raum anders genutzt wird als für Parkplätze. Denn einen Parkplatz nutzt nur einer Person. Raum, der Aufenthaltsqualität bietet, nutzt allen. Zu diesem Ergebnis kommen auch die Bürger*innen in ihren Diskussionsprozessen immer wieder.
Kommentar: Umsetzung gefordert!
In Flensburg wurden verschiedene, teils sehr aufwändige Verfahren zur Einwohner*innenbeteiligung durchgeführt. In den letzten Jahren beispielsweise:
- zum Masterplan 100 % Klimaschutz (2014)
- im Rahmen der Lärmaktionsplanung zur Erstellung des Lärmminderungsplans (2015)
- zum Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „ Perspektiven für Flensburg“ (2016)
- für den Masterplan Mobilität (2017/18)
(Die Jahreszahl gibt den Beteiligungsprozess an.)
Wer diese Pläne liest, staunt über die dort beschriebenen positiven Zielsetzungen und Planungen. Doch: Papier ist geduldig.
Inzwischen sind viele Flensburger*innen frustriert, weil es an der Umsetzung hapert. Wie ernst nehmen die Flensburger Politiker*innen die Anliegen der Stadtbewohnenden? Allmählich wird es höchste Zeit, sich an die Umsetzung dieser Pläne zu machen.
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