Archiv für den Tag 19. September 2019
Wohnungspolitik: Verbände, Organisationen und Initiativen gründen Aktionsbündnis „Wohnen ist Menschenrecht“
Radikaler Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik gefordert
Berlin. Ein Jahr nach dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt hat sich auf den Wohnungsmärkten in Deutschland nichts geändert: Mehr als eine Million bezahlbare Mietwohnungen fehlen, der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft weiter, auf jetzt nur noch 1,18 Millionen. Die Mieten haben Rekordniveau erreicht, die Wohnkostenbelastung liegt für Einpersonenhaushalte bei 34 Prozent, für einkommensschwächere Haushalte bei 46 Prozent. Wohnen ist zum Armutsrisiko geworden. Die Angst vor Mietsteigerungen, Verdrängung und Kündigung wächst. Rund 650.000 Menschen sind sogar wohnungslos.
Das jetzt neu gegründete Bündnis „Wohnen ist Menschenrecht“ schlägt Alarm und fordert einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik.
Träger des parteipolitisch neutralen Bündnisses sind zurzeit der Deutsche Mieterbund (DMB), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Berliner Mieterverein (BMV), ver.di, die BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W), die Nationale Armutskonferenz (NAK), Attac, der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs), das Netzwerk Mieten & Wohnen, Bizim Kiez, Mietentscheid Frankfurt und #ausspekuliert. Weitere Träger und Unterstützer des Bündnisses sind angefragt.
Ziel des Bündnisses „Wohnen ist Menschenrecht“ ist, gemeinsam gegen Spaltung, Verdrängung und Wohnungslosigkeit und für bezahlbaren Wohnraum für alle, statt mehr Rendite für wenige, zu kämpfen. Statt untauglicher wohnungspolitischer Gesetzesvorhaben, wie Baukindergeld oder Sonder-AfA für den Mietwohnungsneubau, oder mietrechtlicher Korrekturen homöopathischen Ausmaßes muss die Bundesregierung endlich umsteuern und eine Politik für Mieter und Wohnungssuchende machen.
Das Bündnis „Wohnen ist Menschenrecht“ fordert deshalb mehr Neubau für breite Schichten der Bevölkerung und mehr Mieterschutz vor hohen Wohnkosten und Verdrängung. Das heißt:
- Eine dauerhafte, bundesweit wirksame Mietpreisbremse für Bestandswohnungen ist zu schaffen, ohne Ausnahmen.
- Mietpreisüberhöhungen / Mietwucher müssen mit Bußgeldern verfolgt werden, das Wirtschaftsstrafgesetz ist so zu ändern, dass es wieder anwendbar ist.
- Mieterhöhungsmöglichkeiten sind drastisch einzuschränken.
- Mieterhöhungen aufgrund energetischer Modernisierungen sollen möglichst warmmietenneutral sein, die Umlage in der jetzigen Form ist abzuschaffen, zumindest aber auf 4 Prozent zu reduzieren.
- Die Klimaschutzziele von Paris müssen für den Gebäudebestand realisiert werden, die öffentliche Förderung muss um- und ausgebaut werden.
- Der Kündigungsschutz ist zu verbessern, Eigenbedarfsgründe sind einzuschränken. Die Nachzahlung von Mietschulden muss eine Kündigung – nicht nur die fristlose – unwirksam machen. Kündigungen wegen Vertragsverletzungen dürfen erst nach gerichtlicher Feststellung möglich werden.
- Soziale Träger müssen stärker vor Verdrängung geschützt werden, Mieterrechte und eine wirksame Mietpreisbremse sind auch im gewerblichen Bereich zu schaffen.
- Zur Vermeidung von Wohnungsverlusten ist ein wirksames Präventionssystem erforderlich, Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit müssen verhindert werden.
- Der soziale und preisgünstige Wohnungsneubau muss deutlich ausgeweitet werden. Bis zum Jahr 2030 ist der Bestand an Sozialmietwohnungen auf 2 Millionen zu erhöhen. Dazu müssen mindestens 150.000 preisgünstige und preisgebundene Wohnungen pro Jahr gebaut und zum Beispiel zusätzliche Preisbindungen über Ankauf und Modernisierung geschaffen werden. Ziel ist der Umbau der Fördersystematik hin zu langfristigen und dauerhaften Bindungen.
- Die Privatisierung von Wohnungen und Gebäuden der öffentlichen Hand ist auszuschließen. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist deutlich zu erschweren.
- Der Milieuschutz ist durch Mietobergrenzen zu stärken, die Ausnahmen vom Genehmigungsvorbehalt bei Umwandung in Eigentumswohnungen sind zu beseitigen und preislimitierte Vorkaufsrechte sind rechtssicher auszugestalten und auszuweiten.
- Bodenpreise und Bodennutzung sind zu regulieren und stärker an das Gemeinwohl zu binden. Grundstücke der öffentlichen Hand dürfen nicht zum Höchstpreis veräußert werden, sie müssen vorrangig an städtische Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Wohnbauakteure auf Erbpachtbasis mit Konzept vergeben werden. Unbebautes Wohnbauland ist stärker zu besteuern, Baugebote müssen ausgesprochen und ausgeweitet werden.
- Gemeinwohlorientierte Eigentümer und Vermieter sind zu stärken und eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit ist einzuführen.
- Immobilienbesitz ist transparent zu machen, entsprechende Register sind einzuführen.
- Diskriminierungen an den Wohnungsmärkten sind zu sanktionieren, mehr barrierefreier Wohnraum ist zu schaffen.
- Die Kosten der Unterkunft sind jährlich realitätsgerecht anzupassen. Das Gleiche gilt für das Wohngeld, hier müssen auch die Heizkosten berücksichtigt werden.
Lukas Siebenkotten, Deutscher Mieterbund: „Mit unseren Aktionsbündis kämpfen wir gemeinsam für eine andere Wohnungspolitik in Deutschland. Wir brauchen mehr nachhaltigen, sozialen und dauerhaft preisgünstigen neuen Wohnraum. Die Mieten müssen bezahlbar sein und bleiben. Dazu sind eine nicht von Ausnahmen durchlöcherte Mietpreisbremse, wirksame Mietwucherregelungen nach dem Wirtschaftsstrafgesetz und die drastische Einschränkung von Mieterhöhungen, zum Beispiel durch Absenkung der Kappungsgrenzen oder der Modernisierungsumlage, notwendig. Wohnen ist ein Menschenrecht. Deshalb muss der Kündigungsschutz verbessert und müssen Zwangsräumungen verhindert werden.“
Stefan Körzell, Deutscher Gewerkschaftsbund: „Angesichts der zunehmenden Wohnungskrise passt es nicht zusammen, dass die Bundesregierung die Mittel für den sozialen Wohnungsbau von 1,5 auf eine Milliarde Euro im Jahr 2020 absenkt. Wir brauchen jetzt schnell von Bund und Ländern, jährlich mindestens 7 Milliarden Euro zweckgebunden für den Bau von bis zu 150.000 preisgebundenen Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Gegen die Krise hilft nur bauen, bauen und nochmals bauen“.
Franziska Schulte, Berliner Mieterverein: „In unserer täglichen Arbeit mit Mieterinnen und Mietern sehen wir uns häufig in der Situation nach einem Recht zu beraten, was sich für die Menschen wie großes Unrecht anfühlt. „Das können sie doch nicht machen mit uns!“, heißt es oft begleitet von Fassungslosigkeit und Wut. Die Menschen fühlen sich ohnmächtig im Angesicht eines Gesetzes, welches Ihnen die Wohnung, die Heimat oder den bisherigen Lebensstandard nimmt. Modernisierungen, Kündigungen, Zwangsräumungen und reguläre Mieterhöhungsmöglichkeiten machen unfrei und ungleich! Als politisches Organ der Berliner Mieterschaft rufen wir gemeinsam mit zahlreichen Verbänden, Initiativen und Organisationen die Bundesregierung auf, „Wohnen als Ware“ nicht länger zu dulden.“
Sabine Bösing, BAG Wohnungslosenhilfe: „In 2017 waren 650 000 Menschen wohnungslos, so die Schätzung der BAG W. Bezahlbarer Wohnraum ist die Grundvoraussetzung zur Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit einer eigenen Wohnung – einschließlich der wohnungslosen Menschen. Allerdings ohne Wohnungen für Wohnungslose und ohne ein systematisches Präventionssystem in jeder Kommune, werden sich Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit nicht bekämpfen lassen.“
Thomas Fritz, Attac: „Um das Recht auf Wohnen gegen die Immobilienspekulation durchzusetzen, brauchen wir eine Zangenbewegung. Zum einen müssen starke Mietendeckel die Investorenerwartungen auf exorbitante Mietsteigerungen durchkreuzen. Zum anderen muss eine Neue Wohnungsgemeinnützigkeit den Aufbau eines öffentlichen Wohnungsbestands mit dauerhaft leistbaren Mieten fördern.“
Sebastin Zachrau, freier zusammenschluss von studen*innenschaften: „Student*innen sind besonders von Wohnungsnot betroffen: Mit geringem Einkommen müssen wir innerhalb kurzer Frist an Orte ziehen, die häufig besonders begehrt sind. Finden wir dort keine Wohnung, ist damit auch der Studienplatz obsolet, und letztlich unsere Berufsfreiheit.“
Jan Kuhnert, Netzwerk Mieten & Wohnen: „Wir brauchen eine langfristig gesicherte Wohnraumversorgung, deshalb fordert das Netzwerk eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit, um ein dauerhaft preisgünstiges Angebot insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen zu schaffen. Dazu muss die Wohnungspolitik drastisch umgesteuert werden und der staatliche Bodenbesitz gezielt für neue dauergebundene Wohnungen genutzt werden, die Wohnungen der öffentlichen Hand mit einer dauerhaften Mietpreis- und Belegungsbindung gesichert werden.“
Kathrin Ottovay, Bizim Kiez: „Wir sind eine Nachbarschaftsinitiative, doch wir wissen: Verdrängung durch Immobilienspekulation ist kein auf unseren Kiez beschränktes Problem. Die Mieten sind zu hoch, nahversorgendes Kleingewerbe und Soziales rechtlos, unsere Nachbarschaften bloße Anlageobjekte. Als Teil der kämpferischen Mietenbewegung grätschen wir dazwischen, und dieses Aktionsbündnis ist ein weiterer Baustein für solidarische Städte: Mieten richtig deckeln, Gewerbemietrecht reformieren, Umwandlungsverbot, gemeinnütziger Neubau und Kommunalisierung auch durch Enteignung, denn Wohnraum gehört in die Hand der Gesellschaft, nicht an die Börse.“
Die nächsten Aktionen:
- Am 19. September wird eine Menschenkette zwischen Bundeskanzleramt und Bundesinnenministerium gebildet. So soll ein Zeichen gesetzt werden, damit die Bundesregierung endlich Wohnungsnot und Mietenwahnsinn wirksam bekämpft. Das Bündnis ruft alle Mieterinnen und Mieter auf, mitzumachen. Treffpunkt und Kundgebung: 19. September 2019, 14.45 Uhr, Washingtonplatz / Berliner Hauptbahnhof
Im Oktober/November werden an verschiedenen Orten in Deutschland Diskussionen zu unterschiedlichen Wohnthemen mit Betroffenen geführt. Dabei sollen Informations-Clips entstehen, die auf den Webseiten des Bündnisses www.menschenrecht-wohnen.org eingestellt werden. Hier gibt es dann auch weitere Informationen zum Aktionsbündnis, zu Trägern und Unterstützern und zu weiteren Vorhaben.
Fachveranstaltung „Auf dem Weg zur geschlechtergerechten Stadt“ am 24.09. in Flensburg – Jetzt anmelden!
Gleiches Recht für alle durch Ihre Ideen, Visionen und Wünsche
Flensburg. Die Stadt Flensburg hat sich auf die Fahnen geschrieben, die gleichen Rechte für alle Geschlechter zu verwirklichen. Mit dem Beitritt zur Europäischen-Charta im Februar dieses Jahres hat sich die Stadt zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern bekannt. Zudem ging mit dem Beitritt die Verpflichtung einer, innerhalb von zwei Jahren einen Aktionsplan zu veröffentlichen. Dieser soll konkrete Ziele und Maßnahmen enthalten, um die gleiche Teilhabe von Männern und Frauen an den Ressourcen der Gesellschaft zu fördern.
Auch wenn Männer und Frauen nach europäischem und nationalem Recht gleichberechtigt sind, herrschen weiterhin signifikante Unterschiede zwischen den Geschlechtern. So verdienen Frauen beispielsweise im Durschnitt weniger als Männer, obwohl sie dieselben Qualifikationen aufweisen. Auch sind Frauen in Führungspositionen oder wichtigen Gremien unterpräsentiert und tragen die Hauptlast bei der Erziehung ihrer Kinder und bei der Hausarbeit.
Öffentliches Bewusstsein für diese Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft ist dringend notwendig, um tatsächliche Veränderungen zu erreichen. Der Aktionsplan der Europäischen Charta soll diese Bewusstseinsprozesse anregen, um die vielfältigen Aktivitäten und Initiativen unserer Stadt wahrzunehmen. Wir begreifen die Implementierung von Gleichstellung als fachübergreifende Querschnittsaufgabe, die zahlreiche Ebenen und Menschen betrifft.
Daher laden wir recht herzlich ein zur
Fachveranstaltung „Auf dem Weg zur geschlechtergerechten Stadt“
am Dienstag, den 24. September, um 16:30 Uhr
in der Bürgerhalle im Rathaus.
Diese richtet sich vor allem an Institutionen, die bereits Projekte im Rahmen von Gleichstellung umsetzen oder auch konkrete Ideen und Visionen einbringen möchten. Das Zusammenführen von Menschen aus Politik, Verwaltung und Intuitionen trägt zur Bildung von neuen Netzwerken bei und bezieht die gesamte Stadtgesellschaft in diese Kampagne ein.
Wir freuen uns sehr auf die Teilnahme zahlreicher Fachleute und Vertreter*innen von Institutionen, die Interesse haben an einer geschlechtergerechten Stadt mitzuwirken. Eine Anmeldung unter der Nummer 0461/852806 ist erforderlich und bis Montag, den 23. September, 12 Uhr möglich. Über diese Veranstaltung hinaus besteht auch die Möglichkeit, Projekte dem Gleichstellungsbüro mitzuteilen und mit der Gleichstellungsbeauftragten Verena Balve ins Gespräch zu kommen (gleichstellungsbuero@flensburg.de \ Tel. 0461/852963
Klimapakt e.V. lädt ein: „E Bike Sharing in Flensburg“ am 24.09.2019 bei der IHK Flensburg
Diese Veranstaltung wurde abgesagt!
EINLADUNG
Kick-Off-Veranstaltung: E-Bike-Sharing in Flensburg
Dienstag, 24. September 2019, 17 Uhr
IHK Flensburg, Heinrichstraße 28-34, 24937 Flensburg
In der urbanen Mobilität sind E-Bikes nicht mehr wegzudenken. Gerade für Menschen, die bisher das Fahrrad wenig oder gar nicht nutzen, kann die niedrigschwellige Verfügbarkeit von E-Bikes als Einstieg in die Fahrradmobilität wirken und das Autofahren ersetzen. Als Ergänzung zum oder als integrativer Bestandteil des ÖPNV können Leihräder eine wichtige Funktion in der städtischen Mobilität einnehmen, beispielsweise für die erste oder letzte Meile im multimodalen System.
Auch als touristisches Angebot gewinnt das E-Bike Sharing eine immer höhere Relevanz. Immer mehr Gäste legen Wert auf ein umfassendes, nachhaltiges Mobilitätsangebot an ihrem Urlaubsort. Dies beinhaltet auch E-Bikes zum Mieten.
Im Rahmen unserer Informationsveranstaltung möchten wir E-Bike Sharing-Lösungen und Umsetzungsbeispiele vorstellen und mit Ihnen Entwicklungsmöglichkeiten für die Stadt Flensburg eruieren. Unsere Referenten von GP Joule Connect werden über mögliche Betreiberkonzepte, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Konzept-Bausteine bei der Umsetzung (Sharing-Bike, Software, Mobility-Station) informieren. Als innovatives Unternehmen ist GP Joule gerade im Norden Vorreiter, erneuerbare Energien im Mobilitätssektor nutzbar zu machen und klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen.
Anmeldung unter: https://klimapakt-flensburg.de/wp-content/uploads/2019/08/Anmeldung-e-bike-sharing.pdf
PROGRAMM
17:00 Uhr – Begrüßung
17:10 Uhr – Das System und das E-Bike mit dem Partner EGO Movement, Fedja Bikic, GP JOULE Connect GmbH & Co. KG
17:30 Uhr – Best Practice, Manuel Reich, GP JOULE Connect GmbH & Co. KG
17:50 Uhr – Umsetzungsbeispiele für innovative Projekte – Quartiere und Partnerschaften Torben Jöns, GP JOULE Connect GmbH & Co. KG
18:10 Uhr – Fragen/ Diskussion
18:30 Uhr – Ende
Regelsätze bei Hartz IV: Paritätischer Gesamtverband fordert 582 Euro
Pressemeldung vom 18. September 2019
Anlässlich der Erhöhung der Hartz IV-Leistungen um acht Euro auf 432 Euro ab nächstem Jahr erneuert der Paritätische Wohlfahrtsverband seine Kritik an den Regelsätzen. Nach neuesten Berechnungen der Forschungsstelle des Paritätischen müssten die Regelsätze auf mindestens 582 Euro erhöht werden.
„Die Bundesregierung setzt ihre traurige Tradition fort und gönnt Bezieherinnen und Beziehern von Hartz IV auch im kommenden Jahr kaum mehr“, kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider. Die Bundesregierung hat erneut lediglich die Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben. Notwendig wäre aber eine Erhöhung, die auch die Teilhabe der Menschen am Leben wieder ermöglicht. Schneider weiter: „Damit wird Armut in Deutschland weiter zementiert und die Spaltung der Gesellschaft vorangetrieben.“ Eine Erhöhung um 150 statt fünf Euro wäre dringend notwendig.
Ein weiterer Punkt, der beim Verband auf Kritik stößt, sind die ebenfalls geringen Steigerungen für Kinder, die zwischen 250 und 328 Euro je nach Altersstufe bekommen sollen. „Für Erwachsene ist Armut schlimm, für Kinder aber eine Katastrophe“, so Schneider. Für sie bleiben damit viele Türen verschlossen, die für andere Kinder außerhalb Hartz IV-Haushalten selbstverständlich offen stehen. Ulrich Schneider weiter: „Der Zoobesuch, das Eis oder einfach mal am Sonntag Pizza essen gehen ist nicht drin. Deswegen sprechen wir uns für eine existenzsichernde Kindergrundsicherung aus, die auch die Teilhabe für die Kleinsten ermöglicht!“
Eine weiterer Zustand, den der Verband kritisiert, sind die Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher*innen, die Zuwendungen für kleinste Vergehen drastisch reduzieren oder sogar ganz streichen können. „Hier müssen wir wegkommen von Bestrafungen hin zu einem echten Hilfesystem“, findet Ulrich Schneider. Statt zu sanktionieren müssten Qualifizierungs- und Arbeitsmarktförderungen sowie der soziale Arbeitsmarkt ausgebaut werden, so der Hauptgeschäftsführer.
Hartz IV: Höhere Regelsätze ab 1.1.2021
Das sind die Hartz IV Regelsätze 2021
Soziale Grundsicherung
Regelsätze werden angepasst
Wer auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, bekommt ab Januar 2021 mehr Geld. Alleinstehende erhalten dann 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Der Bundestag hat das Gesetz zur Anpassung der Regelbedarfe verabschiedet.
Die Sätze steigen in allen Regelstufen. Kinder von 14 bis 17 Jahren etwa sollen ab kommendem Jahr 373 Euro erhalten und damit 45 Euro mehr als bisher. Die Leistungen für die 6- bis 13-Jährigen hingegen steigen nur geringfügig. Diese Altersgruppe hatte bei der letzten Neuberechnung weit überproportional profitiert.
Diese Regelsätze gelten ab Januar 2021
Alleinstehende / Alleinerziehende | 446 Euro (+ 14 Euro) | Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 401 Euro (+ 12 Euro) | Regelbedarfsstufe 2 |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 357 Euro (+ 12 Euro) | Regelbedarfsstufe 3 |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 357 Euro (+ 12 Euro) | Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 373 Euro (+ 45 Euro) | Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 309 Euro (+ 1 Euro) | Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 283 Euro (+ 33 Euro) | Regelbedarfsstufe 6 |
Veränderung gegenüber 2020 in Klammern. Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.
Laut Anlage zu § 28 SGB XII gelten die vorgenannten Regelbedarfe für folgende Personen:
Regelbedarfsstufe 1:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind.
Regelbedarfsstufe 2:
Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.
Regelbedarfsstufe 3:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.
Regelbedarfsstufe 4:
Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Regelbedarfsstufe 5:
Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Regelbedarfsstufe 6:
Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2021 wirkt sich darüber hinaus auf die Bedarfssätze der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie auf die so genannten Analogleistungen aus. Dabei findet die Veränderungsrate bei der Fortschreibung der Bedarfssätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG Anwendung.
Bedarfsätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG 2020 und 2021 in Euro je Monat

1) geltendes Recht 2) Im Rahmen der Besitzstandswahrung gelten beim Notwendigen Bedarf der RBS 5 die 174 € solange fort, bis die Fortschreibung des Notwendigen Bedarfs einen höheren Wert ergibt. Tabelle: Pressemitteilung Bundesregierung 8.9.2020
Der Bundestag hat das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen nun verabschiedet. Der Bundesrat muss noch abschließend zustimmen. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten.
Zuvor hatte das Bundeskabinett die Fortschreibung der Regelsätze beschlossen. Grundlage der Fortschreibung war die Lohn- und Preisentwicklung bis Juni 2020. Zuvor waren bereits die Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 in die Berechnungen der Regelbedarfe eingeflossen.
Welche Neuerungen enthält der Gesetzentwurf?
Die Regelsätze decken künftig neben den Kosten für Festnetztelefon und Internet auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Sie halten so mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt.
Welche Leistungen erhalten die Berechtigten darüber hinaus?
Als weitere staatliche Unterstützung werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.
Welche weiteren Leistungen wurden neu festgesetzt?
Die Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden mit dem Gesetzentwurf zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ebenfalls zum 1. Januar 2021 neu festgesetzt. Ein alleinstehender Erwachsener beispielsweise erhält dann 364 Euro und damit 13 Euro mehr als bisher.
Zudem soll im nächsten Jahr die Leistung für den persönlichen Schulbedarf steigen. Von derzeit 150 Euro auf 154,50 Euro; davon werden zunächst 51,50 Euro für das Anfang 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr gezahlt und 103 Euro für das darauf im Sommer 2021 folgende erste Schulhalbjahr.
Wie werden die Regelsätze berechnet?
Zur Berechnung der Regelsätze zieht das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe heran.
Außerdem fließen die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter sowie die Preisentwicklung sogenannter regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen in die Berechnung ein. Das sind Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern; etwa Lebensmittel, Bekleidung und Drogeriewaren.
Was ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine Haushaltsbefragung. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden Haushalte aller sozialen Gruppierungen. Die EVS bildet damit ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland ab.
Das Statistische Bundesamt führt die Befragung alle fünf Jahre durch. Rund 60.000 private Haushalte in Deutschland nehmen regelmäßig freiwillig daran teil.
Warum werden die Daten der einkommensschwächsten Haushalte genutzt?
Würden für die Berechnung der Regelbedarfe auch mittlere Einkommen berücksichtigt, bestünde die Gefahr, dass Leistungsberechtigte über ein höheres monatliches Budget verfügen könnten als Menschen, die im Mindestlohnbereich arbeiten und damit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.
Wann werden die Regelsätze jeweils angepasst?
Die Regelsätze für Sozialleistungsempfänger werden jährlich angepasst. Alle fünf Jahre, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Sätze neu zu ermitteln und im Regelbedarfsermittungsgesetz neu festzulegen. In den Jahren dazwischen werden die Regelsätze anhand der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.
Kritik an der Festsetzung der Höhe der neuen Regelsätze:
Der Sozialrechtsexperte Harald Thomé schreibt dazu in seinem Newsletter: Die Regelbedarfe für das Jahr 2021 sind nun verabschiedet. Allgemein, und speziell in Verbindung mit der Corona-Situation, gab es breiteste Kritik an der Höhe der Regelbedarfe und der Methode der Festsetzung. Auf diese wurde von Politik und Verwaltung nicht eingegangen, stattdessen wurden die Menschen, die mit diesen Hungerregelbedarfen leben müssenden, noch verhöhnt. Man könne doch prima damit leben. Beispielhaft das BMAS auf einer Bundespressekonferenz: https://twitter.com/i/status/1296880887502700544 mit Aussagen wie „Wer Hartz 4 bekommt, ist nicht arm“, „Kinder zwischen 6 und 14 bekommen nicht mehr beim Hartz4-Regelsatz, weil sie nicht mehr brauchen“ und „Kindergelderhöhung für alle: außer Hartz4-Bezieher“.
Hier eine Zusammenfassung der Kritik an den Regelbedarfen: https://t1p.de/e2nj
Hier nun die abschließenden RB’s für das nächste Jahr: https://t1p.de/jts4
Hier nochmal die Zeit mit einer Zusammenfassung der Kritik: Arbeitslosengeld: Bundestag beschließt Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes
Ab 2021 werden alleinstehende Erwachsene 446 Euro erhalten – 14 Euro mehr. Sozialverbände halten die Hartz-IV-Regelsätze für realitätsfern. Vor Armut schützten sie nicht.
5. November 2020, 20:03 Uhr unter: https://t1p.de/d4te
Armut abschaffen: Paritätischer berechnet armutsfesten Hartz IV Regelsatz
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat einen armutsfesten Regelsatz errechnet: Bei einer Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze von derzeit 432 Euro auf 644 Euro (für alleinlebende Erwachsene) wäre nicht nur den Betroffenen in ihrer Not wirksam geholfen, sondern auch aus wissenschaftlicher Sicht Einkommensarmut in Deutschland faktisch abgeschafft. Die Paritätische Forschungsstelle rechnet in einer aktuellen Expertise die umstrittenen und auch bereits von anderen Sozialverbänden und den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/ Die Grünen kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz heraus und schlägt eine neue Struktur des Regelbedarfes in der Grundsicherung vor. Die direkten Mehrkosten zur Umsetzung des Vorschlags werden auf 14,5 Milliarden Euro geschätzt.
Die von der Bundesregierung derzeit geplante Erhöhung des Regelsatzes zum Jahreswechsel um lediglich 14 Euro sei viel zu niedrig, um auch nur annähernd bedarfsgerecht zu sein, kritisiert der Verband. „Die bisherigen Pläne der Bundesregierung zur Anpassung der Regelsätze haben nichts mit Armutsbekämpfung zu tun und auch nichts mit redlicher Statistik“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Würde auf statistische Tricksereien und Manipulationen verzichtet, käme auch die Bundesregierung zu deutlich höheren Ergebnissen, wie die vorliegende Studie belegt. „Die Bundesregierung muss endlich ihre umstrittenen Methoden der Regelbedarfsermittlung korrigieren und zu einem Verfahren finden, das sich an der Lebensrealität orientiert.“
Der Paritätische weist darauf hin, dass mit einem Regelsatz in Höhe von 644 Euro auch aus wissenschaftlicher Sicht die Einkommensarmut faktisch abgeschafft werde. „Die Armutsquote wäre praktisch null“, so Ulrich Schneider. „Es fehlt nicht an belastbaren Zahlen und Modellen. Was es braucht, ist den politischen Willen, Armut in diesem reichen Land wirklich zu verhindern.“
Der Paritätische fordert eine Anhebung des Regelsatzes für alleinlebende Erwachsene ab 1.1.2021 auf 644 Euro. Der Vorschlag des Verbandes sieht dabei insofern eine neue Regelbedarfs-Struktur vor, als dass so genannte „weiße Ware“ (Kühlschrank, Waschmaschine etc.) und Strom nicht mehr im Regelsatz pauschaliert erfasst werden, sondern als einmalige Leistung bzw. als Bestandteil der Kosten der Unterkunft gewährt werden. Die Mehrkosten der Regelsatzerhöhung werden auf 14,5 Mrd. Euro geschätzt. „14,5 Milliarden sollte es uns schon wert sein, die Armut in diesem Land abzuschaffen“, fordert Schneider.
Die Expertise „Regelbedarfe 2021. Alternative Berechnungen zur Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung“ kann hier heruntergeladen werden: https://www.der-paritaetische.de/publikationen/regelbedarfe-2021-alternative-berechnungen-zur-ermittlung-der-regelbedarfe-in-der-grundsicherung/
Hartz IV Rechner – Berechnung Arbeitslosengeld II
Mit dem folgenden Hartz IV Rechner können Sie ab Mitte Dezember daher das Arbeitslosengeld II direkt online berechnen. Dabei wird im Rechner der Basis-Regelsatz von 446 € ab 01.01.2021 berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Hier geht´s zum Hartz IV Rechner http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html
Hartz IV-Regelsatz: Wichtige Aufschlüsselung
Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2021
Zur offiziell festgelegten Zusammensetzung, Aufschlüsselung und Höhe des Regelsatzes bzw. Regelbedarfs siehe auch Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2021 unter: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html
artefact lädt am 20. und 21.9. zum Besuch im Energie-Erlebnispark in Glückburg ein
Freier Eintritt in den Powerpark
Das Thema Klimawandel ist endlich in der Bundespolitik angekommen. Am Freitag, dem 20. September ist bundesweiter Klima-Streik- und Aktionstag von fridays-for-future, an dem sich auch in Flensburg viele Schüler, Eltern und Großeltern beteiligen. Doch auch Diejenigen, die sich vormittags nicht frei nehmen oder streiken können, haben die Möglichkeit, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Welche Handlungsfelder zum Energiewende-selber-machen sich Jedem auch persönlich bieten, zeigt das Zentrum für nachhaltige Entwicklung, artefact in Glücksburg, schon seit fast 30 Jahren an Beispielen wie Hausbau, Energieeffizienz, Mobilität und erneuerbaren Energien auf. Am Freitag nachmittag bis 18 Uhr sowie am Samstag 21.09. lädt das artefact-Team alle Aktiven und Neugierigen von 10 bis 18 Uhr zum kostenlosen Besuch in den Energie-Erlebnispark ein.
Voraussetzung: die CO2-arme Anreise mit Bus oder Fahrrad. Vor Allem die zahlreichen Neu-Bürger auf dem Glücksburger Bremsberg sind herzlich zum Schnupperbesuch eingeladen. “Für alte und neue Nachbarn bieten wir am Samstag um 14 Uhr eine kostenlose Führung durch das Zentrum und parallel für die Kinder eine Power-Rallye an.” so Geschäftsführer Werner Kiwitt: “So lernen auch wir mal die neuen Nachbarn kennen. Und
Anreise zu Fuß und Rad ist besonders einfach.”
artefact
Bremsbergallee 35, 24960 Glücksburg (Ostsee)
Tel.: 04631-61160
artefact.de
info@artefact.de
Der Powerpark
Der Energie – Erlebnispark für Jung und Alt zeigt Ihnen auf einem einzigartigen Gelände, wie Energie erzeugt und umgewandelt wird: aus Sonnenstrahlen in Strom (elektrische Energie), von Reibung in Wärme (thermische Energie), durch Auftrieb in Wind und vieles mehr.
Was im Physikunterricht Theorie blieb, kann hier „begriffen” werden – und macht auch noch Spaß!
An mehr als 35 Stationen können Forscher und Forscherinnen zwischen 7 und 70 dem „fossilen” Treibhauseffekt auf die Spur kommen und Ideen entwickeln für Bauen, Wohnen und Leben, die „nachhaltig” funktionieren.
Ob bei der Nutzung erneuerbarer Energien wie Biogas, Photovoltaik oder der modernen Brennstoffzelle: Der Powerpark bietet Zukunftstechniken zum Anfassen.
Wieviel wiegt ein Kilowatt? Fließt Wasser auch bergauf? Wie kommt die Sonne in die Steckdose?
Dies und vieles mehr können Sie in Deutschlands erstem Energie-Erlebnis-Park erkunden.
Auf der schwarzen Wegestrecke erlebt man die Umwandlung in einer Energieform in die nächste!
Mit der „Watt-Wanderung” (graue Wegestrecke) wird’s so richtig knifflig:
Wieviel Energie verbrauch’ ich wofür? Wo kommt sie her, wo führt sie hin?
Mit der Sonnenuhr beginnt die Zukunft (gelbe Strecke): effektive Nutzung fossiler und Einsatz regenerativer Energie.
Auf „Zeitleisten” im sternförmigen Wegenetz entdecken Sie die Geschichte der Energienutzung.
An mehr als 30 Stationen bietet der Powerpark Infotainment für alle Altersgruppen: „Forschern zwischen 7 und 70 Jahren” wird Gelegenheit geboten, Wissen und Kräfte zu messen. Und das alles auf spielerische unterhaltsame Art.