Archiv für den Monat Februar 2019
Offener Brief von Jan Friedrich Lüth an die Politik zum Wirtschaftshafen Flensburg
„Wo ist das Problem?“
Offener Brief an die Politik zum Wirtschaftshafen Flensburg mit Bezug auf den Artikel im Lokalteil der Flensburger Nachrichten vom 22.02.2019, „Entscheidung steht: Der Wirtschaftshafen zieht um“.
Seit dem Weigel-Gutachten von 1999 hat die Stadtverwaltung Flensburg den bestehenden Betrieben des Wirtschaftshafens eine langfristige Verlängerung ihrer Pachtverträge (mindestens 15 Jahre) verweigert. Insbesondere davon betroffen waren die beiden Betreiber der beiden Silos. Sie haben daraufhin ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Wirtschaftshafen eingestellt, da ihnen damit die erforderliche langfristige Planungssicherheit zur Entwicklung ihrer Unternehmen verwehrt wurde. Die Folge war, dass der Hafenumsatz deutlich zurückging. Die einst aktiv genutzten Flächen wurden zur „Industriebrache“. Eben diese von der Verwaltung selbst herbeigeführte Entwicklung führt sie jetzt als Beweis dafür an, dass der Hafen nicht wirtschaftlich zu betreiben sei. Na und? – Wo ist das Problem?
Ende 2008 hat sich die Stadt entschlossen, mit einem Masterplan für den Flensburger Hafen eine Entwicklungsstrategie bis zum Jahr 2030 zu entwickeln. Dabei sollten die Bürger von Anfang an die Möglichkeit erhalten, „sich mit Ideen und Anregungen, aber auch mit Kritik einzubringen. Die Ergebnisse sollten als Grundlage zur Erstellung des „Masterplanes Flensburger Hafen“ dienen. Auf der Grundlage der Ergebnisse in den „Bürger-Workshops“ hat der Rat am 16.11.2010 in 1. Lesung dazu folgende Beschlüsse gefasst: Zitat:
„Das Gebiet am Osthafen ….. soll im Vorgriff auf den Masterplan Hafen der Hafenwirtschaft und dem maritimen Gewerbe vorbehalten bleiben. Diese Zieldarstellung soll in den Masterplan Hafen übernommen werden.
2. Auch künftig sollen keine planungsrechtlichen Veränderungen vorgenommen werden, aus
denen sich Nutzungen (z. B. Wohnen) ergeben, die das Hafengewerbe in seiner Funktion, Erhaltung oder Erweiterung gefährden.
3. Eine angemessene, ggf. langfristige Verlängerung der Miet- und Pachtverträge für die Liegenschaften der Stadt Flensburg oder ihrer Tochterunternehmen ist unter Berücksichtigung der
Investitionsinteressen der Nutzer und in Abhängigkeit von entsprechenden Investitionszusagen
zu ermöglichen.“ Damit hat der Rat dem Bürgerwillen entsprochen.
Heute heißt es: „Die Entscheidung steht: Der Wirtschaftshafen zieht um“. Na und? – Wo ist das Problem?
Die Flensburger Verwaltung hat die Fehlentwicklung des Flensburger Wirtschaftshafen durch eigenes Liegenschaftsmanagement bewusst herbeigeführt. Nun war es endlich möglich, dem Wirtschafthafen Ost den Stempel eines „städtebaulichen Missstandes“ aufzudrücken. Statt die Ergebnisse der Workshopreihe des Masterplanes Flensburger Hafen entsprechend dem Ratsbeschluss umzusetzen, haben Rat und Verwaltung beschlossen, den Wirtschaftshafen platt zu machen und zu einem städtebaulichen Sanierungsfall zu erklären. Die stärkste Antriebsfeder für diese 180-Grad-Kehrtwende war dabei die Aussicht auf Städtebaufördermittel der öffentlichen Hand. Es ist nur ein Deal: Öffentliche Fördermittel gegen Arbeitsplätze, die wegfallen. Na und? – Wo ist das Problem?
Der Beschluss des Rates am 28.02.2019 gibt der Verwaltung ein scharfes Schwert an die Hand. Denn die Einstufung des Gebietes „Hafen Ost“ als städtebauliches Sanierungsgebiet gibt der Verwaltung das Recht, in Eigentumsrechte und bestehende Miet- und Pachtverträge der Anlieger einzugreifen. Das wird aber nicht entschädigungslos gehen. In den Planspielen der Verwaltung existiert die Betriebseinrichtung der HaGe überhaupt nicht mehr. Auch das Betriebsgelände von Jacob Cement ist bereits für eine andere Nutzung verplant. „Man sei mit den Eigentümern im Gespräch“, heißt es dazu lapidar. Es ist derzeit völlig offen, ob und wann es mit diesen Eigentümern zu einer Einigung kommen wird. Und wenn es zu einer Einigung kommen sollte, dann wird diese für die Stadt nicht ohne Ausgleichszahlungen zu haben sein. Entsprechende Entschädigungszahlungen sind aber in der Kostenschätzung des Sanierungsvorhabens gar nicht enthalten. Damit ist weder von der Sache her, noch von der Finanzierbarkeit des Vorhabens her gesichert, dass die Sanierungsziele innerhalb der nächsten 15 Jahre erreichbar sind. Mit diesem Kriterium steht oder fällt die Rechtmäßigkeit der Sanierungssatzung. Heute von einem Jahrhundert-Projekt zu sprechen, ist deshalb völlig verfehlt. Lassen wir mal eine Null weg. In zehn Jahren stehen wir nach Normenkontrollklagen und anderen Gerichtsverfahren wieder bei Null. Der Wirtschaftshafen ist endgültig kaputt und das Bürgervertrauen verspielt. Na und? – Wo ist das Problem?
Flensburg, 26.02.2019
Jan Friedrich Lüth
8. März: Internationaler Frauentag 2019 in Flensburg mit spannenden Veranstaltungen
Highlight der Veranstaltungsreihe ist wie immer das Internationale Frauenfest am 9. März in der Oase Treffpunkt Mürwik.
VERANSTALTUNGEN ZUM 8. MÄRZ IN FLENSBURG:
– Gemeinsame Anreise zur Demo Feminists Strike Back: Freitag 8. März um 13:40 Uhr, Bahnhof Flensburg
– Infostand zum Internationalen Frauentag und §219a: Freitag 8. März von 15-17 Uhr, an der Holmnixe
– Frauencafé Flensburg-Weiche: Freitag 8. März von 15-17 Uhr, Haus „Zeppelin“
– Vortrag zum Thema Schwangerschaftsabbruch: Freitag 8. März von 18-21 Uhr, VHS Flensburg
– Internationales Frauenfest: Ein Fest für Frauen und Mädchen ab 8 Jahren: Samstag 9. März, ab 19 Uhr, Einlass 18.30, Oase Treffpunkt Mürwik, Kielseng 30, Kosten 6 Euro
– Feministisches Streikcafé: Samstag 9. März, 14-18 Uhr, Kulturhof Flensburg (FLTI*only)
– Gottesdienst zum Internationalen Frauentag: Sonntag 10. März, 10 Uhr, St. Johanniskirche
– Filmvorführung „Drei Frauen, ein Geheimnis“ und Diskussion mit der Produzentin Stefanie Brockhaus: 17. März, 11.30 Uhr, Gemeindehaus St. Johannis
Zur Geschichte des Internationalen Frauentages:

Plakat der Frauenbewegung zum Frauentag 8. März 1914. Es wird das Frauenwahlrecht gefordert. Karl Maria Stadler (1888 – nach 1943), gemeinfrei. From Wikimedia Commons, the free media repository
Im März 1911 kamen in einer New Yorker Textilfabrik 146 Frauen und Mädchen bei einem Brand ums Leben, weil die Ausgänge verschlossen waren. Daraufhin kam es zu Protestmärschen der Näherinnen, bei denen die Frauen sangen: „Wir wollen Brot und Rosen!“
Das Lied wurde zum Symbol der proletarisch-sozialistischen Frauenbewegung: Wir brauchen Brot, um materielle Voraussetzungen für ein Leben ohne Hunger und Armut zu haben, und Rosen, um die Schönheit desLebens genießen zu können.
Am 8. März 1917 streikten in Sankt Petersburg die Arbeiter- und Soldatenfrauen des armen Stadtviertels Wyborg und lösten damit die Februarrevolution aus.
Im Gedenken an die Leistungen all der Frauen, die an ihren jeweiligen Orten für Frauenrechte gekämpft haben, wurde der 8. März als internationaler Gedenktag eingeführt. 1975 erkannten die Vereinten Nationen den 8. März als Internationalen Frauentag an.
In diesem Jahr wird zudem ein Jubiläum gefeiert. Vor 100 Jahren wurde das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt. Am 19. Januar 1919 – fand mit der Wahl der Deutschen Nationalversammlung die erste reichsweite deutsche Wahl statt, bei der Frauen das aktive und passive Wahlrecht besaßen.
Mehr zum Internationalen Frauentag in Deutschland auch auf einer ausgezeichneten Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg unter: https://www.lpb-bw.de/08_maerz_frauentag.html
Oberbürgermeisterin Simone Lange neue Vorsitzende des Kriminalpräventiven Rates
Sicherheit in Flensburg
Flensburg. Am heutigen Donnerstag hat der Kriminalpräventive Rat im Flensburger Rathaus getagt und Oberbürgermeisterin Simone Lange zur Vorsitzenden gewählt. Ein Signal für die hohe Priorität, die das Thema Sicherheit in Flensburg hat. Bisherige Vorsitzende war die ehemalige Stadtpräsidentin Swetlana Krätzschmar, deren Arbeit von der neugewählten Vorsitzenden noch einmal ausdrücklich gewürdigt wurde.
Der Kriminalpräventive Rat tagt als nichtöffentliches Gremium in der Regel zweimal jährlich und dient der Abstimmung zwischen der Verwaltung, der Polizei, dem Schulamt, dem Kirchenkreis sowie dem Verein zur Förderung der Kriminalitätsverhütung. Im Mittelpunkt steht dabei die Aufgabe kriminalitätsfördernden Faktoren entgegenzuwirken und die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl in Flensburg positiv zu beeinflussen.
Im Zuge der Sicherheitsdiskussion im November vergangenen Jahres war bei einem runden Tisch zwischen Verwaltung und Polizei vereinbart worden, die Arbeit des Kriminalpräventiven Rates noch stärker in den Fokus des Austausches zu stellen. Der Kriminalpräventive Rat ist damit ein zentraler Baustein der verschiedenen gesellschaftlichen Akteure im Bestreben um eine attraktive Stadt Flensburg, in der sich die Menschen in allen Lebenslagen sicher fühlen können.
„Ich freue mich auf die Aufgabe als Vorsitzende und bin mir sicher, dass wir mit dem Kriminalpräventiven Rat ein gutes Instrumentarium haben, um den Herausforderungen auf dem Gebiet der Sicherheit bestmöglich zu begegnen“, so Oberbürgermeisterin Simone Lange, neugewählte Vorsitzende.
Projektabschluss „Sich sicher fühlen – sich frei bewegen in Flensburg“
Flensburg. Auf Anregung des Gleichstellungsausschusses im Jahr 2017 wurde im letzten Jahr das Thema „Angsträume“ vom Gleichstellungsbüro aufgegriffen und das Projekt „Sich sicher fühlen – sich frei bewegen in Flensburg“ entwickelt. Ziel war die Sicherstellung eines uneingeschränkten Aufenthaltes und einer sicheren Bewegung für ALLE Flensburger*innen im gesamten Stadtgebiet – und zwar rund um das ganze Jahr.
Im Rahmen des Projektes konnten die Einwohner*innen per Postkarte oder digital die Orte an das Gleichstellungsbüro melden, an denen sie sich persönlich unsicher oder unwohl fühlen. Insgesamt kamen dabei rund 200 Rückmeldungen zusammen, die vom Gleichstellungsbüro sortiert und geclustert und dann an die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet wurden.
Ende letzten Jahres wurden weiterhin durch Verwaltung und Politik insgesamt drei Ortsbegehungen durchgeführt, um sich zur besseren Einschätzung ein eigenes Bild von der Problemlage vor Ort verschaffen zu können. Dabei wurden insbesondere stark frequentierte Orte besucht (wie Nikolaikirchhof, Große St. Jürgen-Treppe, TSB-Gelände), aber auch innenstadtferne Orte (wie z.B. Sünderup).
Im Februar 2019 wird das Projekt nun abgeschlossen. Die Übersichtstabelle mit dem derzeitigen Stand der Dinge ist auf der Webseite „flensburg.de“ eingestellt worden und wird bei den weiteren Planungsvorhaben der Stadt weiterhin genutzt.
Neben den üblichen Möglichkeiten der Störungsmeldung direkt an die Stadtwerke oder an das TBZ über den ebenfalls sehr erfolgreichen Mängelmelder bleibt die Email-Adresse sicherfuehlen@flensburg.de weiterhin geschaltet und kann für sonstige Meldungen genutzt werden.
Insgesamt wurde das Projekt von den Einwohner*innen sehr gut aufgenommen. „Wir haben sehr viele positive Rückmeldungen bekommen“, erläutert Sandra Beck, Mitarbeiterin des Gleichstellungsbüros. „Viele Flensburger*innen begrüßten die Möglichkeit, ihre Anliegen auf sehr unkomplizierte und niedrigschwellige Weise an uns weitergeben zu können.“
Gleichstellungsbeauftragte Verena Balve freut sich außerdem über die gute innerdisziplinäre Zusammenarbeit im eigenen Hause: „Wir möchten uns dabei insbesondere bei den Stadtwerken, dem TBZ und der Abteilung Strategische Projekte, Verkehr und Umwelt für die gute Kooperation bedanken.“
Veranstaltungen im Eisenkunstguss Museum Büdelsdorf im März 2019
Sonntag, 3. März, 12 Uhr: Überblicksführung durch die Ausstellung zu den Highlights
Wie entstehen Eisenkunstgussobjekte? Warum war filigraner Eisenschmuck einst so beliebt? Und was hat der Kölner Dom mit Gusseisen zu tun? Um diese und ähnliche spannende Fragen geht es beim Highlight-Rundgang durch das Eisenkunstguss Museum. Kosten: 3 Euro für die Führung, kein Eintritt. Anmeldung nicht erforderlich.
Mittwoch, 6. März, 19 Uhr: „Klang der Stille.“ Themenabend zu Beethoven mit Filmvorführung
Eine ungebändigte Persönlichkeit. Seine Zeitgenossen verehren ihn, aber er gilt als komplizierter Mann. Die Musik Ludwig van Beethovens hat an Strahlkraft bis heute nichts eingebüßt. Von der Person, die sich hinter dem Pianisten und Komponisten verbirgt, kennen wir aber nur wenig.
Wie reagierten berühmte Zeitgenossen auf ihn? Welchen Einfluss hatte Napoleon auf ihn? Eine thematische Einführung geht diesen Fragen auf die Spur, bevor der Film „Klang der Stille“ die späteren Lebens-und Schaffensjahre Beethovens beleuchtet.
Die Kinozeit ist eine Kooperation mit dem Kommunalen Kino Rendsburg. Eintritt: 7 Euro, ermäßigt 5 Euro.
Anmeldung unter 04331 43370 22 oder service@landesmuseen.sh.
Sonntag, 17. März, 14 Uhr: „Carls Reise.“ Ausstellungsrundgang für Familien mit Museumsschwein Carl
An jedem dritten Sonntag im Monat lädt Museumsschwein Carl zur Familienführung. Während des etwa 45-minütigen Rundgangs lernen die großen und kleinen Besucher die Freunde des kleinen Kerls kennen und erfahren allerhand Spannendes über Gusseisen, den beliebtesten Werkstoff des 19. Jahrhunderts. Ab 5 Jahren. Kosten: 3 Euro pro Person, kein Eintritt. Anmeldung nicht erforderlich.
Fundsachenversteigerung im Flensburger Rathaus am 05.03.2019
Fundsachenversteigerung im Rathauskeller
Flensburg. Die nächste Fundsachenversteigerung findet am Dienstag, 5. März um 14 Uhr in Raum K 18 (Kellergeschoss) des Rathauses statt.
Versteigert werden wieder Gegenstände, die länger als sechs Monate im Fundbüro aufbewahrt wurden, da die Eigentümer sich nicht gemeldet haben.
Unter anderem befinden sich sechzehn Fahrräder, 15 Smartphones, Schmuck, ein Rollator, ein Motorradhelm und drei Kinderwagen unter den zu versteigernden Fundsachen.
Die komplette Versteigerungsliste kann im Internet unter http://db.flensburg.de/formular/Versteigerungsliste.pdf eingesehen werden.
Weitere Informationen bekommen Sie unter der Tel.-Nr. 85-1826
Fasching auf dem Museumsberg Flensburg am 3. März ab 11 Uhr
Natürlich ist auch wieder die Musikschule Flensburg mit ihrem Ballettmeister Alexandre Alexandrov auf dem Museumsberg vertreten. Nach einer Vorführung seiner BallettschülerInnen animiert er alle tanzlustigen Gäste zum Mitmachen. Wem das nicht reicht, der kann sich außerdem bei den Tanzspielen von Samuel Fleps austoben. Er führt an diesem Tag durch das Programm und hält so manche Überraschung bereit. Der Museumsberg bietet außerdem tolle Mitmachangebote an, es kann gemalt und gebastelt werden. Die Museumspädagoginnen sind mit neuen kreativen Ideen am Start und warten auf viele junge Künstler und Bastelinteressierte. An der Schmink-Station kann das eigene Kostüm noch aufgepeppt werden.
Ein weiteres Highlight wird die Theatervorstellung des Theaters Kormoran werden. „Punkt Punkt Strich“ heißt das interaktive Stück, in dem es, wie sollte es anders sein, auch kreativ und künstlerisch zugeht. Clown Vigo überrascht mit seinen Kunststücken und dann folgt der große Kostümwettbewerb. Alle Teilnehmer dürfen ihre Verkleidungen auf der Museumstreppe präsentieren und sich der Jury stellen. Zum Abschluss gibt es Preise für die besten Kostüme. Für Speis und Trank wird ebenfalls gesorgt sein. Der Eintritt kostet 3 € für alle, nur Erwachsene ohne Kostüm zahlen 6 €.
Veranstaltungen im März 2019 auf dem Museumsberg Flensburg
Ein Wirtschaftshafen am Westufer? Der Faktencheck von Dr. Harro Teichmann
Zum Beschluss der Flensburger Ratsversammlung am letzten Donnerstag und dem angedachten Umzug des Wirtschaftshafens vom Ostufer an das Westufer hat Dr. Harro Teichmann einen sehr aufschlussreichen Faktencheck erstellt. Seine Präsentation dazu kann man sich als PDF-Datei hier herunterladen: Faktencheck Westhafen 09
Museumsinsel Schloss Gottorf: Familienführung „Herr Böttcher macht ein Fass auf“ am 24.02.2019
Sonntag, 24. Februar, 11 Uhr: Familienführung „Herr Böttcher macht ein Fass auf“
Böttcher, Müller, Meier sind in Deutschland gängige Nachnamen.
Aber was sie bedeuten, woher sie stammen oder was ein Böttcher mit Fässern zu tun hatte, erfahren die Besucherinnen und Besucher im Laufe der Familienführung.
Preis: 3 Euro zzgl. Eintritt
Anmeldung nicht erforderlich
Landesmuseen Schleswig-Holstein
Schlossinsel 1 | Schloss Gottorf | 24837 Schleswig | +49(0)4621 – 813 222 |service@schloss-gottorf.de
Öffnungszeiten
März – Oktober: Di-Fr 10-17 Uhr | Sa-So 10-18 Uhr
November bis März: Di-Fr 10-16 Uhr | Sa-So 10-17 Uhr
IG Ostufer mit einer Stellungnahme zu den Hafenplanungen
Stellungnahme der IG Ostufer zu den Konversionsplänen der Ratsversammlung am Ostufer des Flensburger Hafens
Am 7. Dezember 2017 verabschiedete die Ratsversammlung mit den Stimmen der CDU, SPD, FDP, und den Grünen die Ratsvorlage 160-/2017 zur Nutzungsänderung am Ostufer und zur Festlegung des Kernbereichs des Wirtschaftshafens für die nächsten 5 Jahre.
Grundsätzlich ist eine Konversion (Umwandlung) des Ostufers notwendig geworden, da in den letzten Jahren die Hafenumschlagszahlen gerechnet in Tonnen zurückgegangen sind. Im Jahr 2017 dagegen sind sie allein am Ostufer schon wieder auf gut 116.000 to angestiegen.
Der Ratsversammlung wurde am 7. Dezember vorgegaukelt, dass dieser Umschlag ans Westufer bzw. nach Apenrade verlagert werden kann, eine Aussage, welche von Fachleuten der Hafenwirtschaft als wirtschaftlich illusorisch bezeichnet wird. Der Transport per Schiff von 3000 to Kies von Norwegen nach Flensburg kostet 8 € /to. Falls in Apenrade gelöscht würde käme noch der Lkw-Transport von über 100.000 to Schüttgut von Apenrade nach Flenburg mit Kosten von 4 €/to und entsprechender CO²-Bilanz und Straßenbelastung hinzu. Die Dänen werden sich bedanken und die Flensburger hätten die Mehrkosten von 50 % zu tragen. In der Ratsvorlage 160-/2017 wurde auch die unwahre Behauptung aufgestellt, dass diese Vorlage im Einvernehmen mit der Hafenwirtschaft erstellt wurde. Davon kann keine Rede sein: Der Geschäftsführer von Christian Jürgensen, Brink &Wölffel, Schiffsmakler und Umschlags GmbH in Flensburg, ist empört über diese Vorlage.
Der Regionalplan Schleswig-Holstein von 2002 sieht auf Seite 40/41 für Flensburg vor, dass die Stadt als Standort überregional wirksamer Einrichtungen… weiter ausgebaut werden soll. Von besonderer Bedeutung für die künftige Entwicklung der Stadt sind (demnach)… Die Sicherung und Fortentwicklung der regionalen und überregionalen Verkehrsinfrastrukturen (unter anderem Hafen, Landeplatz Schäferhaus, Güterumschlag, Osttangente…)
Entsprechend wurde auch 2012/13 die Sanierung der Kaimauer vor dem Stadtspeicher Harniskai 22 vom Wirtschaftsministerium in Kiel bei einer Gesamtsumme von 4,8 Mio € gefördert um den Hafen zukunftsfähig zu machen, Bindung der Fördergelder: 15 Jahre.
Der Ratsbeschluss 160-/2017 sieht dagegen eine Förderung des Stadtumbaus am Ostufer mit Fördergeldern des Innenministeriums in Kiel vor. Bedingung: Sollte der Wirtschaftshafen am Ostufer nach 5 Jahren längerfristig immer noch Bestand haben, so müssen alle Fördergelder (in ungenannter Millionenhöhe) plus Zweckentfremdungszinsen ans Innenministerium zurückgezahlt werden. D.h. entweder bildet die Verwaltung ein entsprechendes Millionenpolster um diese Ansprüche ggf. zu befriedigen oder der Wirtschaftshafen am Ostufer wird nach 5 Jahren zwangsabgewickelt. Das wäre der Exitus für den Wirtschaftshafen Flensburg und diese Stadt wäre damit die einzige Hafenstadt in Deutschland, die ihren Wirtschaftshafen abschafft.
Einmal zerstörte Hafen Infrastruktur werden wir nie wieder zurückbekommen. Dazu darf es nicht kommen!
Das muss man sich einmal vorstellen: Da fördert in den Jahren 2012/13 das Wirtschaftsministerium in Kiel die Gesamtsumme von 4,8 Mio € für die Sanierung der Kaikante vor dem Stadtspeicher Harniskai 22 um den Hafen zukunftsfähig zu machen. Und jetzt fördert das Innenministerium in Kiel den Stadtumbau des gesamten Ostufers mit einer ungenannten Millionensumme unter der Bedingung, dass nach 5 Jahren der Wirtschaftshafen am Ostufer abgewickelt wird, ansonsten müssten die Fördergelder zurückgezahlt werden! (Auskunft Innenministerium). Wie kann es sein, dass die Verwaltungsspitze der Stadt Flensburg ohne Mandat durch die Politik oder die Bürgerbeteiligung mit dem Innenministerium in Kiel mit dem Ergebnis verhandelt, dass die Fördermittel an die Abwicklung des Wirtschaftshafens gebunden sind?
Dabei hatten die Workshops zur Hafenentwicklung am Ostufer im Oktober 2016 eindeutig ergeben, dass der Wirtschaftshafen am Ostufer Bestand haben muss.
Beim Umbau der Hafen City in Hamburg wurden die Hafenbetriebe auf andere Hafenflächen umgesiedelt, in Flensburg dagegen werden sie entweder durch die geplante Wegnahme der Hafen Infrastruktur in die Knie gezwungen oder wie beim Silobetrieb Richard Hübsch, es wird einem Investor, der den Silo weiter nutzen wollte, ein Zwischennutzungsvertrag verweigert. Die noch existierenden Betriebe am Ostufer erhalten nur noch Pachtverträge für ein Jahr und damit überhaupt keine Planungssicherheit mehr.
Und was wird aus den beiden Segelvereinen im Industriehafen? Auch deren Pachtverträge mit der Stadt Flensburg müssten in den nächsten Jahren verlängert werden.
In Hamburg dienten die Gewinne aus den Grundstücksverkäufen auf dem Großen Grasbrook (ca. 600 Mio DM) dem Aufbau der Hafen Infrastruktur für das Container Terminal in Altenwerder. In Flensburg ist dagegen vorgesehen, mit den Gewinnen aus den Grundstücksverkäufen die leere Stadtkasse aufzufüllen. Die Wirkung eines solchen Vorgehens kann man sehr schön an den Folgen für den Kollunder Wald feststellen. Auch er wurde nur verkauft um die Stadtkasse aufzufüllen, heute wird er Stück für Stück vom neuen Eigentümer abgeholzt.
Der Sanierungsträger lässt auch keine Zwischennutzung der inzwischen entmieteten Lagerflächen durch den Historischen Hafen zu. Laut Auskunft des Sanierungsträgers besteht die Order von „Ganz Oben“, keine Zwischennutzungen zuzulassen. Allein Robbe & Berking durfte den Teil einer großen Halle dazupachten. Der Historische Hafen wurde nicht einmal eingeladen, seine Pläne, die er vorher bei der OB Simone Lange eingereicht hatte, vorzustellen. Zu der 3. Informationsveranstaltung am 05.10.17 bei Robbe & Berking wurden nur Investoren eingeladen, die ihre Bauprojekte vorstellen durften.
Uns wurde dabei vorgegaukelt, dass in dem Raiffeisen Silokomplex Sozialwohnungen entstehen sollen. Diese Wohnungen werden vermutlich sogar als Sozialwohnungen geplant und gefördert werden, aber es werden kaum Sozialmieter dort einziehen. Kooperationsverträge zwischen der Bauwirtschaft und der Investitionsbank sind dafür verantwortlich, dass diese Wohnungen zwar als Sozialwohnungen gefördert werden, dann aber auf dem freien Wohnungsmarkt zu wesentlich höheren Mieten angeboten werden. Die Sozialmieter werden dafür in renovierte Altbauten eingemietet. Das ist seit 2006 in Flensburg gängige Praxis. Hier werden Fördergelder des Sozialen Wohnungsbaus zweckentfremdet um Wohnungen für den freien Wohnungsmarkt zu fördern. ( Flensburger Tageblatt vom 29.11.)
Wichtig ist die Substanzerhaltung der denkmalgeschützten Speicher. Hier ist unbedingt Handlungsbedarf geboten, denn alle 3 Speicher (Harniskai 5, Harniskai 22, Ballastkai 10) werden nicht instand gehalten. Hier müssen dringend sinnvolle Umnutzungen angeschoben werden.
Wichtig ist auch, dass bei allen zukünftig notwendigen Konversionsmaßnahmen am Ostufer zum Wohn- bzw. Mischgebiet die Kernfunktion des Wirtschaftshafens nicht gefährdet wird.
Genauso dürfen die Industriebetriebe auf der Hafen Westseite (Werft, FWN, FFG und Stadtwerke) nicht durch diese Konversionsmaßnahmen gefährdet werden. Gegen ihre Emissionen, vorwiegend Lärm, würden Wohnungsinhaber auf der Hafen Ostseite Klagen anstrengen, die sie auch gewinnen würden. Die Werft dürfte nachts keine Probefahrten mehr durchführen, die FFG ihre Panzermotoren nicht mehr testen. Da stehen Hunderte von Arbeitsplätzen auf dem Spiel! Das Theater hatten wir schon bei den Hotelplänen in der Galwik. Diese sind dann aber glücklicherweise zurückgenommen worden.
Daraus ergibt sich:
1. Die 3 denkmalgeschützten Silos müssen vorrangig an Investoren verkauft oder verpachtet werden um den Gebäudeverfall zu stoppen. Die Sanierung muss unter Berücksichtigung der Denkmalschutzvorgaben erfolgen. Die Grundstücke der Silos werden nicht verkauft, sondern auf Erbpacht für 99 Jahre vergeben. Mit so einem Verfahren hat Hamburg seine denkmalgeschützte Speicherstadt saniert.
2. Parallel dazu muss europaweit ein städtebaulicher Ideenwettbewerb für das Ostufer ausgeschrieben werden mit der Bedingung, dass die Workshop Ergebnisse von Oktober 2016 berücksichtigt werden müssen. Die dann vorliegenden Gestaltungsvorschläge müssen von einer Jury aus Politik, Verwaltung und Bürgerforen beurteilt werden. Die 3 besten Vorschläge werden öffentlich vorgestellt und diskutiert. Dann wird der beste Vorschlag durch die Ratsversammlung beschlossen. Es muss auf jeden Fall vermieden werden, dass Investoren mit Einzelprojekten, die nicht in das Gesamtbild passen (wie z.B. Klarschiff), bestehende Betriebe verdrängen oder die Gesamtplanung stören.
3. Danach wird ein Investorenwettbewerb für die entsprechenden Einzelobjekte ausgeschrieben.
4. Die Existenz des Wirtschaftshafens und der vorhandenen Betriebe und Vereine auf der Ostseite dürfen durch die dann entstehenden Objekte nicht gefährdet werden. 5. Die Verwaltung der Stadt Flensburg muss eine Millionenrücklage bilden für den zu erwartenden Fall, dass die Fördergelder für den Stadtumbau Ost an das Innenministerium zurückgezahlt werden müssen weil die Verlagerung des Wirtschaftshafens Ost ans Westufer oder nach Apenrade wirtschaftlich nicht tragbar umsetzbar ist.
Mehr zur IG Ostufer unter: http://www.ig-ostufer.de
Beschlüsse der Flensburger Ratsversammlung vom 21.02.2019
Flensburger Ratsversammlung stimmt der Festlegung des Sanierungsgebiets „Hafen-Ost“ zu und damit für das Ende des Wirtschaftshafens am Ostufer
Flensburg. Die Ratsversammlung der Stadt Flensburg hat in ihrer Sitzung am 21. Februar 2019 zu den folgenden ausgewählten Tagesordnungspunkten die nachstehenden Beschlüsse gefasst:
7. Haushalt 2019/2020
Mehrheitliche Zustimmung zum 1. Nachtrag zum Haushalt 2019/2020
8. KiTa-Bedarfsplanung 2018 – 2020 RV-9/2019
Die Ratsversammlung entscheidet über die von der Verwaltung abgegebenen Empfehlungen zum zukünftigen Bedarf an KITa-Plätzen anhand der Bedarfsplanung bis 2020. Den Vorschlägen und Empfehlungen zur Umsetzung der Bedarfsdeckung wird zugestimmt und das Budget entsprechend erhöht.
Bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen.
9. Arbeitsbündnis Jugend und Beruf im Stadtgebiet Flensburg hier: Aufbau einer Jugendberufsagentur im Stadtgebiet Flensburg – RV-8/2019
Die Ratsversammlung stimmt der Errichtung und dem Konzept für eine rechtsübergreifende Berufsagentur, die die Aufgabe hat, junge Menschen beim Übergang von Schule und Beruf zu beraten und zu unterstützen, zu und beauftragen den Fachbereich Jugend gemeinsam mit dem Bündnis Jugend und Beruf die Jugendberufsagentur gemäß dem vorgestellten Konzept aufzubauen.
Bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen.
10. Flensburg als Zukunft der Pflegeausbildung
10.1.Flensburg als Zukunft der Pflegeausbildung RV-36/2019
Die Ratsversammlung begrüßt die gemeinsame Initiative der Stadt, der Krankenhäuser und der Hochschulen Flensburg zum Top-Standort von Pflegeausbildung in Schleswig-Holstein zu entwickeln.
Angenommen bei 34 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.
11. Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Hafen-Ost“, Zustimmung zum Maßnahmenplan und zum Entwicklungskonzept, nachhaltige Entwicklungsperspektive für den Wirtschaftshafen – RV-15/2019 und Ergänzungen.
Die Ratsversammlung legt das Sanierungsgebiet Hafen-Ost fest. Gleichzeitig wird über das Entwicklungskonzept und die Perspektive für den Wirtschaftshafen entschieden. Es wird gleichzeitig über eine Reihe von Ergänzungsvorlagen der Ratsfraktionen entschieden.
Dem Antrag der Verwaltung in Form der RV-15/2019 und 1. Ergänzung wird in namentlicher Abstimmung mit 24 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen zugestimmt. Die Ergänzungsanträge 2. bis 7. werden mehrheitlich abgelehnt.
15. Entwurf des Landschaftsrahmenplanes des Landes Schleswig-Holstein für den Planungsraum I (Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland, Stadt Flensburg) – Stellungnahme der Stadt Flensburg im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens des Landes – RV-10/2019
Angenommen bei 34 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.
16. Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West – Stadtumbau in Flensburg, hier: Aufhebung der Gebietsfestlegung für die Teilgebiete Hafen-Ost, Schleswiger Straße / Martinsberg, Wasserlooser Weg / Breedlandweg und Marrensdamm / Marrensberg – RV-14/2019
Angenommen bei 25 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen.
17. 90. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzungsweg“ – Endgültiger Beschluss – RV-11/2019
Um die ehemalige Gaststätte Marienhölzung zukünftig als Hospiz nutzen zu können, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Einstimmig angenommen.
18. Bebauungsplan „Osterallee-Ost“ (westlicher Teil)“ (Nr. 276)
a) Entscheidung über Anregungen
b) Satzungsbeschluss
RV-19/2019
Satzungsbeschluss für die Realisierung von Wohnungsbau im Bereich der Osterallee.
Angenommen bei 29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.
Alle Vorlagen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Flensburg (www.flensburg.de) zu finden.