Archiv für den Tag 30. Januar 2019

sh:z-Verlag kündigt dem Flensburger Lokalchef

Der hatte zuvor erfolgreich gegen Versetzung geklagt – DJV kritisiert prompten Rauswurf

Kiel, 30. Januar 2019 – Der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (sh:z) hat die nächste Front gegen seinen langjährigen Leiter der Flensburger Lokalredaktion, Carlo Jolly, eröffnet. Nachdem dieser sich erfolgreich per Klage gegen eine Versetzung nach Husum gewehrt hatte, hat ihm sein Arbeitgeber nun gekündigt – aus verhaltensbedingten Gründen. Offenkundig macht der Verlag Carlo Jolly für die öffentliche Aufmerksamkeit verantwortlich, die mit seiner inzwischen vom Arbeitsgericht Flensburg als rechtswidrig eingestuften Zwangsversetzung einherging.

„Es ist unglaublich, wie hier die Dinge auf den Kopf gestellt werden”, kritisiert der Vorsitzende des DJV Schleswig-Holstein, Arnold Petersen. „Dass der Fall bundesweit für Aufsehen sorgte, hat sich der sh:z selbst zuzuschreiben. Es war der Verlag, der Anfang September kurz und knapp ohne jede Begründung die Versetzung von Carlo Jolly und zwei weiteren langjährigen Lokalredakteuren publik machte. Das musste zu Spekulationen führen, zumal die dann nachgeschobenen Gründe erkennbar aus der Luft gegriffen waren”, verweist der DJV-Landesvorsitzende auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts vom 17. Januar. Es bestätigte „vollumfänglich” die Position von Carlo Jolly und hob die Versetzung auf.

„Wir sind überzeugt, dass auch die Kündigung vor Gericht keinen Bestand haben wird. Nicht das Medienhaus hatte einen Nachteil, sondern Carlo Jolly wurde übel mitgespielt. Unser Kollege kann auf die volle Unterstützung des DJV zählen”, erklärt Arnold Petersen weiter. Über die beiden anderen Versetzungen ist noch nicht entschieden, die betroffenen Redakteure klagen ebenfalls.

V.i.S.d.PrG. Bettina Neitzel, Geschäftsführerin djv Schleswig-Holstein

Mehr Beiträge zum Thema:

Gericht stoppt sh:z-Verlag und hebt Zwangsversetzung von Redakteuren auf unter: https://akopol.wordpress.com/2019/01/17/gericht-stoppt-shz-verlag-und-hebt-zwangsversetzung-von-redakteuren-auf/

Zum Verlauf der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Flensburg auch der Beitrag der taz vom 17.01.2019:
Flensburger Tageblatt scheitert vor Gericht – Versetzung gefährdet
Der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag hat drei Journalisten gegen ihren Willen versetzt. Zu unrecht, urteilte das Arbeitsgericht. Der Verlag zeigt sich stur.
Weiterlesen unter: http://www.taz.de/!5563608/

Dazu auch ein Beitrag des Deutschlandfunk vom 31.1.2019:
Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag
Erst versetzt, dann gekündigt
Im vergangenen Jahr klagte der Leiter der Stadtredaktion des „Flensburger Tageblatts“ gegen eine Versetzung und bekam Recht. Nun wird er allerdings nicht, wie vom Gericht angeordnet, auf seine alte Stelle zurückversetzt. Stattdessen hat ihm sein Verlag gekündigt.
Peer-Axel Kroeske im Gespräch mit Stefan Fries Weiterlesen unter: https://www.deutschlandfunk.de/schleswig-holsteinischer-zeitungsverlag-erst-versetzt-dann.2907.de.html?dram:article_id=439834

Zu den Hintergründen auch ein AKOPOL-Beitrag vom 10.10.2018: Streit um Versetzung von Flensburger sh:z-Redakteuren geht vor Gericht unter: https://akopol.wordpress.com/2018/10/10/streit-um-versetzung-von-flensburger-shz-redakteuren-geht-vor-gericht/

%d Bloggern gefällt das: