Archiv für den Monat September 2018

Urteil des SG Gotha: PC/Laptop gehört zur soziokulturellen und schulischen Teilhabe von Schülerinnen und Schülern

Hartz IV: Sozialgericht Gotha verurteilt Jobcenter zur zuschussweisen Übernahme von Kosten für einen internetfähigen PC/Laptop in Höhe von 600 EUR für schulpflichtige Kinder.

Die Begründung des Gerichts könnte auch Flensburger Familien helfen entsprechende Ansprüche einzuklagen. Den Link zum Urteil gibt es im untenstehenden Beitrag.

Zum Urteil schreibt der Sozialrechtsexperte Harald Thomé in seinem Newsletter vom 08.09.2018:

„Das SG Gotha hat mit Urteil vom 17. Aug. 2018  – S 26 AS 3971/17 das beklagte Jobcenter zur zuschussweisen Übernahme eines internettauglichen PC/Laptop, nebst notwendigem Zubehör und Serviceleistungen in Höhe von 600 EUR verurteilt. Das SG Gotha hat dazu ausgeführt, diese Kosten seien als Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen. Dieser wird benötigt damit die Kinder/Jugendlichen die schulischen Belange wie Anfertigungen von Hausarbeiten und Referaten erfüllen könnten. Das SG führt dazu aus: „jeder, der Kinder in einem schulfähigen Alter hat … müsste eigentlich wissen, dass ohne internetfähigen PC/Laptop die Befolgung organisatorischer Vorgaben der Schule zu großen Teilen nicht mehr möglich ist. Das fängt bei der Essenbestellung bei den einschlägigen Anbietern an, geht weiter über oftmals täglich aktualisierte Vertretungspläne der Schule und weiter über Referate bzw. Seminararbeiten, deren Fassung am Computer als selbstverständlich vorausgesetzt wird. … Es ist offensichtlich und selbstverständlich, dass es hier kleiner gesonderten Darlegung mehr bedarf.“ Und weiter: es handelt sich bei der Anschaffung eines PC/Laptops zur Erfüllung schulischer Belange auch um einen laufenden Bedarf i.S. von § 21 Abs. 6 SGB II. Denn der Computer/Laptop zwar nur einmal bezahlt, er erfüllt jedoch einen laufenden Bedarf, nämlich den, sachgerecht in ordnungsgemäßer Weise eine Schule besuchen zu können, ohne von vorneherein „abgehängt“ zu sein.“

Zusammengefasst, führt das SG Gotha aus, ein PC/Laptop gehört zur soziokulturellen und schulischen Teilhabe von Schülerinnen und Schülern und ist somit als Teil der Ausformung der Sicherstellung des menschenwürdigen Daseins auf Zuschussbasis zu erbringen.

Hier das Urteil zum Download: https://tinyurl.com/y763ajo6

Dieses neue Urteil, steht in einer Reihe weiterer Urteile, in denen die Jobcenter zur Übernahme von Bildungskosten nach § 21 Abs. 6 SGB //, d.h. auf Zuschussbasis verurteilt wurden. So Schulbücher (LSG Niedersachsen-Bremen, v. 11.12.2017 – L 11 AS 349/17,  internetfähigen PC (im Wert von 350 €) SG Cottbus v. 13.10.2016 – S 42 AS 1914/13)  und ein Tablet, welches schulischerseits benötigt wird (SG Hannover v. 06.02.2018 – S 68 AS 344/18 ER). In den anderen Urteilen wird herausgearbeitet, dass die Höhe des Anspruchs für Lernmittel und Bildung nicht bedarfsgerecht ausgestaltet ist und es zu einer verfassungswidrigen Bedarfsunterdeckungen kommt  und daher wegen planwidrigen und massiver Regelungslücken für diese Bedarfe eine Anspruchsgrundlage geschaffen werden muss. Die Gerichte sehen hier als Grundlage, solange der Gesetzgeber diese nicht selber schafft, den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II.

Es sollten daher in der nächsten Zeit für Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene und Auszubildende solche Lernmittel auf Basis des § 21 Abs. 6 SGB II beantragt und gerichtlich durchgefochten werden!
Als Begründung dafür hat das SG Gotha, sehr plakativ und sehr klar geliefert: ohne solche wären die Anspruchsberechtigten „abgehängt“.
Dem gibt es nichts hinzuzufügen. Außer zu sagen, der Kampf gegen das Abhängen von über 2 Mio. Kindern und Jugendlichen im SGB II (und SGB XII und AsylbLG) sollte und muss offensiv geführt werden.“

Bei rechtlichen Fragen und Streitigkeiten mit dem Jobcenter immer einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!

Trotz des oben genannten Urteils sollte man sich nicht darauf verlassen, dass die Jobcenter dieses auch praktisch umsetzen. Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Sozialrechtsexperte gilt, empfehlen wir allen Klagewilligen in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Erstberatung in Hartz IV-Angelegenheiten ist im Regelfall kostenfrei:

Dirk Audörsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de

Mehr zum Thema Hartz IV, Tipps und Adressen auch hier: https://akopol.wordpress.com/hartz-iv/

Neuholzkruger Markt am 29.-30.09.2018 in Neuholzkrug/Handewitt

Flensburger Arbeitslosenquote sinkt im September 2018 auf 7,8 %

4.081 Menschen ohne Beschäftigung, 272 weniger als im Vormonat – Arbeitslosenquote durch verdeckte Arbeitslosigkeit aber in Flensburg deutlich höher

Zahl der Flensburger SGB II-Regelleistungsberechtigten („Hartz IV“) sinkt im September um 128 auf 11.430 Personen

Arbeitsmarkt:

Im Stadtgebiet Flensburg sank die Zahl der Arbeitslosen nach Angaben der Agentur für Arbeit Flensburg im Berichtsmonat September 2018 im Vergleich zum Vormonat um 272 (-6,2 Prozent) auf 4.081 Personen.

Im Vorjahresvergleich sank die Zahl der Arbeitslosen um 328 (-7,4 Prozent).
Die offizielle Arbeitslosenquote für den September 2018 lag damit bei 7,8 Prozent (Vormonat 8,3 Prozent, September 2017: 8,7 Prozent)

Entwicklung des Arbeitsmarktes im Agenturbezirk Flensburg

Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Flensburg

Arbeitslosigkeit in Flensburg nach Rechtskreisen:

• SGB III: 1.171 (-89) Personen = 2,2 Prozent, Vormonat 2,4 Prozent, Vorjahresmonat 2,5 Prozent
• SGB II: 2.909 (-183) Personen = 5,6 Prozent, Vormonat 5,9 Prozent, Vorjahresmonat 6,2 Prozent

Arbeitskräftenachfrage:

19 offene Stellen mehr als im Vormonat – 16 weniger als im September 2017

Freie Arbeitsstellen in Flensburg / Quelle: Agentur für Arbeit Flbg.

Im September 2018 waren 848 freie Stellen gemeldet. Die Nachfrage nach Personal in der Stadt Flensburg lag damit im September leicht unter dem Niveau des Vorjahresmonats (-16), stieg aber gegenüber dem Vormonat August (+19). Seit Jahresbeginn wurden dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen Flensburg und des Jobcenters Flensburg insgesamt 2.054 sozialversicherungspflichtige Stellen angezeigt.
Besonders hoch ist die Nachfrage nach Arbeitskräften bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, im Handel und im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Gastgewerbe.

Unterbeschäftigung: Tatsächliche Arbeitslosenquote in Flensburg aufgrund der verdeckten Arbeitslosigkeit bei rund 12 Prozent

Die genannten Arbeitslosenzahlen der Flensburger Arbeitsagentur beeinhalten jedoch nicht die Menschen, die sich in der verdeckten Arbeitslosigkeit oder sog. „Unterbeschäftigung“ befinden. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind. Diese Personen werden zur Unterbeschäftigung gerechnet, weil sie für Menschen stehen, denen ein reguläres Beschäftigungsverhältnis fehlt.
Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen bzw. ohne die Zuweisung zu einem Sonderstatus die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung werden Defizite an regulärer Beschäftigung umfassender erfasst und realwirtschaftlich bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt besser erkannt. Zudem können die direkten Auswirkungen der Arbeitsmarktpolitik auf die Arbeitslosenzahlen nachvollzogen werden. Leider gibt es nur Zahlen zur Unterbeschäftigung für den gesamten Agenturbezirk. Insofern muss für das Flensburger Stadtgebiet von diesen Zahlen ausgehend die tatsächliche Arbeitslosenquote entsprechend hochgerechnet bzw. geschätzt werden.

Komponenten der Unterbeschäftigung: Zahlen für den gesamten Agenturbezirk Flensburg

Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, also mit den Geschäftsstellenbezirken Flensburg, Husum, Kappeln, Niebüll, Schleswig, Westerland und Tönning, ergibt sich im September 2018 eine Zahl von 13.670  Arbeitslosen (Vormonat 14.427), zuzüglich der Unterbeschäftigung sind es jedoch  18.249 (Vormonat  18.732). Das sind noch einmal zusätzlich 4.579 Arbeitslose.

Nicht inbegriffen bei der Berechnung der offiziellen Arbeitslosenzahlen und -quote sind aber auch die Arbeitslosen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder sonstigen Gründen als nicht mehr vermittelbar gelten und/oder vorzeitig zwangsverrentet wurden und/oder in den SGB-XII-Leistungsbereich fallen.

Arbeitsuchende:

Nicht  enthalten sind ebenso die erwerbsfähigen Arbeitslosen, die nicht im Leistungsbezug des ALG I oder II stehen, keinen Rechtsanspruch darauf haben oder auf Inanspruchnahme derartiger Leistungen verzichten und sich dennoch als arbeitsuchend gemeldet haben. Zur Gruppe der Arbeitsuchenden gehören neben den offiziell registrierten Arbeitslosen auch 1-Euro-Jobber sowie Teilnehmer staatlich finanzierter Weiterbildungs- oder Trainingsmaßnahmen. Arbeitsuchende sind gemäß § 15 Satz 2 SGB III Personen, die nach einer Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen.

Es ist zu beachten, dass die Zahl der Arbeitsuchenden neben den Arbeitslosen auch Erwerbstätige beeinhaltet, die in einem regulären Beschäftigungsverhältnis stehen oder eine selbständige Tätigkeit ausüben können. Es gehören dazu auch versicherungspflichtig beschäftigte Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, und die sich nach § 38 SGB III spätestens 3 Monate vor der Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden müssen. Erfahren sie erst später von der Beendigung, müssen sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes arbeitssuchend melden. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen hat die Arbeitsuchendmeldung mindestens drei Monate vor Fristablauf zu erfolgen. Leider wird in der untenstehenden Aufstellung der Arbeitsagentur nicht genau dargestellt, wie viele von den Arbeitsuchenden in einem regulären Beschäftigungsverhältnis stehen und wie viele nicht. Allgemeine Schätzungen zur Zahl der Nichtleistungsempfänger bei den erwerbslosen Arbeitsuchenden bzw. ihrem Anteil: „Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeld – Jede vierte arbeitslose Person im Versicherungssystem ist betroffen“ finden sich hier: arbeitsmarkt-aktuell-04-2014-1

Sie alle gelten nicht als arbeitslos im eigentlichen Sinne und werden somit bei der Berechnung der Arbeitslosenquote nicht berücksichtigt.

Dazu die Zahl der Arbeitsuchenden im Geschäftsstellenbereich Flensburg, der die Stadt Flensburg und Randgemeinden umfasst:

Eckwerte des Arbeitsmarktes für den Geschäftsstellenbereich Flensburg – Arbeitsuchende

Die Zahl der Arbeitsuchenden im Geschäftstellenbereich Flensburg sinkt im September leicht um 219 (-1,9%) auf 11.112 Personen.

Das sind zur  Zahl der gemeldeten Arbeitslosen von 6.059 im Geschäftsstellenbereich Flensburg noch mal 5.053 Personen zusätzlich (siehe Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg, September 2018, S. 18).

Damit dürfte auch die eigentliche Zahl der „Arbeitslosen“ in Flensburg im September 2018 nicht 4.081 betragen haben, sondern lag hochgerechnet bei mehr als 6.000 Personen und die tatsächliche Arbeitslosenquote weiterhin bei rund 12 Prozent.

Nur geringer Rückgang der Zahl der Arbeitsuchenden im Agenturbezirk

Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, also mit den Geschäftsstellenbezirken Flensburg, Husum, Kappeln, Niebüll, Schleswig, Westerland und Tönning, lag im September 2018 die Zahl der Arbeitsuchenden inklusive der statistisch registrierten Arbeitslosen bei 24.566 Personen und damit um 293 (-1,2%) unter der vom August 2018 mit 24.859 Personen (siehe Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Flensburg, September 2018  S. 5). Dies sind im Vergleich zu den für den Agenturbezirk offiziell gemeldeten Arbeitslosenzahl von 13.670 aber immer noch 10.896 Personen zusätzlich. Darunter fallen ebenfalls wieder die Arbeitslosen, deren Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem SGB II haben oder die auf Inanspruchnahme derartiger Leistungen verzichten. Sie gelten daher ebenso nicht als arbeitslos im eigentlichen Sinne und tauchen in der Arbeitslosenstatistik nicht auf.

Und die von der Agentur für den September 2018 offiziell gemeldete Arbeitslosenquote liegt im gesamten Agenturbezirk Flensburg bei 5,4 Prozent. (Vorjahr 6,3 Prozent, Vormonat 5,7 Prozent). Diese Quote dürfte aber angesichts der vorangegangenen Erläuterungen ebenso erheblich höher liegen

Eckwerte des Arbeitsmarktes für den Agenturbezirk Flensburg – Arbeitsuchende

Die September-Zahlen des Jobcenter Flensburg

Die Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften sinkt um 79
Die Zahl der Regelleistungsberechtigten (Hartz IV) sinkt um 128

Das Jobcenter Flensburg betreute im September 2018 2.909 arbeitslose Flensburger (Empfänger von Arbeitslosengeld II); das sind 183 Personen weniger als im Vormonat (- 5,9%) bzw. 244 Personen (-7,7%) weniger als im Vorjahresmonat und der geringste Wert seit Bestehen des Jobcenters (2005).

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften fiel im September im Vergleich zum Vormonat um 79 auf 6.562 (- 1,2%) und im Vergleich zum Vorjahresmonat um 95 (-1,4%).

Die Zahl der Regelleistungsberechtigten fiel im Vergleich zum Vormonat um 128 auf 11.430 (-1,1%), im Vergleich zum Vorjahresmonat fielen sie um 57 (-0,5%).

Quelle: Jobcenter Flensburg

 

Zum politischen Streit um die Schönung der Arbeitslosenzahlen in Schleswig-Holstein auch ein Beitrag von Till H. Lorenz vom 3.10.2016 auf shz.de:
Arbeitsagentur in SH : So viele Menschen sind in Schleswig-Holstein wirklich arbeitslos
Tausende Erwerbslose werden aus der Statistik der Arbeitsagentur herausgerechnet – weil die Politik es so möchte.
unter: http://www.shz.de/deutschland-welt/wirtschaft/so-viele-menschen-sind-in-schleswig-holstein-wirklich-arbeitslos-id14995576.html

Zum Thema verdeckte Arbeitslosigkeit und „Stille Reserve“ ein Beitrag auf Spiegel-Online vom 01.03.2017: Statistiktricks – So wird die Arbeitslosigkeit schöngerechnet

Zeichnet die offizielle Statistik ein geschöntes Bild vom Arbeitsmarkt? Tatsächlich gelten viele nicht als arbeitslos, obwohl sie Arbeit suchen. Verschwiegen werden sie nicht – aber man muss nach ihnen suchen. Unter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitslosenstatistik-so-hoch-ist-die-verdeckte-arbeitslosigkeit-a-1133354.html

Ein Beitrag des ZDF vom 2.11.2017: Eine Million Arbeitslose mehr – Wie die Arbeitslosenzahl schöngerechnet wird

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich freundlich. Seit Jahren sinkt die Zahl der Arbeitslosen. Doch viele Arbeitslose werden gar nicht mitgezählt. Unter https://www.zdf.de/nachrichten/heute/arbeitslose-wer-in-der-statistik-nicht-beruecksichtigt-wird-100.html

Und zum gleichen Thema ein Beitrag von correktiv.org vom 31. Mai 2017:

Warum eine Million Arbeitslose in der offiziellen Statistik nicht sichtbar sind
Die am Dienstag vorgestellte Arbeitslosenzahl ist um mindestens eine Million zu niedrig. Die geschönte Zahl kommt durch mehrere Gesetzesänderungen zu Stande. Sogar die Bundesagentur für Arbeit spricht sich für eine neue Berechnungsgrundlage aus, damit die offizielle Arbeitslosenzahl mehr der Wirklichkeit entspricht
https://correctiv.org/recherchen/arbeit/artikel/2017/05/31/zeit-fuer-die-echte-arbeitslosenzahl/

 

Mieterbund und Sozialverband Schleswig-Holstein starten Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum

Mit einer Volksinitiatve möchten die beiden Verbände das Recht auf angemessenen und bezahlbaren Wohnraum in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung verankern.
Hier der Aufruf, den man auch auf der Homepage des SoVD Schleswig-Holstein findet:

Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum

Angemessener Wohnraum ist für jeden Menschen unverzichtbar. Die Wohnung ist für den Menschen Lebensmittelpunkt, Rückzugsbereich und Ruhepol zugleich.

Doch in Schleswig-Holstein stehen viele Menschen vor großen Problemen, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Insbesondere in den Großstädten sowie im Hamburger Umland konkurrieren Studierende, Alleinerziehende, Menschen mit schlecht bezahlten Jobs sowie Arbeitsuchende und Rentnerinnen und Rentner um das knapper werdende Angebot auf dem Wohnungsmarkt.

Aus diesem Grund möchten wir – Mieterbund und Sozialverband Schleswig-Holstein – das Recht auf angemessenen Wohnraum in der Landesverfassung verankern!

UNTERSTÜTZEN SIE UNS MIT IHRER UNTERSCHRIFT!

Warum diese Volksinitiative?

  • In der Vergangenheit haben diverse Landesregierungen und Kommunen aller Größen Entscheidungen getroffen, die bezahlbaren und angemessenen Wohnraum vernichtet haben
  • Durch die Verankerung in der Landesverfassung wird dem Recht auf bezahlbaren Wohnraum deutlich mehr Gewicht gegeben
  • Zukünftige Entscheidungsträger in Schleswig-Holstein müssen ihre Entscheidungen mit der geänderten Landesverfassung in Einklang bringen

Wer kann bei der Volksinitiative mitmachen?

Alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können mit Ihrer Unterschrift die Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum unterstützen.

Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, sich online an der Volksinitiative zu beteiligen. Gültig sind lediglich Eintragungen in Papierform.

Wie kann ich die Volksinitiative unterstützen?

Sie können die Unterschriftenliste ausdrucken und mit Ihrer Eintragung an uns senden. Ein Tipp: Fragen Sie gern Freunde und Bekannte, ob diese auch unterschreiben möchten. Auf den Listen ist Platz für zehn Unterschriften.

Einfacher ist es jedoch, wenn Sie in einer unserer Geschäftsstellen vorbeikommen. Dort liegen zu den Öffnungszeiten stets Listen aus, in die Sie sich eintragen können. Der Sozialverband ist in allen 15 Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins vertreten.

Unterschriften können bis zum 15.02.2019 abgegeben werden beim:

Sozialverband Deutschland
Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Muhliusstraße 87
24103 Kiel

oder beim:

SoVD Kreisverband Flensburg
Speicherlinie 40
24937 Flensburg

Öffnungszeiten:
Montag von 09:00 bis 12 Uhr sowie von 14 – 17 Uhr
Mittwoch von 09:00 bis 12 Uhr
Donnerstags nur nach Vereinbarung
Telefon (über Schleswig): (04621) 4812300
 

Dazu ein paar ergänzende Infos für unsere LeserInnen:

Was ist eine Volksinitiative und wie funktioniert das Verfahren?

Eine Volksinitiative ist die erste Stufe des Volksabstimmungsverfahrens in Schleswig-Holstein. Nach Artikel 48 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein haben die schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger das Recht, den Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen. Dies können entweder Anregungen oder Resolutionen zu unterschiedlichen politischen Themen oder auch ausgearbeitete und begründete Gesetzentwürfe sein. Nicht zulässig sind Initiativen, die den Grundzügen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats widersprechen oder Initiativen über den Haushalt, über Dienst- oder Versorgungsbezüge sowie über öffentliche Abgaben. Die Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden bietet den Bürgerinnen und Bürgern über die Teilnahme an Wahlen hinaus die Möglichkeit einer direktdemokratischen Mitwirkung. Das Beteiligungsrecht an Volksabstimmungsverfahren orientiert sich daher grundsätzlich an den sachlichen Voraussetzungen des Wahlrechts für die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein.

Die Initiatoren einer beabsichtigten Volksinitiative können sich im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration nach § 5 VAbstG über verfassungsrechtliche und verfahrensrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen informieren. Dadurch besteht die Möglichkeit noch vor Beginn einer Unterschriftensammlung verschiedene Fragen oder Probleme zu klären. Die Beratung ist kostenfrei. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt, dass über die Zulässigkeit einer Volksinitiative ausschließlich der Landtag entscheidet.

Wird eine zulässige Volksinitiative im Landtag behandelt, ihr im Ergebnis aber nicht gefolgt, können die Vertrauenspersonen ein Volksbegehren beantragen. Das erfolgreiche Zustandekommen des Volksbegehrens ist Voraussetzung zur Durchführung eines Volksentscheids. Siehe unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/volksinitiativen.html

 

Flensburg: Spannende Abwechslung in den Ferien – jetzt anmelden!

Kostenfreie Workshops für Jugendliche in den Herbstferien

Flensburg. Gegen Langeweile in den Herbstferien gibt es für Jugendliche zwischen 15 und 20 Jahren Abhilfe: Vier kostenfreie Workshops in Modern Dance, Medien- und Fotokompetenz, Gitarre spielen und ein Fußballcamp, die in der Zeit vom 15.-17. Oktober parallel stattfinden. Am darauffolgenden 18. Oktober ist dann um 17 Uhr in den Räumen des Jugendzentrums Exxe eine  Vernissage der Ergebnisse geplant, zu der alle Interessierte eingeladen sind.

Die Workshops sind ein Angebot der Stadt Flensburg in Kooperation mit dem „Jugendmigrationsdienst im Quartier“ der AWO Schleswig-Holstein und „Jugend Stärken im Quartier“. Unterstützt werden die Workshops durch das Programm „impakt integration“ der Wübben Stiftung.

Eine Anmeldung ist erforderlich auf  www.flensburg.de.  Anmeldeschluss ist der 30. September.

Für Fragen steht Ihnen Jacqueline-Sophie Bödeker als Ansprechpartnerin zur Verfügung: Tel. 0461/85-2393, Email: boedeker.jacqueline@flensburg.de.

Tag der Offenen Moschee am 3. Oktober 2018 in Flensburg

Wie jedes Jahr findet in Flensburg im Rahmen der Interkulturellen Wochen wieder der Tag der Offenen Moschee statt. Diesmal werden

am Mittwoch, 3. Oktober 2018 von 14 bis 17 Uhr

in den untenstehenden Moscheen verschiedene Veranstaltungen und auch Führungen stattfinden. Gleichzeitig laden die Moscheen und ihre Gemeinden bei Kaffee und Kuchen alle FlenburgerInnen zum interkulturellen und interreligiösen Dialog ein.

DITIB Fatih Moschee, Meiereistraße 7, www.ditib-nord.de
Eyyup Sultan Moschee, Norderstraße 129, www.ausflens.de
Moderner Islamischer Verein, Harrisleer Str. 3

 

NDR-Fernsehkoch und neue Aussteller auf dem Herbstmarkt in Molfsee

Fünfte Jahreszeit vom 29. September bis 7. Oktober, 9 bis 18 Uhr Uhr

Foto: Herbstmarkt in Molfsee – Copyright © Kathrin Koll

Wenn wieder der Duft von frisch gebackenem Brot über das Freigelände in Molfsee zieht, die Kürbisse in allen Formen und Farben mit der Herbstsonne um die Wette strahlen, rotwangige Äpfel in Körben auf Käufer warten und die Menschen zu Tausenden durch das Torhaus ins Freilichtmuseum Molfsee strömen – dann ist Herbstmarktzeit, in diesem Jahr vom 29. September bis 7. Oktober.
Neben vielen neuen Ausstellern und weiterentwickelten Konzepten halten die Veranstalter auch an den bewährten Herbstmarkt-Traditionen fest, wozu der Ausstellerwechsel zur Halbzeit (ab 4. Oktober) gehört.

Auf einer Fläche von mehr als 20 Hektar sowie in neun der historischen Gebäude werden täglich von 9 bis 18 Uhr traditionelle und neuartige Arbeiten von mehr als 150 Ausstellern angeboten.

Foto: Herbstmarkt in Molfsee – Copyright © Kathrin Koll

Unter anderem mit dabei das Team von A&F Handmade, drei junge Tischlergesellen, die sich auf das Upcycling von Treibholz oder Holzpaletten zu Möbeln oder Dekoartikeln spezialisiert haben. Nicht weniger kreativ geht Adele Zapp zu Werke, wenn sie aus einfachen Blechtonnen bunte wie abwechslungsreiche Feuerkörbe und -tonnen gestaltet. Preisgekrönt ist die Kieler Künstlerin Daniela Abendroth, die bis zum Abend des 3. Oktober in der Winkelscheune ihr zauberhaftes Porzellan präsentiert.

Das telegene Highlight des Herbstmarktes 2018: der beliebte NDR-Fernsehkoch Rainer Sass kocht am 6. Oktober vor den Augen der Besucher für seine Sendung „So isst der Norden“.

Um die Parkplatz-Situation rund um das Freilichtmuseum zu entspannen, bietet das Museum am 29./30.09., am 3.10. und am 6./7.10. einen kostenlosen Shuttle-Service an. Zwei Busse pendeln an diesen Tagen von 10 bis 18 Uhr zwischen dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Flintbek, Hamburger Chaussee 25, und dem Torhaus des Freilichtmuseums.
Am LLUR sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Des weiteren bietet das Freilichtmuseum eine Ausweichparkfläche auf einem Feld an der L318/Hamburger Chaussee, kurz vor dem Verkehrskreisel von der B404 kommend auf der linken Seite, an.

Generell wird die Anreise zum Herbstmarkt mit dem ÖPNV empfohlen. Die Besucher erreichen das Museum mit den Bussen der Kieler Verkehrs Gesellschaft mbH (KVG) unter anderem über die Linien 501/502, Bushaltestelle Freilichtmuseum. Sie starten am Hauptbahnhof in Kiel.

Unser Tipp: Mittwochabend wechseln die Aussteller zum Teil, so dass sich ein zweiter Besuch des Herbstmarktes allemal lohnt.

Täglich geöffnet von 9 bis 18 Uhr – Eintrittspreise:

Kinder unter 6 Jahre: frei, Schüler: 2,00 €, Erwachsene 8,00 €, in Gruppen ab 20 Personen  6,00 €, ermäßigt für 5,00 €.
Familienkarten: Eltern mit ihren Kindern oder Großeltern mit ihren Enkelkindern (bis 16 J.) 17,00 €.

Freilichtmuseum Molfsee
Hamburger Landstraße 97
24113 Molfsee

https://freilichtmuseum-sh.de/

Familienführung „Ritter auf Schloss Gottorf“ und Führung durch die Fußmann-Ausstellung am 30.09.2018

Besucher-Angebote auf der Museumsinsel für Sonntag, 30. September

Foto: Blick in den Schlachterturm © Landesmuseen Schloss Gottorf

Am kommenden Sonntag, 30. September, bietet die Museumsinsel zwei Veranstaltungen für ihre Besucher an. Bereits um 11 Uhr beginnt die Familienführung „Ritter auf Schloss Gottorf“. Mit Schwert und in glänzender Rüstung hoch zu Ross – so stellt man sich einen echten Ritter vor. Was genau Ritter auszeichnete und wie diese lebten, wird auf dem Rundgang durch das Schloss erzählt. Einige Kinder können im Anschluss zum Ritter geschlagen werden. Treffpunkt: Kasse Museumsinsel.

Um 14 Uhr findet dann eine Führung in der Sonderausstellung „Klaus Fußmann. Von Anfang an“ statt. Das Museum für Kunst und Kulturgeschichte Schloss Gottorf zeigt noch bis 28. Oktober aus Anlass seines 80. Geburtstages eine umfassende Einzelausstellung in der Reithalle. Öffentliche Führungen dazu finden immer sonntags um 14 Uhr statt.

Anmeldung für beide Veranstaltungen ist nicht erforderlich. Preis jeweils 2 Euro zuzüglich Eintritt.

Landesmuseen Schleswig-Holstein
Schlossinsel 1 | Schloss Gottorf | 24837 Schleswig | +49(0)4621 – 813 222 |service@schloss-gottorf.de

Öffnungszeiten
März – Oktober: Di-Fr 10-17 Uhr | Sa-So 10-18 Uhr
November bis März: Di-Fr 10-16 Uhr | Sa-So 10-17 Uhr

http://www.schloss-gottorf.de/

Wikinger auf der Pirsch: Jagd in Haithabu

Falkner und Bogenschützen am 6. und 7. Oktober bei den Wikinger Häusern

Foto: Falknermeister Hans Newe und Reinhard Erichsen in Haithabu © Wikinger Museum Haithabu 2018

In Haithabu dreht sich alles um die Jagd. Das Wikinger Museum Haithabu lädt am Wochenende, 6. und 7. Oktober, jeweils von 9 bis 17 Uhr zum Jagdwochenende auf das Gelände bei den Wikinger Häusern ein.

Dass auch die Siedler von Haithabu auf die Pirsch gingen, belegen die von Archäologen aus dem Hafen von Haithabu geborgenen Schlachtabfälle. Knochen von Rothirsch, Wildschwein und Reh wurden nachgewiesen. Neben dem Fleisch waren Felle, Geweihe und Sehnen begehrte Rohmaterialien, die zu zahlreichen Gegenständen weiterverarbeitet wurden.

Das Wikinger Museum Haithabu knüpft an diesem Wochenende mit zahlreichen Aktionen an dieses Thema an. Im historischen Gelände und auf dem Halbkreiswall wird die Wikingergruppe Opinn Skjold jagdliches Schießen mit Pfeil und Bogen auf verschiedene Tierattrappen vorführen.

Eine besondere Attraktion erwartet die Besucher am Sonnabend, wenn Falknermeister Hans Newe und sein Kollege Rainer Kunzfeld über die jahrtausendealte Technik der Beizjagd informieren. Dabei besteht die besondere Gelegenheit, Jagdvögel wie Wüstenbussard und Falke aus nächster Nähe zu bestaunen.

Während beider Tage bereiten Reinhard Erichsen und seine Helfer frisches Wildbret vor, das vor den Augen der Besucher zu schmackhaften Gerichten verarbeitet und über dem offenen Herdfeuer gegart wird.

Eintritt: 7 Euro pro Person, 15 Euro Familienkarte, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Wikinger Museum Haithabu

Am Haddebyer Noor 3
24866 Busdorf

Am Museum sind ausreichend Parkplätze vorhanden, der Fußweg zu den Häusern beträgt etwa 20 Minuten.

Termine und weitere Informationen unter www.haithabu.de.

 

 

 

Mini-Flensburg in den Herbstferien – ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!

Flensburg. Die Kinderstadt Mini-Flensburg öffnet am Montag, 8. Oktober um 8 Uhr ihre Pforten. Für fünf Tage wird die Ostseeschule fest in Kinderhand sein. Bis zum 12. Oktober leben und arbeiten Kinder von 8 bis 12 Jahren täglich bis 16:00 Uhr fast wie einer echten Stadt. In unterschiedlichsten Berufen verdienen sie das Geld, das sie für den Alltag benötigen. Täglich wird ein/e Bürgermeister/in gewählt. Es gibt eine Bank, ein Finanzamt, das Jobcenter und eine Universität. Auch eine Zeitungsredaktion sowie ein Kino, eine Pizzeria und viel, viel mehr.
Die Teilnahme kostet 50,00 Euro (ermäßigt 37,00 Euro).
Die Anmeldung kann zu den regulären Öffnungszeiten des Kinder- und Jugendbüros (Montag bis Mittwoch: 8.00-16.00 Uhr, Donnerstag: 8.00-17.30 Uhr, Freitag: 8.00-12.30 Uhr) in der Schützenkuhle 26 in Flensburg erfolgen.
Im Rahmen des Ferienpasses können nur Kinder, die in Flensburg, Harrislee oder Glücksburg wohnen an der Aktion teilnehmen.
Weitere Informationen zur Kinder-Mitmachstadt Mini-Flensburg gibt das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Flensburg unter der Tel. Nr. 85 2981.

Anmelderekord für das Ferienschwimmen in den Herbstferien

Ferienschwimmen deshalb begrenzt auf Kinder, die noch nicht schwimmen können

Flensburg. Die Stadt Flensburg bietet gemeinsam mit der Förde Bäder GmbH in der Zeit vom 8.10. – 19.10.2018 zum wiederholten Mal ein Ferienschwimmen im Campusbad an.
Die für die Teilnehmer kostenfreie Aktion verzeichnet mit mehr als 480 Anmeldungen einen unerwarteten Anmelderekord.

Weder die Wasserflächen noch die zur Verfügung stehenden Schwimmtrainer können bei dieser Anmeldezahl einen qualifizierten, sicheren und zielführenden Schwimmunterricht gewährleisten.

Aus diesem Grund muss das Ferienschwimmen in den Herbstferien auf die Kinder begrenzt werden, die noch überhaupt nicht schwimmen können. Kinder, die schon das Abzeichen Seepferdchen oder mehr haben, können leider nicht berücksichtigt werden.

Sowohl die Stadt Flensburg als auch das Campusbad bedauern diese Begrenzung sehr. Die Enttäuschung der Kinder und der Eltern, die in diesen Tagen die Mitteilung erhalten haben, dass ihre Anmeldung nicht berücksichtigt werden konnte, können Ausrichter und Veranstalter nachvollziehen. Als kleinen Trost wird es im nächsten Jahr wieder ein Ferienschwimmen in den Osterferien geben.

Waldstück an der Schleswiger Straße: Retten statt roden – auch in Flensburg!

Waldspaziergang

am Samstag, den 29.09.2019 von 15 -16 Uhr
Treffpunkt: Eingang der Post, Bahnhofstr. 40

Retten statt roden – auch in Flensburg!

Die Rodung des Hambacher Forsts ist in den vergangenen Wochen in allen Medien präsent gewesen. Innerhalb weniger Wochen soll der uralte Wald gerodet werden und so der Weg für zukünftigen Braunkohle Abbau freigemacht werden. Dass dieses Vorhaben weder nachhaltig noch im Einklang mit vereinbarten Klimazielen ist, wird dabei von der Politik ignoriert.

Das Motto „Retten statt roden“ gilt allerdings auch für Flensburg – innenstadtnah zwischen der Schleswiger Straße und dem Bahnhof befindet sich ein verschlafenes kleines Waldstück, das innerhalb der nächsten Jahre für den Bau eines Parkhauses sowie eines Hotels weichen soll.

Claus Kühne, Anwohner und Mitbegründer des BUND Flensburg, wird in Zusammenarbeit mit Greenpeace Flensburg einen etwa einstündigen Waldspaziergang anbieten, auf dem er über die Bedeutung des Waldstücks und die dort beheimateten Tiere und Pflanzen für die Umgebung informieren wird.

Weitere Infos unter: www.flensburg.greenpeace.de und: https://www.facebook.com/greenpeace.fl/

Zum neuen Hotelprojekt und den Gefahren für Wald und Hang auch der AKOPOL-Beitrag vom 06.07.2018:
Geplanter Hotelneubau an der Bahnhofstraße sorgt weiter für Ärger – Stellungnahme von Anwohner Dr. Thomas Gädeke
https://akopol.wordpress.com/2018/07/06/geplanter-hotelneubau-an-der-bahnhofstrasse-sorgt-weiter-fuer-aerger/

Ebenso auch der AKOPOL-Beitrag vom 05.07.2018:
Hotelneubau an der Bahnhofstraße: Naturschutz in Flensburg – Nur eine Farce?
Scharfe Kritik am Bauvorhaben – Stellungnahme von Anwohner Claus Kühne
https://akopol.wordpress.com/2018/07/05/hotelneubau-an-der-bahnhofstrasse-naturschutz-in-flensburg-nur-eine-farce/

 

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