Auch die Stadt Flensburg, der Kreis Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sparen Millionen auf Kosten der SozialleistungsbezieherInnen

2017 betrug die Differenz aus tatsächlichen und anerkannten KdU in Flensburg 963.000 Euro und im Kreis Schleswig-Flensburg 433.000 Euro. Im Kreis Nordfriesland lag sie sogar bei 1,583 Mio. Euro – Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Susanne Ferschl, Dr. Achim Kessler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2536 Lücke bei den Wohnkosten im Arbeitslosengeld II
Höhe der KdU-Eigenfinanzierungen im Jahr 2017 bei über 561 Mio. Euro!
Wichtig für alle „Hartz IV“- und SozialleistungsbezieherInnen:
561 Millionen Euro sparten die deutschen Kommunen allein im letzten Jahr bei den Kosten der Unterkunft (KdU), also Miete und Heizung für Sozialleistungsempfängerinnen nach dem SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) und SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Oft mussten diese Menschen einen erheblichen Betrag von ihrem eh knappen Regelsatz für die Miete aufwenden, da die Jobcenter oder Sozialzentren sich weigerten, die Miet- bzw. Unterkunftskosten in voller Höhe zu übernehmen. Ein Zeichen dafür, dass die von den Jobcentern und Sozialzentren festgelegten Mietobergrenzen für SozialleistungsempfängerInnen angesichts des allgemein stark steigenden Mietpreisniveaus definitiv zu niedrig sind. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich als Betroffener bei entsprechenden KdU-Bescheiden der Ämter auf jeden Fall juristisch zu wehren und vorab schon mal Widerspruch einzulegen. Zum Thema schreibt der Sozialrechtsexperte Harald Thomé in seinem Newsletter vom 18.8.2018:
„Im SGB II und im SGB XII werden Wohnkosten, die tatsächlich angefallen sind, nur übernommen, soweit sie als angemessen von den Sozialleistungsträgern bewertet werden. Kosten, die darüber liegen, müssen die Betroffenen aus den Regelleistungen finanzieren, sofern sie keine billigere Wohnung finden.

In Flensburg wurden bei 14,7% der Bedarfsgemeinschaften die Mietkosten nicht in voller Höhe übernommen, im Kreis Schleswig-Flensburg bei lediglich 4,5%, aber im Kreis Nordfriesland wurde 1/3 aller Bedarfsgemeinschaften die volle Übernahme der Kosten der Unterkunft vom Amt verwehrt!
Die Linke hat (in Zusammenarbeit mit dem Verein Tacheles) dazu eine kleine Anfrage im Bundestag gestellt, in der die Zahlen aus der Bundesregierung raus gekitzelt wurden. Am wichtigsten ist die Antwort der Bundesregierung, wie viel Prozent pro Jobcenter nicht übernommen werden. Diese Zahl drückt die Größe des Ausmaßes des KdU-Problems aus und macht diese vergleichbar mit anderen Orten und Regionen.
Es ist sogleich Handlungsaufforderung für politisch bewusste Menschen, Organisationen und Parteien, vor Ort konkret aktiv zu werden und Änderungen in den KdU einzufordern.“ 
Alle weiteren Zahlen für Deutschland, die Bundesländer, Kreise und kreisfreien Städte gibt es in der Antwort der Bundesregierung vom 29.06.2018: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/030/1903073.pdf
Bei rechtlichen Fragen und Streitigkeiten zu den Kosten der Unterkunft (KdU) immer einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!
Trotz der Anhebung der Mietobergrenzen in Flensburg im letzten Jahr gibt es immer wieder Streit um die Angemessenheit dieser Grenzen. Dies gilt auch bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII. Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Sozialrechtsexperte gilt, empfehlen wir allen Klagewilligen in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Erstberatung in Hartz IV-Angelegenheiten ist im Regelfall kostenfrei:
Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de
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