Archiv für den Tag 26. April 2018

DIE LINKE Flensburg fordert das Verbot der Zurschaustellung von Wildtieren in Flensburg

Die Ratsfraktion DIE LINKE. in Flensburg fordert die Stadt Flensburg auf, zukünftig auf kommunalen Flächen die Zurschaustellung von Wildtieren zu verbieten.

Einen entsprechenden Antrag wird die Fraktion gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode auf den Weg bringen.

Aktueller Anlass ist das Gastspiel des Zirkus Knie ab 28. April auf der Exe in Flensburg.

Dieser Zirkus wirbt mit seinen 100 Tieren aus 30 unterschiedlichen Arten, darunter Tiger, Zebras und Kängurus.

„Die nicht artgerechte Haltung der Tiere, der Reisestress und die oft quälende Dressur mit Peitschen, Stöcken und Elektroschockern stehen dem Wohl der Tiere gegenüber und sind für uns nicht hinnehmbar.“, so Jochen Gehler, bürgerschaftliches Mitglied der LINKEN im Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ordnung.

Die Mehrheit der Deutschen hat sich in repräsentativen Umfragen deutlich gegen die Zurschaustellung von Tieren in Zirkussen ausgesprochen, ebenso die Bundestierärztekammer und die Europäische Tierärztevereinigung. In drei Entschließungsanträgen hat auch der Bundesrat in den letzten Jahren für ein Verbot aller oder bestimmter Tierarten in Zirkussen gestimmt. Dennoch mauert hier das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und stellt sich damit in Opposition zu 26 anderen europäischen Ländern, die bislang zumindest ein teilweises Verbot ausgesprochen haben.

„Dutzende Städte in Deutschland, darunter Leipzig, Stuttgart, Köln und Erlangen haben mittlerweile ein Verbot der Wildtierhaltung auf ihren kommunalen Flächen erwirkt. Es stünde Flensburg gut zu Gesicht, sich dem anzuschließen.“, so Jochen Gehler weiter.

„Die glitzernde Zirkus-Fassade kaschiert das Elend der Tiere und vermittelt insbesondere Kindern eine trügerische Scheinwelt. Kinder sollten stattdessen lernen, dass alle fühlenden Lebewesen, auch Tiere, Rechte haben und man ihnen mit Respekt begegnen sollte. Dazu gehört unter anderem, dass sie nicht zur Belustigung oder aus Sensationsgier zur Schau gestellt werden.“

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