Archiv für den Tag 5. April 2018

Wetterexperte Meeno Schrader mit Vortrag zu Klimawandel in Norddeutschland am 11. April um 19 Uhr im Flensburger Schifffahrtsmuseum

Kostenlose Vortragsreihe für Flensburger Bürger zu Themen rund um Energie und Klima

Im Frühjahr 2018 startet die neue „Prima Klima Vortragsreihe“ mit einer Reihe interessanter Referenten. Organisiert durch die Quartiers-Klimaschutzkampagne „Prima Klima auf der Rude“ und gefördert durch das Bundesumweltministerium (BMUB) gibt es in regelmäßigen Abständen bis Sommer 2019 eine Reihe von Expertenvorträgen zu Themen rund um Energie und Klima. Die Vorträge sind kostenlos und stehen allen interessierten Flensburger Bürgern offen.

Los geht es am Mittwoch, dem 11. April um 19 Uhr im Flensburger Schifffahrtsmuseum mit einem Vortrag des renommierten Wetterexperten Meeno Schrader aus Kiel zum Thema „Auswirkungen des Klimawandels auf Norddeutschland“.

Er wird über den aktuellen Stand der Wissenschaft zum Klimawandel berichten. Insbesondere geht es an dem Abend um die zukünftig zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels für Norddeutschland.

Die nächsten Vortragstermine sind bereits geplant: Am Mittwoch, dem 16. Mai geht es um das Thema „Was steckt in meiner Stromrechnung?“ und am Mittwoch, dem 20. Juni um die Frage „Wie kommt die Fernwärme zu mir?“. Die Vorträge beginnen jeweils um 19 Uhr und finden im Gemeindesaal der Pauluskirche Flensburg-Rude (Diblerstraße 4) statt.

Sozialgericht Düsseldorf: 50 Euro Taschengeld sind nicht auf Hartz IV anzurechnen

Spannendes Urteil auch für Flensburger Hartz IV-Empfänger, aber man achte bitte auf die Begründung des Gerichts.

Das SG Düsseldorf hat entschieden, dass 50 Euro Taschengeld der Großmutter an den Leistungsberechtigten wegen grober Unbilligkeit vom Jobcenter nicht auf Hartz IV anzurechnen sind.

Ein 24-jähriger Kläger aus Krefeld war vor dem Sozialgericht Düsseldorf mit seiner Klage gegen das Jobcenter wegen der Berücksichtigung von Taschengeld in Höhe von 50,00 € erfolgreich.

Der Kläger erzielte Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit und erhielt darüber hinaus 110,00 € monatlich von seiner Mutter und weitere 50,00 € monatlich von seiner Großmutter. Das Jobcenter bewilligte aufstockende Grundsicherungsleistungen und berücksichtigte dabei alle Einnahmen. Dagegen wandte sich der Kläger. Er forderte, dass das Taschengeld seiner Großmutter in Höhe von 50,00 € nicht angerechnet werden dürfe, da dies grob unbillig sei.

Die 12. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf folgte der Argumentation des Klägers. Grundsätzlich seien alle Einnahmen auf Grundsicherungsleistungen anzurechnen. Eine Ausnahme gelte, soweit ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen würden, dass daneben Leistungen nicht gerechtfertigt wären. Im vorliegenden Fall sei die Berücksichtigung bereits grob unbillig. Das Taschengeld der Großmutter sei dazu gedacht gewesen, Bewerbungskosten zu finanzieren und nicht den Lebensunterhalt davon zu bestreiten. Eine Anrechnung würde die Bemühungen des Klägers, „auf eigene Füße“ zu kommen, beeinträchtigen. Außerdem sei ein Taschengeld in Höhe von 50,00 € so gering, dass daneben ein Leistungsbezug noch gerechtfertigt sei. 50,00 € entsprächen lediglich etwa einem Achtel des Regelbedarfs.

Urteil vom 07.06.2017 – S 12 AS 3570/15 – rechtskräftig – Das vollständige Urteil findet man hier

Quelle: Pressemitteilung des SG Düsseldorf v. 01.03.2018

%d Bloggern gefällt das: