Archiv für den Tag 27. Dezember 2017
Meditativer Abend mit Liedern und Texten aus Taizé am 28.12.2017 um 18.30 Uhr im Kulturhof Flensburg
Kulturhof Flensburg e. V. im Brasseriehof
Große Straße 42 – 44
24937 Flensburg
Eine kleine Gruppe möchte in regelmäßigen Abständen (angedacht ist immer der 4. Donnerstag im Monat) zusammen Lieder aus Taizé singen. Dazwischen werden Texte von Frère Roger, dem Gründer der Gemeinschaft, gelesen.
Zur Ruhe kommen, kontemplativ Singen, eins werden im Gesang und mit der göttlichen Liebe.
Für die Raumkosten bitte wir um eine Spende von ca. 2 Euro.
Die Communauté de Taizé [te.ˈze] (Gemeinschaft von Taizé) ist ein internationaler ökumenischer Männerorden in Taizé, ungefähr zehn Kilometer nördlich von Cluny, Saône-et-Loire, Frankreich. Bekannt ist sie vor allem durch die in Taizé und verschiedenen anderen Orten ausgerichteten ökumenischen Jugendtreffen, zu denen jährlich rund 100.000 Besucher vieler Nationalitäten und Konfessionen kommen. Der Gründer und bis zu seiner Ermordung im Jahr 2005 als Prior der Gemeinschaft tätige Roger Schutz trug maßgeblich zu der heutigen Popularität bei, die sich ungebrochen fortsetzt.(Quelle: Wikipedia)
Flensburg: Veränderungen beim Einwanderungsbüro und den Öffnungszeiten
Flensburg. Die Stadtverwaltung weist noch einmal darauf hin, dass die Öffnungszeiten des Einwanderungsbüros an die veränderten Anforderungen angepasst werden und es ab Januar wie folgt erreichbar ist:
Montags von 8.30 bis 12 Uhr, dienstags von 7.30 bis12 Uhr nach voriger Terminvereinbarung, mittwochs von 8.30-12 Uhr, donnerstags von 10-12 Uhr nach voriger Terminvereinbarung sowie nachmittags von 14-18 Uhr. Freitags bleibt das Einwanderungsbüro geschlossen.
Der Fachbereich Einwohnerservice und Willkommenskultur geht zum 01. Januar 2018 im Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung auf. Die Bereiche Einwanderungsbüro, Standesamt und Bürgerbüro sind dann diesem Fachbereich als Abteilungen zugeordnet.
Sozialpass 2018 für Flensburg und Umlandgemeinden
Ausgabe ab 02. Januar 2018
Ermäßigungen für Geringverdiener auf Veranstaltungen im Bereich Kultur, Sport, Gesellschaft
Flensburg. Ab Dienstag, dem 02. Januar 2018, 08.30 Uhr (bis 13.30 Uhr), gibt die bequa in ihrem Büroservice in Flensburg, Nikolaistraße 3, den Sozialpass 2018 für die Stadt Flensburg und die Umlandgemeinden aus. Neben der Stadt Flensburg gilt der Sozialpass auch in der Stadt Glücksburg, in den Gemeinden Harrislee und Handewitt sowie in den Gemeinden der Ämter Hürup, Langballig und Oeversee.
Der Sozialpass gewährt Menschen mit geringem Einkommen Ermäßigungen auf Angebote und Veranstaltungen im kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Bereich, um ihnen die Teilhabe daran zu ermöglichen.
Erhalten können ihn
• EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
• EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
• EmpfängerInnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
• EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld I und Personen mit geringem Einkommen (wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Das Einkommen wird vor Ort geprüft)
• Familienangehörige der genannten Personen ohne ausreichendes eigenes Einkommen (Kinder, Ehe- oder Lebenspartner).
Wer den Sozialpass erhalten möchte, sollte einen aktuellen Leistungsbescheid oder Einkommensnachweis und einen gültigen Personalausweis vorlegen. Weitere Infos unter http://bequa.de/sozialpassausgabe-fuer-die-stadt-flensburg-und-umgebung/
Ob ein Anspruch auf den Erhalt eines Sozialpasses vorliegt, kann vorab auch über den Sozialpassrechner auf der Homepage der bequa http://bequa.de/sozialpassrechner/ ausgerechnet werden.