Archiv für den Tag 2. März 2017

Flensburger Arbeitslosenquote im Februar 2017 weiterhin bei 9,3%

Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und Regelleistungsberechtigten nach SGB II steigt weiter

Arbeitsmarkt:

Im Stadtgebiet Flensburg sank die Zahl der Arbeitslosen im Februar 2017 um 83 (-1,8 Prozent) auf 4.650 im Vorjahresvergleich, im Vergleich zum Vormonat stieg die Zahl um 1 (0,0 Prozent).
Die Arbeitslosenquote betrug 9,3 Prozent (Februar 2015: 9,7 Prozent; Vormonat 9,3 Prozent).
820 sozialversicherungspflichtige Stellen waren in der Stadt Flensburg zu vergeben,
49 oder 6,4 Prozent mehr als vor einem Jahr, -3 oder -0,4 Prozent mehr gegenüber
Januar 2017. Der größte Bedarf bestand bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
(183), im Handel (107) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (93).

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Verdeckte Arbeitslosigkeit bzw. Unterbeschäftigung nimmt weiter zu – Tatsächliche Arbeitslosenquote erheblich höher

Die genannten Arbeitslosenzahlen der Flensburger Arbeitsagentur beeinhalten nicht die Menschen, die sich in der sog. verdeckten Arbeitslosigkeit oder Unterbeschäftigung befinden. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind. Diese Personen werden zur Unterbeschäftigung gerechnet, weil sie für Menschen stehen, denen ein reguläres Beschäftigungsverhältnis fehlt. Für den gesamten Agenturbezirk Flensburg, also mit den Geschäftsstellenbezirken Flensburg, Husum, Kappeln, Niebüll, Schleswig, Westerland und Tönning, ergibt sich im Februar 2017 somit eine Zahl von  18.513 Arbeitslosen (Vormonat 18.335 ), zuzüglich der Unterbeschäftigung sind es  23.275  (Vormonat 22.933). Entsprechend sind prozentual auch die tatsächlichen Arbeitslosenzahlen in Flensburg erheblich höher. Mehr dazu im arbeitsmarktreport-fuer_aa-119-flensburg_201702 auf bzw. ab Seite 9.

Nicht inbegriffen sind auch die Arbeitslosen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder sonstigen Gründen als nicht mehr vermittelbar gelten und/oder vorzeitig zwangsverrentet wurden und in den SGB-XII-Leistungsbereich fallen. Tatsächlich dürfte  die Arbeitslosenquote in Flensburg somit bei etwa 13 % liegen. Rechnet man noch die Arbeitslosen und Arbeitsuchenden dazu, die aus dem Leistungsbezug rausgefallen sind bzw. keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, dürfte die Quote sogar noch höher liegen.

Hohe Zahl von Arbeitsuchenden

Gestiegen ist auch die Zahl der Arbeitsuchenden, die für den gesamten Agenturbezirk Flensburg mit 28.193 Personen im Februar über der des Vormonats von 28.162 lag. Dies sind im Vergleich zu den offiziell gemeldeten Arbeitslosen fast 10.000 Personen zusätzlich. Darunter fallen unter anderem auch Arbeitslose, deren Arbeitlosengeld I ausgelaufen ist und die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem SGB II haben.

Jobcenter:

Das Jobcenter Flensburg betreute im Februar 3.235 arbeitslose Flensburger (Empfänger
von Arbeitslosengeld II); das sind 37 Personen weniger als im Vormonat bzw. 284 Personen (-8,1 Prozent) weniger als im Vorjahresmonat und auch der niedrigste Wert in einem Februar seit Bestehen des Jobcenters.

Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und Regelleistungsberechtigte nach SGB II („Hartz IV“) auf neuem Höchststand

Der sinkenden Arbeitslosenquote im Bereích des SGB II steht jedoch weiterhin eine steigende Zahl von SGB II-Bedarfsgemeinschaften und Regelleistungsberechtigten bzw. Regelleistungsbeziehern nach SGB II gegenüber. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften stieg im Februar im Vergleich zum Vormonatum 71 auf 6.474 (+1,1%), im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen sie um 97 (+1,5%).
Die Zahl der Regelleistungsbezieher stieg im Vergleich zum Vormonat um 186 auf
10.848 (+1,7%), im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg sie sogar um 493 (+4,8%) und erreichte einen neuen Höchststand.

Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass zunehmend auch Zufluchtsuchende, die das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen haben, in Flensburg bleiben, über kein eigenes Einkommen und eine Arbeit verfügen, jetzt Leistungen nach dem SGB II beantragen können. Dies schlägt sich natürlich auch in der Statistik und im Anstieg der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und Regelleistungsberechtigten nieder.

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Zum politischen Streit um die Schönung der Arbeitslosenzahlen in Schleswig-Holstein auch ein Beitrag von Till H. Lorenz vom 3.10.2016 auf shz.de:
Arbeitsagentur in SH : So viele Menschen sind in Schleswig-Holstein wirklich arbeitslos
Tausende Erwerbslose werden aus der Statistik der Arbeitsagentur herausgerechnet – weil die Politik es so möchte.
unter: http://www.shz.de/deutschland-welt/wirtschaft/so-viele-menschen-sind-in-schleswig-holstein-wirklich-arbeitslos-id14995576.html

Flensburg fördert Frauen- und Männerprojekte mit 9500 Euro

Projektträger können sich bis zum 13. März 2017 um Zuschüsse bewerben

Flensburg. Zur Förderung von Frauenprojekten stehen bei der Stadt Flensburg auch in diesem Jahr wieder 8100 Euro zum Abruf bereit. Unterstützt werden sollen damit Projekte und Maßnahmen, die der Frauenförderung dienen und die Gleichstellung von Frauen und Mädchen in Flensburg vorantreiben. Zu den förderfähigen Frauenprojekten zählen beispielsweise frauenspezifische Veranstaltungen oder Projekte, die zur Weiterbildung, Förderung von Bewusstseinsprozessen und zur Stärkung von Netzwerken beitragen. Grundsätzlich förderungsfähig sind außerdem Projekte, die sich die Stärkung der Elternschaft und der Familie zum Ziel gesetzt haben.

Auch für Männerprojekte gibt es wieder finanzielle Unterstützung. 1500 Euro sollen Verwendung finden für Projekte, die Jungen und Männer bei der Findung eines neuen Rollenbildes unterstützen. Neben dem Erlernen einer anderen Vater- und Vorbildrolle gegenüber Kindern geht es hierbei unter anderem um die Bereiche Gesundheitsvorsorge, Gewaltprävention und Umgang mit Lebenskrisen.

Zusammen bieten beide Fördertöpfe einen finanziellen Rahmen für die Umsetzung tatsächlicher Gleichstellung von Frauen und Männern.

Die Anträge sind unter www.flensburg.de/politik&verwaltung/stadtverwaltung/gleichstellungsbüro zu finden und können bis zum 13. März 2017 unter der Email-Adresse balve.verena@stadt.flensburg.de  gesendet werden.
Das Gleichstellungsbüro steht für Fragen gerne zur Verfügung. Tel. 0461-852806

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