[Achtung: Aktuelle Mietobergrenzen für die Stadt Flensburg und den Kreis Nordfriesland sowie ausführlichere Tipps und Hinweise zum Thema Hartz IV auch in dem AKOPOL-Beitrag: Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherung („Hartz IV“) in Flensburg, im Kreis Nordfriesland und Schleswig-Flensburg]

Maßgeblich für die Festlegung und Höhe der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII ist das Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft, Bericht vom 17.02.2020 (Schlüssiges Konzept) und die 4. Änderung der Richtlinie zur Bestimmung der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII (Schlüssiges Konzept)
Das Schlüssige Konzept, die Richtlinie, die KdU-Tabelle und weitere Angaben und Informationen zum Thema SGB II und XII-Leistungen finden sich auf der Seite des Kreises Schleswig-Flensburg unter: https://www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Arbeit-/Leistungen/
Übersicht der angemessenen Heizkosten für den Kreis Schleswig-Flensburg ab 01.11.2020

Pauschalisierte Mietobergrenzen für das gesamte Kreisgebiet?
Auch mit diesen Mietobergrenzen droht weiterhin Streit, denn bis Oktober 2015 gab es für die einzelnen Orte im Kreis Schleswig-Flensburg gesonderte Festlegungen (die alten Mietobergrenzen findet man hier KdU-Schleswig-Flensburg-Kreis—01.09.2013). Wie der Kreis seine pauschalisierten Mietobergrenzen trotz „schlüssigem Konzept“ weiterhin im Falle sozialgerichtlicher Auseinandersetzungen begründen will, ist fraglich, denn in den traditionellen Urlaubsorten im Kreis Schleswig-Flensburg sind die Wohnungen teurer, als beispielsweise in Schleswig. Auch allgemein gibt es im Kreis ein ganz erhebliches Mietpreisgefälle. Bei neuen KDU-Bescheiden und Aufforderung zum Wohnungswechsel bzw. Senkung der Mietkosten daher auf jeden Fall einen Rechtsanwalt konsultieren! Auch hier empfehlen wir den bereits oben genannten Rechtsanwalt Dirk Audörsch.
Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de
Beschluss vom 1.8.2017: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz IV-Empfängern bei Versagung der KDU-Leistungen
Die eigene Wohnung sei ein wichtiger Bestandteil des sozialen Existenzminimums, heißt es in der Entscheidung. Dazu gehöre, möglichst in der gewählten Wohnung zu bleiben. Die Gerichte müssten berücksichtigen, welche finanziellen, sozialen oder gar gesundheitlichen Folgen ein Verlust der Wohnung haben könnte. Mehr dazu in dem Beitrag der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 22.08.2017: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern Sozialgerichte müssen prüfen, welche Folgen eine Kürzung von ALG-II-Bezügen hat. Eine schematische Beurteilung sei unzulässig, entschieden die Verfassungsrichter. Weiterlesen unter: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-08/bundesverfassungsgericht-hartz-iv-rechte-wohnkosten-heizkosten
Dazu die Pressemitteilung Nr. 72/2017 vom 22. August 2017 des Bundesverfassungsgerichtes: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-072.html
Mehr zum Thema Kosten der Unterkunft, sowie Tipps und Hinweise für mögliche Klagen im Bereich „Hartz IV“ auch in dem AKOPOL-Beitrag Flensburg: Neue Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherung („Hartz IV“) unter: https://akopol.wordpress.com/2017/07/07/flensburg-neue-mietobergrenzen-fur-empfanger-von-grundsicherung-hartz-iv/
Weitere Tipps zum Thema „Hartz IV“ gibt es unter der Rubrik Hartz IV des AKOPOL-Blogs oben in der Menü-Leiste. Aktuelle Meldungen finden sich hier
Bei rechtlichen Fragen immer einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!
Das sind die Hartz IV Regelsätze 2022
Soziale Grundsicherung
Regelsätze werden angepasst
Hartz IV: Paritätischer kritisiert geplante Anpassung der Regelsätze um drei Euro als “lächerlich gering” und warnt vor realen Kaufkraftverlusten
Berlin, 26.08.2021. Der Hartz IV Regelsatz soll 2022 um lediglich drei Euro angehoben werden. Das gleicht nicht einmal die Inflation aus, kritisiert der Paritätische scharf.
Die für 2022 angekündigte Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als “blanken Hohn”, viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen. Faktisch gleiche die “lächerlich geringe” Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Fortschreibungsformel für die Regelsätze in der Grundsicherung so angepasst wird, dass Preissteigerungen immer mindestens ausgeglichen werden. Davon unabhängig kritisiert der Paritätische die Regelsätze als grundsätzlich nicht bedarfsdeckend und fordert eine zügige Erhöhung auf mindestens 600 Euro.
“Es ist nicht zu fassen, dass die Bundesregierung die Armen wieder einmal im Regen stehen lässt. Es war bereits seit Monaten absehbar, dass sich die Grundsicherungsleistungen zu Beginn nächsten Jahres noch weiter vom tatsächlichen Bedarf der Menschen entfernen, wenn bei dem im Gesetz verankerten Fortschreibungsmechanismus nicht nachjustiert wird“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische hatte bereits im Frühjahr davor gewarnt, dass angesichts der Entwicklung der Löhne in der Pandemie nicht nur die Renten im kommenden Jahr eine Nullrunde erfahren werden, sondern voraussichtlich auch Beziehenden von Hartz IV und Altersgrundsicherung ein realer Kaufkraftverlust droht. “Es ist ein Trauerspiel, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat”, so Schneider.
Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle hätte ein sachgerecht ermittelter Regelsatz für einen alleinlebenden Erwachsenen bereits jetzt mindestens 644 Euro statt den geltenden 446 Euro betragen müssen. In einer breiten Allianz mit Gewerkschaften, anderen Wohlfahrtsverbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert der Verband eine Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und hatte den im Mai ausgezahlten einmaligen Corona-Zuschuss als allenfalls einen „Tropfen auf den heißen Stein” kritisiert.
Zum Hintergrund: Die Höhe der aktuellen Regelsätze wurde im sogenannten Regelbedarfsermittlungsgesetz zum 1.1.2021 festgelegt. Der Paritätische kritisiert, dass der Gesetzgeber hier einmal mehr die verfassungsrechtlich eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ermittlung der Regelbedarfe ausschließlich zur Kürzung genutzt hat. Die Regelsätze sind im Ergebnis zu niedrig und nicht bedarfsdeckend. Die allgemeine Inflationsrate lag im Juli diesen Jahres bei 3,8 Prozent. Die jährliche Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar erfolgt jedoch nach dem Sozialgesetzbuch XII auf Basis eines Mischindexes, der zu 70 Prozent die regelsatz-spezifische Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter berücksichtigt. Nach aktuellen Medienberichten soll der Regelsatz für Jugendliche und Erwachsene zum 1.1.2022 um drei Euro und für Kinder unter 14 um um zwei 2 Euro angehoben werden.
Hartz IV Rechner – Berechnung Arbeitslosengeld II
Mit dem folgenden Hartz IV Rechner können Sie das Arbeitslosengeld II direkt online berechnen. Dabei wird im Rechner der Basis-Regelsatz von 449 € ab 01.01.2022 berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Der Onlinerechner für die Ermittlung des Ihnen zustehenden Arbeitslosengeldes berücksichtigt noch die aktuellen Regelsätze für 2021. Der Rechner wird angepasst, sobald die Bedarfe für 2022 in Kraft treten. Hier geht´s zum Hartz IV Rechner http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html
Hartz IV-Regelsatz: Wichtige Aufschlüsselung
Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022
Zur offiziell festgelegten Zusammensetzung, Aufschlüsselung und Höhe des Regelsatzes bzw. Regelbedarfs siehe auch Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022 unter: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html
Merkblatt (jeweils auf deutsch und türkisch)
Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bundesagentur für Arbeit August 2018
Aus dem Vorwort:
Dieses Merkblatt zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) informiert Sie über die wichtigsten Voraussetzungen und die notwendigen Schritte, um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhalten.
Es erläutert Ihnen die Stationen im Jobcenter, Besonderheiten für den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und auch das, was Sie beachten und befolgen sollten, wenn Sie Leistungen beantragt haben.
Das Merkblatt gibt Ihnen einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen. Lesen Sie es bitte genau durch, damit Sie über Ihre Rechte und Pflichten unterrichtet sind.
Auf jede Einzelheit kann das Merkblatt natürlich nicht eingehen. Nähere Auskünfte erhalten Sie in Ihrem Jobcenter.
Die Broschüre in deutscher Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-ALGII_ba015397.pdf
Die Broschüre in türkischer Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/SGB2-Merkblatt-tr_ba015625.pdf
Hartz IV-Broschüre mit hilfreichen Tipps und Hinweisen
Die im April 2017 aktualisierte und überarbeitete Broschüre der LINKEN-Fraktion im Bundestag ist ein Ratgeber für alle, die mit dem System Hartz IV zu tun haben – entweder als Betroffene oder aber als Teil der Öffentlichkeit, die sich gegen dieses System wendet.
Die Broschüre will über die rechtlichen Möglichkeiten im System Hartz IV informieren und Hinweise geben auf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf der lokalen Ebene.
Bestellungen bitte über das Versandportal der Fraktion DIE LINKE http://versand.linksfraktion.net
Bestellungen von Initiativen, Vereine usw. bitte mit Lieferadresse an: versand@linksfraktion.de
Die Broschüre zum Herunterladen als PDF-Datei:
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Broschuere_HartzIV_2017.pdf
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte bei Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Broschüre des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beantwortet die häufigsten Fragen
Da es oftmals Unsicherheit über die Frage gibt, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Bezieher von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II bzw. “Hartz IV” gelten und welche Rechte nicht nur Teilnehmer an sog. Integrationsmaßnahmen der Jobcenter hinsichtlich der Dokumentation und Weitergabe ihrer persönlichen Daten haben, möchten wir auf eine entsprechende Broschüre “Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II – die häufigsten Fragen zum Datenschutz ” (Stand Mai 2016) des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hinweisen. Die Broschüre des ULD ist kostenfrei abzurufen unter: https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf
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