Jobcenter Flensburg: „Hartz-IV-Empfänger“ muss Gerichtsvollzieher mit Einzug von Forderungen beauftragen
Wie für Bedienstete in Verwaltung und Justiz Beschäftigung geschaffen wird
Von Malte Kühnert
Das Jobcenter Flensburg (vormals: ARGE Flensburg), das schon in der Vergangenheit wiederholt durch eigenartige Arbeitsweisen aufgefallen war, hatte vor kurzem einen Kontakt der besonderen Art: Obergerichtsvollzieher Werner S. musste nicht ausgeglichene Forderungen eines Empfängers von Grundsicherungsleistungen einziehen. Gläubiger bzw. Auftraggeber war der betroffene Kläger im unter dem 7. September 2010 auf http://www.elo-forum.net veröffentlichten Beitrag mit dem Titel „ARGE Flensburg: Zweifelhafte Methoden bei Zuweisung von Arbeitsgelegenheiten“.
Nachdem das betreffende Urteil des SG Schleswig vom 20. Mai 2010, Aktenzeichen S 3 AS 1163/06, Rechtskraft erlangt hatte, reichte der Kläger unter dem 22. Juli 2010 einen Kostenfestsetzungsantrag über insgesamt 16,90 € beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ein. Hierbei wurden lediglich die verauslagten Porti, Aufwendungen für Ausdrucke bzw. Kopien mit 0,25 € pro Seite sowie Briefumschläge geltend gemacht, da der Zeitaufwand eines Leistungsempfängers, der seinen Prozess ohne anwaltliche Vertretung führt, im angeblichen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland als nicht erstattungsfähig angesehen wird…. weiterlesen
Veröffentlicht am 9. Februar 2012 in Flensburg News, Hartz IV, Soziales und mit ARGE Flensburg, Flensburg, Forderung, Gerichtsverhandlung, Gerichtsvollzieher, Gläubiger, Grundsicherung, Hartz IV, Hartz-IV-Empfänger, Jobcenter, Jobcenter Flensburg, Kläger, Malte Kühnert, Schleswig, Sozialgericht, Urteil getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.
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