Archiv für den Monat August 2011
Umsonst und draußen am Ostseebad: Blues Blend Festival am 2.9. und 3.9.2011
Blues Open Air am 2. und 3. September 2011
An beiden Tagen werden 10 Bands
Baltic Blues Connection, d.jam, Jellybay, Unhandled Exception, Fool Moon, No Name Band, Pearlz on Gaze, Madison, Zest, The Mood
das Festival gestalten.
Am Freitag beginnt das Festival um 18.00 Uhr und am Samstag spielt die erste Band bereits ab 16.00 Uhr.
Da wir barrierefreie Kultur anbieten wollen, wird kein Eintritt erhoben.
Es gibt bei allen Veranstaltungen am Ostseebad in Flensburg kein schlechtes Wetter, da Ihr als Besucher der Festivals die Musik unter einem Zeltdach und ggf. mit Decken genießen könnt.
Veranstalter:
Creakult e.V. „Die mobile Kulturkreative“
Neustadt 12
24939 Flensburg
Telefon: 0461 505-4015
E-Mail: contact@creakult.de
Internet: http://www.creakult.de
Neues Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt restriktiven Umgang mit 1€-Jobs
Jobcenter sind bei Missbrauch von 1€-Jobs finanziell verantwortlich
Liebe MitstreiterInnen,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das BSG hat nun bestätigt, dass dem Einstz von EIN-EURO-Jobbern nicht nur enge Grenzen gesetzt werden müssen, sondern die JC für unzulässige Beschäftigungen bei den beauftragten Trägern entsprechend zur (finanziellen) Verantwortung zu ziehen sind. Bei Verstößen und mangelnder Kontrolle der Jobcenter sind diese für jeden falsch eingesetzten Jobber finanziell zu belangen (Tarif- bzw. ortsübliches Gehalt wird rückwirkend gezahlt). Dies erfordert eine gewisenhafte Kontrolle von der Beantragung bis hin – und das erscheint mit besonders wichtig, da Papier bekanntlich geduldig ist – zur Umsetzungskontrolle.
Hierzu die Links zur gestrigen Entscheidung.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2011&nr=12119&pos=0&anz=25
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1422118/Missbrauch-von-Ein-Euro-Jobs-teuer
„Der Rechtsexperte des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Max Eppelein, zeigte sich mit der Entscheidung hoch zufrieden. Für Erwerbslose ist es künftig leichter, Ansprüche gegenüber den Hartz-IV-Behörden durchzusetzen, wenn die Vergabe des Ein-Euro-Jobs rechtswidrig war. Dann, so der Jurist, werde mindestens der ortsübliche Mindesttariflohn vom Jobcenter gezahlt.“ (Quelle: Gegen-Hartz.de)
Mit besten Grüßen
Niko
Zwischenruf 22 auf Akopol
Der ESM-Vertrag und seine Bedingungen, das Für und Wider
Wie komplex die Materie um den ESM-Vertrag ist, kann man daran ablesen, wer den Vertrag ablehnt bzw. wer ihn kritisch betrachtet und wer ihm zustimmen kann.
Peter Gauweiler, MdB der CSU im Bundestag, hatte schon Verfassungsklage gegen den Lissabon-Vertrag eingereicht, weil dieser seiner Meinung nach gegen unser Grundgesetz verstößt. Im Mai 2010 stimmte Gauweiler im Bundestag gegen den Milliardentransfer nach Griechenland und gegen den EU-Rettungsschirm in Höhe von 750 Milliarden Euro. Er reichte eine Klage im Mai 2010 beim Bundesverfassungsgericht ein. Über diese wird seit dem 5. Juli 2011 verhandelt. Die Klage beinhaltet die Verletzung des Grundgesetzes der Bundesrepublik und der Fundamentalnormen der europäischen Währungsverfassung durch die Rettungspakete für Griechenland. In der ersten Septemberwoche soll das Urteil verkündet werden. Sollte er Recht bekommen, könnte das dazu führen, dass der ESM-Vertrag in der vorliegenden Form in Deutschland nicht ratifiziert werden kann, was dann Auswirkungen für die gesamte Euro-Zone hätte.
In der CDU/CSU-Fraktion schlagen die Wellen hoch. Es soll mehr als 40 Gegner gegen den Vertrag geben. Damit wäre eine Zustimmung im Bundestag fraglich, wenn auch die Opposition sich verweigern würde. Wolfgang Bosbach hat bekundet, dass er dem Vertag in dieser Form nicht zustimmen kann. Den ESM-Skeptikern in der CDU/CSU-Fraktion geht es primär darum, dass die Kosten für die Rettung der in Not geratenen Euro-Länder ins uferlose steigen könnten, ohne dass die Maßnahmen im Endeffekt zu einer umfassenden Lösung führen. So wie „Die Märkte“ reagieren, könnte das durchaus eine realistische Einschätzung sein, denn warum sollten Ratingagenturen und Spekulanten ihr Verhalten ändern? Es verdient sich doch gut an der Not einiger Länder. Zudem bürgen wir Steuerzahler!
Damit komme ich zu meiner persönlichen Bewertung:
Im Prinzip bin ich dafür, dass man in Not geratene Länder in einer gemeinsam beschlossenen Währungsunion stützen sollte. Die Ursache der gegenwärtigen Problematik ist meiner Ansicht nach jedoch viel grundlegender, als es in allen Bekundungen zum Ausdruck kommt. Sie wird daher auch kurzfristig nicht gelöst werden können, schon gar nicht wenn nicht endlich die Grundstruktur des herrschenden Wirtschaftssystems hinterfragt wird. (s. ZR 21)
Alles, was in dem angeblichen „Geheimpapier“ von Wolfgang Schäuble an die Öffentlichkeit dringt, steht bereits im Entwurf des ESM-Vertrags-Textes, den ich hier erwähne. Man hätte sich also bereits informieren können. Auch als Abgeordneter der CDU/CSU!
Im Folgenden führe ich einige der entscheidenden Artikel an. Ich habe bestimmte Formulierungen hervorgehoben, die mir kritisch erscheinen. Gouverneursrat und Direktorium werden mit sehr weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Ich kann nicht erkennen, welchen demokratisch gewählten Organen diese verpflichtet sind – offenbar keinem! Diese Behörde wird mit umfassender Vollmacht ausgestattet und durch entsprechende Immunität geschützt. Damit würde die ESM tatsächlich zu einer Superbehörde, die praktisch allein herrschen kann, die unsere Steuereinnahmen nach ihrem Gusto einsetzen kann – ohne jegliche demokratische Kontrolle – und zwar nicht nur für Deutschland sondern für alle 17 Euro-Länder! Können unsere Abgeordneten dem zustimmen?
Da wird mir schwindelig!
Damit wird auch deutlich, warum Angela Merkel um jeden Preis eine ausführliche Debatte vermeiden will. Wie verlautet, soll der ESM-Vertrag erst auf dem Parteitag der CDU im November diskutiert werden – also 2 Monate nach der Abstimmung im Parlament!
Hier dürfte jedem noch so gutgläubigen Bürger deutlich vor Augen geführt werden, wie es um das Demokratieverständnis unserer Regierung bestellt ist. Wieder einmal soll ein Vertrag ohne demokratische Debatte von allen im großen „Vertrauen“ auf die Obrigkeit „durchgepeitscht“ werden. Man sollte hoffen, dass jetzt auch für die CDU-Abgeordneten die rote Linie erreicht ist und sie sich nicht mehr zum reinen Akklamationsorgan degradieren lassen. Dieses gilt für alle Fraktionen! Deshalb sollte alles Denkbare unternommen werden, Bundestagspräsident Norbert Lammert in seinem Bemühen zu unterstützen, dass der Vertrag offen diskutiert werden kann und es Ende September keine Abstimmung darüber gibt.
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Aus dem Entwurf des ESM-Vetragstextes:
Artikel 1, Einrichtung und Mitglieder
Ziffer 1. Mit dem vorliegenden Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien die Einrichtung eines internationalen Finanzinstituts untereinander namens „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ (nachfolgend „ESM“).
Ziffer 2. Die Vertragsparteien sind die Mitgliedstaaten des ESM (nachfolgend „ESM-Mitglieder“).
Artikel 5, Gouverneursrat
Ziffer 1. Jedes ESM-Mitglied hat ein Gouverneursratsmitglied und ein stellvertretendes Gouverneursratsmitglied zu bestellen, die jederzeit wieder abberufen werden können. Das Mitglied des Gouverneursrats muss ein für Finanzen zuständiges Mitglied der Regierung sein. Das stellvertretende Gouverneursratsmitglied ist bevollmächtigt, im Namen des Gouverneursratsmitglieds zu handeln, wenn es nicht anwesend ist.
Artikel 6, Direktorium
Ziffer 1. Jedes Gouverneursratsmitglied bestellt einen Direktor sowie einen stellvertretenden Direktor; diese haben über umfassendes wirtschaftliches und finanztechnisches Fachwissen zu verfügen und können jederzeit abberufen werden. Der stellvertretende Direktor ist vollumfänglich bevollmächtigt, bei Abwesenheit des Direktors in dessen Namen zu handeln
Artikel 8, Grundkapital
Ziffer 1: Das Grundkapital beträgt 700.000.000.000 EUR (siebenhundert Milliarden Euro).
Ziffer 4. Die ESM-Mitglieder verpflichten sich hiermit bedingungslos und unwiderruflich, ihre Einlage auf das Grundkapital gemäß dem in Anlage 1 aufgeführten Beitragsschlüssel zu leisten. Sie haben allen Kapitalabrufen fristgerecht und gemäß den in vorliegendem Vertrag geregelten Bestimmungen Folge zu leisten.
Artikel 9, Kapitalabrufe
Ziffer 1. Der Gouverneursrat kann jederzeit noch ausstehende Einlagen auf das Grundkapital abrufen und den ESM-Mitgliedern eine angemessene Frist für deren Zahlung setzen.
Ziffer 2. Das Direktorium kann durch mit einfacher Mehrheit zu verabschiedenden Beschluss ausstehende Einlagen auf das Grundkapital abrufen, um die ursprüngliche Höhe des eingezahlten Kapitals wiederherzustellen, sollte das eingezahlte Kapitals durch den Ausgleich eines Zahlungsausfalls unter die in Artikel 8 Abs. 2 vorgesehene Höhe fällt, die gemäß dem in Artikel 10 geregelten Verfahren durch den Gouverneursrat angepasst werden kann; das Direktorium kann den ESM-Mitgliedern eine angemessene Frist für die Zahlung dieser ausstehenden Einlagen auf das Grundkapital setzen.
Ziffer 3. Der Geschäftsführende Direktor ruft ausstehende und noch nicht geleistete Einlagen auf das Grundkapital bei Bedarf rechtzeitig ab, um einen Verzug des ESM bezüglich einer regelmäßigen oder sonstigen Zahlungsverpflichtung gegenüber seinen Gläubigern zu vermeiden. Über jegliche Abrufe hat er das Direktorium und den Gouverneursrat zu informieren. Wird festgestellt, dass die dem ESM zur Verfügung stehenden Mittel möglicherweise nicht ausreichen, so hat der Geschäftsführende Direktor den/die entsprechenden Kapitalabruf(e) schnellstmöglich auszuführen, um zu gewährleisten, dass der ESM am entsprechenden Fälligkeitsdatum über, für eine vollumfängliche Leistung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern ausreichende, finanzielle Mittel verfügt. Die ESM-Mitglieder sagen hiermit unwiderruflich und bedingungslos zu, bei Anforderung jeglichem gemäß vorliegendem Absatz durch den Geschäftsführenden Direktor an sie gerichteten Kapitalabruf binnen 7 (sieben) Tagen nach Erhalt dieser Anforderung nachzukommen.
Artikel 10, Änderung des Grundkapitals
Ziffer 1. Der Gouverneursrat prüft regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, das maximale Ausleihvolumen und ob das genehmigte Grundkapital des ESM hierfür angemessen ist. Er kann die Änderung des Grundkapitals beschließen und Artikel 8 und Anlage 2 entsprechend ändern.
Artikel 12, Prinzipien
Ziffer 1. Wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren, stellt der ESM für ESM-Mitglieder eine Finanzhilfe bereit, die unter strikten Auflagen gemäß einem makroökonomischen Anpassungsprogramm gewährt wird, das dem Ausmaß der wirtschaftlichen und finanziellen Ungleichgewichte des betreffenden ESM Mitglieds angemessen ist.
Artikel 17, Aufnahme von Krediten
Ziffer 1. Der ESM ist ermächtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben auf den Kapitalmärkten Kredite von Banken, Finanzinstituten oder sonstigen Personen oder Einrichtungen aufzunehmen.
Ziffer 2. Die Modalitäten der Kreditaufnahmen werden vom Geschäftsführenden Direktor im Einklang mit den die Einzelheiten regelnden, vom Direktorium zu verabschiedenden Leitlinien bestimmt.
Ziffer 3. Der ESM hat angemessene Risikomanagement-Instrumente zu verwenden, die regelmäßig durch das Direktorium zu prüfen sind.
Artikel 24, Ausschuss für die interne Rechnungsprüfung
Ziffer 1. Der Ausschuss für die interne Rechnungsprüfung besteht aus drei Mitgliedern, die vom Gouverneursrat aufgrund ihrer Fachkompetenz in Rechnungsprüfungs- und Finanzfragen benannt werden.
Ziffer 2. Die Mitglieder des Ausschuss für die interne Rechnungsprüfung sind unabhängig. Sie holen weder Weisungen von den Leitungsgremien des ESM, den ESM-Mitgliedern oder anderen öffentlichen oder privaten Stellen ein noch nehmen sie solche an.
Ziffer 3. Der Ausschuss für die interne Rechnungsprüfung prüft die ESM Rechnungsabschlüsse und kontrolliert die Ordnungsmäßigkeit der Betriebsabrechnung und der Vermögensübersicht. Ihm sind alle Dokumente des ESM zugänglich zu machen, die er für die Durchführung seiner Aufgaben benötigt.
Ziffer 4. Der Ausschuss für die interne Rechnungsprüfung legt dem Gouverneursrat einen jährlichen Bericht vor, in dem er Folgendes einwandfrei feststellt:
(a) Die Vermögensübersicht und die Betriebsabrechnung stimmen mit der Buchführung überein;
(b) Die Vermögensübersicht und die Betriebsabrechnung geben für das zu prüfende Haushaltsjahr ein richtiges und wahrheitsgetreues Bild der Finanzlage des ESM im Hinblick auf sein Vermögen und seine Schulden, seine Geschäftsergebnisse und seinen Cashflow.
Ziffer 5. Die Geschäfte des ESM folgen den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung und eines soliden Risikomanagements.
Artikel 25, Externe Rechnungsprüfung
Die Prüfung der Rechnungsführung des ESM erfolgt durch unabhängige externe Prüfer, die vom Gouverneursrat bestätigt werden. Die Prüfer haben umfassende Befugnisse zur Prüfung der gesamten Rechnungsführungsunterlagen des ESM und erhalten vollständige Informationen über die Transaktionen des ESM.
Artikel 27, Rechtsstellung des ESM, Immunitäten und Vorrechte
Ziffer 1. Um dem ESM die Erfüllung seines Zwecks zu ermöglichen, werden ihm im Hoheitsgebiet jedes ESM-Mitglieds die Rechtsstellung, Immunitäten und Vorrechte gewährt, die in diesem Artikel festgelegt sind. Der ESM wird bestrebt sein, eine Anerkennung seiner Rechtsstellung, Immunitäten und Vorrechte in anderen Hoheitsgebieten zu erhalten, in denen er Aufgaben erfüllt oder Vermögenswerte hält.
Ziffer 2. Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er verfügt über volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit für
(a) den Erwerb und die Veräußerung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen,
(b) den Abschluss von Verträgen,
(c) das Anstrengen von Gerichtsverfahren und
(d) den Abschluss eines Sitzabkommens und/oder von Protokollen, soweit dies für die Gewährleistung der Anerkennung und Wirksamkeit seiner Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten erforderlich ist.
Ziffer 3. Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen unabhängig von ihrem Standort und Besitzer umfassende gerichtliche Immunität, jedoch nicht, soweit der ESM für die Zwecke eines Verfahrens oder aufgrund der Bedingungen eines Vertrags, einschließlich der Unterlagen der Gründungsurkunden, ausdrücklich auf seine Immunität verzichtet.
Ziffer 4. Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder Zwangsvollstreckung durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzesweg befreit.
Ziffer 5. Die Archive des ESM und alle ihm gehörenden oder in seinem Besitz befindlichen Dokumente im Allgemeinen sind unverletzlich.
Ziffer 6. Die Räumlichkeiten des ESM sind unverletzlich.
Ziffer 7. Den offiziellen Mitteilungen des ESM wird von jedem ESM-Mitglied und jedem Staat, der die Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten des ESM anerkannt hat, die gleiche Behandlung gewährt, die der ESM den offiziellen Mitteilungen eines Staates, der ein ESM-Mitglied ist, gewährt.
Ziffer 8. Soweit es die Ausführung der in diesem Vertrag vorgesehenen Tätigkeiten erfordert, sind das gesamte Eigentum sowie alle Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM von Beschränkungen, Verwaltungsvorschriften, Kontrollen und Moratorien jeder Art befreit.
Ziffer 9. Der ESM ist von allen Verpflichtungen nach dem Recht der einzelnen ESM-Mitglieder zur Genehmigung oder Zulassung als Kreditinstitut, Anlagedienstleister oder sonstige genehmigte, zugelassene oder bestimmten Regelungen unterliegende Einrichtung befreit.
Artikel 42, Ratifikation, Genehmigung oder Annahme
Ziffer 1. Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation, Genehmigung oder Annahme durch die Unterzeichnerstaaten. Die Ratifikations-, Genehmigungs- oder Annahmeurkunden sind spätestens bis zum 31. Dezember 2012 beim Verwahrer zu hinterlegen.
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Für diejenigen, die sich eingehender mit dem ESM-Vertrag befassen möchten, folgt hier der Link zum Vertrags-Text-Entwurf:
http://www.peter-bleser.de/upload/PDF-Listen/E-Mail-Info_Eurostabilisierung/Entwurf_Vertrag_ESM.pdf
Beate Liebers
Zwischenruf 21 auf Akopol
ESM – der Euro-Rettungsschirm
ENTWURF FÜR EINEN VERTRAG ZUR EINRICHTUNG DES
EUROPÄISCHEN STABILITÄTSMECHANISMUS (ESM)
(Inoffizielle Arbeitsübersetzung),
dieses ist der Titel des Vertrages, der von allen Euro-Ländern genehmigt werden muss, damit er 2013 in Kraft treten kann. In Deutschland ist die Debatte darüber für den 23. – 26. September angesetzt. Der Bundestagspräsident, Norbert Lammert, ist nicht glücklich über die kurze Zeit, die zur Verfügung steht. Bei der Komplexität der Materie hält er nichts vom „Durchpeitschen“ des Themas. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Volker Kauder, möchte sich gegen eine solche Belehrung verwahren.
Nach reichlicher Erfahrung der Bürger hinsichtlich der Entscheidungen weitreichender Beschlüsse unseres Parlamentes steht zu befürchten, dass wir Bürger auch dieses Mal weder informiert, geschweige denn in die Diskussion eingebunden werden. Das war der Fall sowohl bei der Einführung des Euro sowie bei der Ratifizierung des Lissabon-Vertrages. Während in anderen Ländern heftig über das Für und Wider diskutiert wurde, teilweise sogar Referenden abgehalten wurden, wurde die Auseinandersetzung in Deutschland nur im Parlament ausgetragen, immer unter Zeitdruck, als würde man unliebsame Einwände der Bürger fürchten. Die Bereitschaft, die Basis in eine demokratische Entscheidungsfindung einzubinden, hat weiter abgenommen, sodass zu befürchten ist, dass unsere Volksvertretung wieder entscheidet, ohne dass wir wissen, welche Konsequenzen aus diesen Abmachungen entstehen.
Deshalb ein paar rhetorische Fragen:
Wissen Sie liebe Leserin, lieber Leser, was in diesem Vertrag steht und was daraus für uns in Deutschland bzw. den anderen Euro-Länder folgt? Haben Sie sachdienliche Informationen von unserer Regierung und unseren Medien darüber bekommen? Wurde Inhalt und Konsequenz schon irgendwo im öffentlich-rechtlichen Fernsehen dargelegt und kommentiert, sodass wir Stellung nehmen und uns eine eigene Meinung bilden können?
Dieser Vertragsentwurf hat 30 Seiten und ist gespickt mit „Artikeln“ und „Ziffern“, die es in sich haben. Es ist zu hoffen, dass unsere Abgeordneten sich intensiv mit dem Text auseinandersetzen, da die Absegnung nicht nur weitreichende finanzielle Folgen hat, sondern auch die Autonomie unserer nationalen Regierungen und Parlamente betrifft.
Ich fühle mich als Europäerin. Ich finde das Zusammenrücken nach all den Kriegen in Europa phantastisch und im Grunde unglaublich, dass es so schnell nach dem entsetzlichen zweiten Weltkrieg gelingen konnte. Leider dienen natürlich in unserem materiellen Zeitalter nicht kulturelle Gegebenheiten der einzelnen Länder und die Belange der Bürger insgesamt als Grundlage für die Verträge, die in der EU den Alltag bestimmen, sondern ausschließlich wirtschaftliche Interessen, wie sowohl der Lissabon-Vertrag sowie die Einführung des Euro belegen.
Man hört in diesen Tagen öfter die Behauptung, dass„die Väter der Währungsunion schwerwiegende Fehler begangen hätten. Aus der Perspektive der Spekulanten war die Währungsunion kein politischer Fehler, sondern eine Notwendigkeit, um der nach Anlage suchenden Geldmenge einen passenden Rahmen zu geben und sie von lästigen Grenzen zu befreien“ (Heinz Kruse, IGW-Hannover). Wie bereits in früheren ZR beschrieben, wurden seit der Regierung Schröder etliche Erleichterungen im Finanzbereich erlassen (Hedgefonds, Derivate, Zertifikate etc.), ohne dass entsprechende Regulierungen für diese Finanzprodukte eingeführt wurden. Dazu wurden Kreditstandards aufgeweicht, Bilanzregeln und Eigenkapitalvorschriften wurden gelockert. Das Kontrollsystem wurde lachs gehandhabt, Korruptionsprävention nicht umgesetzt. Sogar innerhalb der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) selbst gab es Fälle von Veruntreuung.
„Insgesamt ist Deutschland heute eine der am meisten liberalisierten und deregulierten Wirtschaften in Europa“, meint Heinz Kruse. „Wie bekannt, führte die Liberalisierung der Märkte – oder besser, die Schaffung unkontrollierbarer Spekulationsmöglichkeiten – zur Finanzkrise. Diese wurde wiederum mit staatlichen Mitteln für Spekulanten aufgefangen. Es gab die bis dahin größte Umverteilung aus den Taschen der mittleren Schichten hin zum Finanzkapital. Mit der Krise Griechenlands wurden die Konstruktionsmängel der Währungsunion offen sichtbar und es gab in schneller Folge Verletzungen politischer Versprechen. Schlimmer allerdings noch sind die Folgen einer verlorenen Ordnung im Währungsbereich: 2010 wurden z. B. (im Gegensatz zu politischen Versprechen der Bundeskanzlerin) Bürgschaften (22,4 Mrd. €) für Bankenkredite an Griechenland vergeben“.
Nach verschiedenen Maßnahmen, die Griechenland vor der Pleite retten sollten, die jedoch nicht ausreichten, wurde im Juni 2010 der Rettungsschirm EFSF geschaffen, der mit dem ESM-Vertrag 2013 im Euro-Raum in einen Dauerzustand übergehen soll.
Noch einmal Heinz Kruse:
„Warum sind diese Vorgänge so weitreichend?
Mit der Bond-Finanzierung geht es um Kernfragen der Finanz- und Währungspolitik. Vor allem die Deutschen hatten für die bisherige Ordnungspolitik den Hintergrund ihrer Erfahrungen mit der Reichsbank, die in den zwanziger Jahren beliebig Geld druckte, um damit der Politik aus der Klemme zu helfen. Die Folgen sind bekannt. Diese Finanzierung ist somit eine klare Verletzung des Vertrages, mit dem die Währungsunion und mit ihr die EZB geschaffen wurden. Dieser Vertrag gründete sich auf politische Versprechen und in anderen Ländern sogar auf Volksabstimmungen.
Die EZB verliert ihre institutionelle Unabhängigkeit und die Grundlagen der europäischen Verträge werden damit Makulatur. Im Grunde wird damit schwerwiegend gegen die Konstruktion des Euro und der Währungsunion verstoßen. Das bedeutet aber auch, dass alle politischen Versprechen damit gebrochen wurden.
Deutlich wird auch, dass die Politik nunmehr plant oder akzeptiert, dass der Öffentlichkeit die Übersicht über die Verwendung von Steuergeldern in wesentlichen Teilen zu entziehen. Dafür steht der ESM-Vertrag. Dieser sieht Anfangs eine Ausstattung von 700 Mrd. € vor. Er kann aber faktisch nach Belieben und auf Anforderung eines Gremiums aufgestockt werden. Ferner sind seine Einfluss- und Handlungsmöglichkeit unbegrenzt und immer mit Rückendeckung der Steuerzahler. Dieser Vertrag würde eine nachhaltige Entmachtung des Parlamentes bedeuten und private Gruppen mit einer „oligarchischen oder feudalen“ Verfügungsgewalt über Steuergelder und Vermögen ausstatten. Demokratische Wahlen wären dann endgültig inhaltsleere Schaukämpfe einer Kaste von Darstellern auf einer politischen Bühne, garniert von der Propaganda unserer öffentlichen und privaten Leitmedien“.
Um diese Aussagen zu belegen, werde ich im nächsten Zwischenruf die entsprechenden Artikel und Ziffern aus dem ESM-Vertragsentwurf zitieren, damit jeder Bürger sich trotz der komplexen Materie eine eigene Meinung bilden kann. Im Prinzip sollte es in einem demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich sein, dass wir Bürger umfassend über so weitreichende Beschlüsse informiert werden!
Beate Liebers
Keine CO2-Endlagerung in Schleswig-Holstein! – CCS-Informationsveranstaltung am 31. August 2011 in Leck
Keine Chance dem CO2-Endlager, weder an Land noch unter der Nord- und Ostsee!
Seit über zwei Jahren kämpft die Bürgerinitiative gegen das CO2- Endlager e.V. gegen die geplante CO2-Verpressung. Bisher sind die vorgetragenen Bedenken und benannten Folgen dieser Hochrisikotechnologie nicht widerlegt worden. Dennoch hat der Bundestag am 07.07.2011 ein CCS-Gesetz verabschiedet, das am 23. September zur Abstimmung in den Bundesrat kommen wird. EnBW rief am 13.07.2011 bei der Inbetriebnahme einer CO2-Abscheideanlage das „Jahrhundert der Kohleverstromung“ aus. CCS droht weiterhin.
Die Menschen hinterfragen deshalb die Schlagzeilen und Berichte wie:
„Keine CO2-Verpressung in Schleswig-Holstein – Landesregierung macht Landesgesetz“. Und die Fragen, die immer häufiger gestellt werden, sind:
– Wie setzt die Landesregierung die sog. „Länderklausel“ gem. §2 (5) KSpG um?
– Wie bewertet die Landesregierung die Planung, dass CO2 in den Meeresboden der
Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) verpresst werden soll?
– Welche Risiken sind mit der CO2-Verpressung unter der Nord- und Ostsee verbunden? Die Bürgerinitiative gegen das CO2- Endlager e.V. lädt deshalb ein zur
CCS-Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 31.8.2011 um 19.30 Uhr in der Nordsee-Akademie, Leck
Das Grußwort wird Herr Landrat Dieter Harrsen sprechen.
Frau Dr. Zieschang, Staatssekretärin im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, wird zu den Fragen in ihrem Referat: „Kein CCS in Schleswig-Holstein – zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum Kohlendioxidspeicherungsgesetz“ Stellung beziehen.
Herr Müller-Ruchholtz, Justiziar und stellv. Generalsekretär des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, wird über das CCS-Gesetz aus Sicht des Bauernverbandes sprechen.
Herr Dr. habil. Ralf E. Krupp, Dipl.-Geologe und Geochemiker wird in einem Vortrag die wissenschaftliche Seite der CO2- Verpressung beleuchten.
Für die Moderation hat sich Herr Peter Ewaldsen, Amtsvorsteher des Amtes Südtondern, zur Verfügung gestellt.
Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen!
Mehr unter http://www.kein-co2-endlager.de/ und der Flyer zur Veranstaltung: Einladung-CCS 310811 flyer
Ein aktueller Beitrag zum Thema auf shz-online vom 20.8.2011
CCS-Technologie – BUND-Gutachten sieht „verheerende Folgen“ durch CO2-Lagerung
20. August 2011 | Von Markus Lorenz
Schleswig-Holsteiner protestieren gegen die Lagerung von CO2 unter der Nordsee. Jetzt warnt der BUND davor, dass sogar das Trinkwasser gefährdet werde.
Die Lagerung von CO2 unter der Nordsee hätte „verheerende Folgen“ für die Meeresnatur und würde womöglich auch das Trinkwasser auf dem Festland gefährden. Zu diesem Schluss kommt der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) auf Grundlage eines Gutachtens. „Das zentrale Problem ist die Verdrängung von hochkonzentriertem Salzwasser durch das CO2“, sagte der Geologe Ralf Krupp, der die Expertise im Auftrag des BUND erstellt hat.
Die Bundesregierung will die unterirdische Kohlendioxid-Lagerung mittels der CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) erlauben. Am 23. September soll der Bundesrat das entsprechende Gesetz abschließend beraten.
Viel Salz und Schwermetalle drängen nach oben
Laut Krupp würden bei einer Verpressung von Kohlendioxid im Meeresboden „hochsaline Formationswässer“ aus unteren Gesteinsschichten nach oben gedrückt. „In diesen Formationswässern gibt es etwa 350 Gramm Salz pro Liter – zehnmal mehr als im Nordseewasser.“ Auch befänden sich darin Schwermetalle wie Blei und Quecksilber in extrem hoher Konzentration. Krupp: „Wenn dieses Wasser am Meeresboden aufsteigt, kann das zu schweren ökologischen Schäden führen.“ Der Geologe schließt nicht aus, dass sich die Verdrängung bis zu 100 Kilometer weit auswirkt. Dann würde das giftige Salzwasser auch Wasserwerke auf dem schleswig-holsteinischen Festland erreichen.
Unterhalb der Nordsee liegt etwa ein Drittel der für die CO2-Einlagerung geeigneten Flächen in Deutschland. Weil Schleswig-Holstein und Niedersachsen ein Vetorecht für ihr Territorium ausgehandelt haben, gilt die Einbringung im Meeresboden als Alternative. Das Mitspracherecht der Länder endet in der Nordsee an der Zwölf-Seemeilen-Grenze.
Zusätzliche Gefahr lauert laut BUND in CO2-Leckagen. Meeresexpertin Nadja Ziebarth: „Die potenziellen Lagerstätten liegen vor allem in den besonders geschützten Natura-2000-Gebieten.“ Träte dort Kohlendioxid aus, hätte dies dramatische Folgen. „Dann würden die wertvollen Riffe versauern und sich auflösen.“
zu finden unter: http://www.shz.de/artikel/article/111/bund-gutachten-sieht-verheerende-folgen-durch-co2-lagerung.html
Hier geht´s zum Co2-Endlagerungs-Gutachten des BUND: http://www.bund.net/bundnet/themen_und_projekte/klima_energie/co2_endlagerung/bund_gutachten_zu_ccs/
Einen zusammenfassenden Bericht über die CCS-Veranstaltung in Leck am 1.9. erschien am 2.9.2011 auf shz-online:
CCS-Länderklausel: Was kommt nach der Bundesrats-Abstimmung?
2. September 2011 | Von stb
Rund 300 Besucher wollten in der Nordsee-Akademie Leck wissen, wie es in Sachen CCS weitergeht.
Am 23. September soll das von der Bundesregierung am 7. Juli beschlossene CCS-Gesetz (CCS steht für „Carbon, Capture and Storage“ – die Abscheidung, den Transport und die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid) den Bundesrat passieren. Die darin enthaltene Länderklausel gibt auch Schleswig-Holstein die Möglichkeit, eine Erprobung der umstrittenen Technik abzulehnen. Dass für sie damit das Thema noch längst nicht abgehakt ist, machten die rund 300 Zuhörer im voll besetzten Saal in der Nordsee-Akademie Leck (Nordfriesland) deutlich.
Initiiert hatte die Informationsveranstaltung die Bürgerinitiative gegen das CO2-Endlager. Ihr zollte Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen zu Beginn Respekt. Viele Gäste von außerhalb seien beeindruckt von der Breite des Protestes in Schleswig-Holstein. Harrsen: „Wir brauchen das CCS-Gesetz nicht.“
Warum es nun doch da sei, erklärte Dr. Tamara Zieschang, Staatssekretärin im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein. „Nach unserem Empfinden gab es im Bund keine Mehrheiten gegen ein CCS-Gesetz.“ Für die Länderklausel – ein hart erkämpfter Kompromiss – sei viel Überzeugungsarbeit nötig gewesen. Um jeden Buchstaben hätten die Juristen gerungen, wollten so verschiedene Auslegungen zu verhindern. Mittlerweile kommen sie einhellig zum Ergebnis, dass mit der Klausel die CCS-Speicherung komplett für Schleswig-Holstein ausgeschlossen werden könne, sie auch auf dem Rechtswege durch mögliche künftige Antragsteller nicht anfechtbar sei. Für den 23. September zeigt sich Tamara Zischang optimistisch. „Derzeit gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Länderklausel den Bundesrat nicht passiert.“
Und was kommt danach? „Noch am nächsten Tag werden wir einen Kabinettsbeschluss fassen und ein Landesgesetz auf den Weg bringen, das die Speicherung ausschließt.“ Drei Jahre lang werden sämtliche Anträge auf CO2-Speicherung erst einmal zu den Akten gelegt. Die Frage, warum nur drei Jahre, blieb an diesem Abend unbeantwortet. Als zweiten Schritt müsse man Region für Region gesondert untersuchen und jede einzeln für eine CO2-Speicherung ausschließen. Hierfür werden Datenbestände in den Landesbehörden durchkämmt. Aber die Landesregierung benötige dafür auch die Mitarbeit in den Landkreisen. Ausschlusskriterien sind beispielsweise vorhandene Erdölvorkommen oder sonstige öffentliche Interessen. Hinter letzterer, sehr weit gefassten Formulierung können sich Ausschlussgründe wie Tourismus, Umwelt und vieles mehr verbergen. „Ich bin zuversichtlich, dass wir für jede Region etwas finden werden und damit CCS ausschließen“, erklärte Dr. Tamara Zieschang. Nur so sei es möglich, das Land insgesamt für das CCS-Gesetz auszuschließen. Dieser Weg bedeute Arbeit, mache die Länderklausel aber rechtssicher.
Auf die Frage nach den geplanten Probebohrungen vor Helgoland und dem Nutzen der Länderklausel jenseits der Zwölf-Seemeilen (22 Kilometer)-Zone entgegnete Tamara Zieschang: „Die Allgemeine Wirtschaftszone (AWZ) gehört nicht zum Hoheitsgebiet des Landes.“ Darauf könne man keinen Einfluss nehmen. Man prüfe derzeit aber, wie der Festlandsockel in dieser Frage von Nutzen sein könnte. Zieschang: „Der reicht weit in die AWZ hinein.“ Die Frage, warum man denn die EU-Richtlinie – sie räumt jedem Land die Möglichkeit ein, die CCS-Speicherung zu untersagen – nicht anwende, erklärte Zieschang: „Demokratie bedeutet das Ringen um Mehrheiten.“ Und im Bundestag seien sie nun einmal anders verteilt.
Die Stellungnahme seiner Interessengruppe sei bekannt, machte Michael Müller-Ruchholtz, Justiziar und stellvertretender Generalsekretär des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, deutlich. Sorgen bereite den Landeigentümern der zunehmende Verlust an landwirtschaftlichen Flächen. Sie seien die Folge von Ausbau diverser Autobahnen und Bundesstraßen, den Bau der 380 KV-Leitung, die Schaffung von Neubau- und Gewerbegebieten. Gegen all diese Projekte habe der Bauernverband nichts, so Müller-Ruchholtz. Bedingung: „Das Vorhaben muss notwendig sein und dem Wohl der Allgemeinheit dienen.“ Diese Voraussetzung sehe man bei CCS nicht. Zudem betreffe eine Pipeline von Süden nach Norden die Landwirte in allen Kreisen. „Das Land wird knapper, Pachtpreise steigen durch die Decke.“ Hinzu käme eine bescheidene Entschädigungssituation und die drohende Enteignung der Landwirte – aus privatwirtschaftlichen Interessen – während die Konzerne große Gewinne einstrichen. „Und die Haftungsübernahme durch dass Land nach 30 Jahren setzt dem Ganzen die Krone auf.“ Der Staatssekretärin Tamara Zieschang gab er den Tipp: „Schreiben Sie einfach als Ablehnungsgrund, dass die Landwirtschaft nicht gefährdet werden darf. Dann sind von den CCS-Plänen schon einmal 70 Prozent des Landes ausgenommen.“
Der Artikel ist zu finden unter: http://www.shz.de/nachrichten/lokales/schleswiger-nachrichten/artikeldetails/article/111/ccs-laenderklausel-was-kommt-nach-der-bundesrats-abstimmung.html
Café Zukunft jetzt auch in Husum – Auftaktveranstaltung am 26. August 2011
Café Zukunft im Mehrgenerationenhaus Husum
Mit Freude geben Erwin Arriens und ich, Sigrid Saxen, nach Absprache mit dem Mehrgenerationenhaus, dem „Zuhause“ von Café Zukunft in Husum, nun den Zeitpunkt der Auftaktveranstaltung bekannt:
Freitag, den 26. August, um 20 Uhr, im Seminarraum des Husumer MGH, Woldsenstraße 47, Erdgeschoß (rollstuhlgerecht)
Sigrid Saxen und Erwin Arriens erläutern die Entstehung von Café Zukunft in Husum, seine Möglichkeiten als Projekt des Mehrgenerationenhauses und die beiden Veranstaltungsformen Wissensvermittlung und Gesprächsrunde.
Welche Themen sind von Interesse?
Wer übernimmt welche Aufgabe?
Welcher Wochentag, welche Uhrzeit sind günstig?
Jederzeit können Interessierte sich der Vorbereitungsgruppe anschließen. Wir freuen uns über viele kluge Köpfe, helfende Hände und spendierfreudige Portemonnaies.
Nach wie vor ist alles Wichtige über unser Vorhaben im Internet auch auf der Seite http://nf.ehrenamt.ming.de/index.php/Politik:25:Cafe_Zukunft zu finden. Gemeinsamer Internetauftritt aller derartigen Zukunftscafés (drittes im Bunde wird Eckernförde sein) ist http://cafezukunft.de .
Diese Einladung freut sich über eine Weiterleitung. Die Handzetteldatei zum Auftakt kann angefordert werden. Eine Anmeldung erleichtert uns die Vorbereitung.
Vielmals grüßt Sigrid Saxen
Kontaktdaten: Osterende 128, 25813 Husum, Tel.: (0 48 41) 8 25 10 Dringendes bitte telefonisch, jederzeit möglich!
Klassik umsonst und draußen am 21. August 2011 am Ostseebad
Das Open Air Klassik Festival am Ostseebad!
Zum ersten Mal wird es eine Klasssik-Bühne am Ostseebad geben.
Sonntag, 21. August ab 15.00 Uhr
übernehmen wir die Bühne unserer Kollegen vom Vortag (Empfehlung: Folkfest am Samstag ab 18.00 Uhr).
So wird es sein :
Ab ca. 15.15 Uhr
begeben wir uns in ca. einer Stunde auf eine Zeitreise durch ein paar hundert Jahre klassische Musik mit Maik Beta und Detlev Eulenberger.
Per E-Piano und Saxophon werden meist kurze Stücke bekannter und unbekannter Dirigenten vorgestellt.
Dafür haben die beiden dann auch schon mal Noten umgestöpselt, um alles für Piano und Sax passend zu machen.
Ab ca. 16.30 Uhr
der Ostangeliter Orient Express performed Werke des amerikanischen Musikers und Dirigenten „Moondog „.
Mit afghanischer und iranischer klassischer und Folkmusik mischen sie den Klassik Begriff neu auf.
Eine „Moondog“- Performance dürfte es in Flensburg bisher wohl noch nicht gegeben haben.
Ab ca. 18.15 Uhr
holen uns Guido und hoffentlich viele seiner Schmusebärchen vom klassischen Ross herunter, indem sie Klassiker der Unterhaltungsmusik vielstimmig und weiblich performen.
Kein Eintritt
Kein Regen
Open Air unterm Zelt.
Mehr Infos auf : www.kunst-und-kultur-recorder.de
Wir sehen uns am Sonntag.
Grüße
Lothar Baur
Vorankündigung:
Am 8. September
Das Fischer Spangenberg Quartett
Jazz Echo Preisträger 2011
in der Alten Deutschen Bank um 20.00 Uhr
Zwischenruf 20 auf Akopol
Randale in London
Ein Ausschnitt aus der TAZ vom 16.8.2011:
Cameron spielt für die Galerie
Zuerst versagte die englische Polizei, als sie nach der Erschießung eines mutmaßlichen Drogenhändlers Lügen über einen Schusswechsel verbreitete. Nun versagt die Politik. Premierminister David Cameron ruft “Null Toleranz” aus, heuert einen Berater aus den USA an und sagt den “verlogenen Menschenrechtsgesetzen” den Kampf an. Das ist blinder Aktionismus. Demnächst wird das Unterhaus darüber debattieren müssen, ob den Krawallmachern der vorigen Woche die Sozialhilfe gestrichen werden soll. Cameron spricht von “kranken Teilen der Gesellschaft” und verspricht Heilung, indem man die “kriminellen Elemente” lange wegsperrt.
Wer aber sind “kriminelle Elemente”? Abgeordnete, die durch Gesetze die Grundlagen für Recht und Ordnung schaffen sollen, haben bei ihren Spesenabrechnungen betrogen. Polizisten, die Recht und Ordnung durchsetzen sollen, haben sich bestechen lassen. Und die Boulevardzeitungen von Rupert Murdoch, die stets am lautesten nach Recht und Ordnung rufen, haben illegal Telefone angezapft. Für all diese Täter hatte das kaum nennenswerte Konsequenzen. Nun aber wird eine Frau wegen ein paar gestohlener Shorts für fünf Monate ins Gefängnis gesteckt. Eine andere Frau soll in Sippenhaft genommen und aus ihrer Wohnung geworfen werden, weil ihr Sohn bei den Krawallen mitgemischt hat. Wenn man solch ungleiche Maßstäbe anlegt, darf man sich nicht wundern, wenn es bald wieder zu Unruhen kommt.
Quelle: taz
Dazu die Anmerkung aus den Nachdenkseiten vom 18.8.2011:
Anmerkung Orlando Pascheit: Vor allem aber, wo bleiben die Verursacher der großen Krise, die auch für die klamme Staatskasse in Großbritannien verantwortlich sind. Nur weil kaum irgendwelche Strafverfahren gegen die Profiteure der Krise laufen, bleiben sie doch die wirklich Kriminellen. Sie fahren ganze Staaten an die Wand und reden uns heute ein, die Reparaturkosten wären ein Schuldenproblem der Staaten. Sie wollen nichts damit zu tun haben, dass durch ihr kriminelles Verhalten, heute allerorten Sparprogramme gefahren werden müssen, die u.a. den Gestaltungsraum einer schon recht knickrigen Politik in den sozialen Brennpunkten unserer Städte noch weiter einschränkt.
In den USA müssen die Verantwortlichen zumindest öffentlich Stellung beziehen, auch wenn sie sich dann in den Verfahren freikaufen können – angeblich weil der konkrete Schuldnachweis zu schwierig und zu langwierig sie.
Dabei wissen wir doch alle, wie es begonnen hat: Finanzinstitute versprachen “Anlegern” mit hochkomplexen Papieren Gewinne, ohne ausreichend über die Risiken zu informieren bzw. indem sie diese verschleierten. Und als der Zusammenbruch des Marktes abzusehen war, wurden diese Risikopapiere weniger Informierten angedreht und gleichzeitig auf einen Verfall dieser Papiere gewettet, so z.B. die Deutsche Bank.
War da nicht einmal die Rede davon, die Entsorgung ihrer Schrottpapiere bei der IKB zu untersuchen? Stattdessen durfte Josef Ackermann nach dem von ihm selbst (!) ausgelösten Alarm der Regierung Bankenrettungspläne vorlegen, für die ihm die großen Finanzinstitute dieses Globus speziell im Falle der HRE ewig dankbar sein werden. Und, Frau Merkel, es ging nie um den kleinen Sparer. Den hätten sie billiger absichern können. Nehmen wir einmal zu ihren Gunsten an, dass die Politik nicht merkte, wie sie vor den Karren des Finanzkapitals gespannt wurde, so bleibt es dennoch beim heutigen Kenntnisstand höchst unredlich, Randalierer und Straßenplünderer als “kriminelle Elemente” abzutun oder wie in UK zu Höchststrafen zu verdonnern, wenn die Plünderer ganzer Volkswirtschaften außerhalb bzw. über dem Gesetz stehen.
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Ist es nicht längst allerhöchste Zeit, diesen Praktiken ein Ende zu setzen und auch in Deutschland die Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen?
Beate Liebers
Zwischenruf 19 auf Akopol
„Londoner Legendenbildung“
Als Reaktion auf den Beitrag von Jan-Hendrik Dany im Flensburger Tageblatt am 10. August schrieb ich den nachfolgenden Leserbrief. Einige Tage später erschien ein Artikel von Jürgen Liminski, der die Ereignisse aus einer ganz anderen Perspektive betrachtete. Er stellte die Ausschreitungen in den europäischen Kontext, mit den Demonstrationen in Griechenland, Spanien und anderen Ländern und ist der Auffassung, dass auch Proteste gegen soziale Ausgrenzungen in Deutschland nicht unbedingt auszuschließen sind.
Der Leserbrief:
„Londoner Legendenbildung“, v. Jan-Hendrik Dany, 10.8.2011
Es besteht kein Zweifel darüber, dass die Randale in London mit Brandstiftungen und Plünderungen nicht zu akzeptieren sind. Über das Ausmaß und die Heftigkeit bin ich tief erschrocken. Ebenso erschreckt mich jedoch die „Legendenbildung“, die J. H. Dany meint anführen zu müssen, dass die Ursachen nur bei einem „kleinen Teil“ die prekären sozialen Verhältnisse sind. Mir scheint, dass so mancher, der nicht selbst von den Auswirkungen des extremen Abbaus der sozialen Sicherungssysteme betroffen ist, die Folgen für sich ausblendet.
Warum gehen die Ausgegrenzten in vielen Teilen der Welt auf die Straße, jetzt sogar in Israel? Besonders durch Margareth Thatcher – „der Ikone des Neokonservatismus“ – aber auch mithilfe ihrer Nachfolger ist diese Entwicklung in Großbritannien besonders ausgeprägt. Die neuerlichen extremen Einsparungen – wieder im Sozialbereich – durch David Cameron mögen zur Aggressivität beitragen. Vergessen sind sicher auch die gewalttätigen Ausschreitungen in den Vorstädten von Paris. Auch sie wurden brutal niedergeknüppelt, ohne dass die Ursachen analysiert und aufgearbeitet wurden.
Die Finanzkrise ist eine hervorragende Argumentationsbasis um weitere Kürzungen in den sozialen Netzen durchzuführen. Die hohe Verschuldung der Staaten besteht jedoch bereits viel länger und beruht auf der ideologisch begründeten Verschlankung des Staates ist also m. E. auf Einnahmeausfälle gegründet. Wer nicht nur FT, Welt oder FAZ liest, gewinnt andere Informationen und Hintergründe und kann Aussagen wie die im FT anders einordnen.
Dazu kommt die extreme Verquickung der Politik mit der Finanzwirtschaft. Es sollte jedoch den Politikern (und den Kommentatoren) insgesamt zu denken geben, wenn sogar die WELT einen Artikel abdruckt, in dem Wolfgang Hetzer die aus seiner Sicht kriminelle Zusammenarbeit beleuchtet. Er nennt es „Finanzmafia“! Wie er dort beschreibt, erleben wir gerade in diesen Tagen die neuste Zirkusvorstellung, in der die Finanzakteure die Politik am Nasenring durch die Arena ziehen. Eiskalt können Hedgefonds-Manager und Ratingagenturen – wie Psychopathen ohne Gewissen und Verantwortungsbewusstsein – weiter einen Staat nach dem anderen in den Ruin treiben. Dabei wirkt die Politik hilflos gegen diese Praktiken, für die sie selbst die Voraussetzungen geschaffen hat. Ganz im Sinne des „Zauberlehrlings“: „Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los.“ Man sollte sich dringend die Fortsetzung ins Gedächtnis rufen: „In die Ecke, Besen! Besen! Seid’s gewesen!“ Es wird allerhöchste Zeit.
Aber leider ist kein weiser „Meister“ in Sicht, der die „Geister“ in die Ecke scheuchen kann. Die „Zauberlehrlinge“ werden also dementsprechend weiter herumwurschteln – bis zum nächsten Crash! Den dann auch wieder die Allgemeinheit ausbaden muss! Natürlich kein Grund etwa die Grundstruktur unseres Wirtschaftssystems in Frage zu stellen, oder?
Beate Liebers
Aufruf und Veranstaltung des DGB zum Antikriegstag am 1. September
Antikriegstag: Freiheit und Frieden für alle – nie wieder Krieg!
Freiheit und Frieden für die ganze Welt lautete der Mai-Aufruf des DGB im Jahr 1961.
Diese Forderung ist heute, 50 Jahre später, aktueller denn je.
Dieses Jahr jährt sich der Kriegsbeginn in Afghanistan zum zehnten Mal. Die Nachrichten über Opfer der Kampfhandlungen erreichen uns fast täglich. Die Bevölkerung braucht Arbeit und Stabilität statt Unsicherheit und Gewalt. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Bundeswehreinsatz in Afghanistan zu beenden und die Zivilgesellschaft stärker zu unterstützen!
Der Einsatz in Afghanistan ist der Vorbote für weitere Auslandseinsätze der Bundeswehr. Ihre Neuausrichtung zur Interventionsarmee lehnen wir ab. Die Bundeswehr braucht als Berufsarmee stärkere demokratische Kontrolle und enge Verbindungen in die demokratische Gesellschaft.
Im Frühjahr dieses Jahres begannen große Proteste in der arabischen Welt. Die Welle des demokratischen Aufbruchs breitete sich nach und nach auf die meisten Länder Nordafrikas und der arabischen Halbinsel aus und brachte die Regime in Tunesien und Ägypten zu Fall. Gerade die junge Generation setzt große Hoffnungen darauf, dass diese Gesellschaften ihren Demokratieprozess friedlich und solidarisch fortführen. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für die Unterstützung dieses Prozesses stärker als bisher zu engagieren und den Demokratisierungsprozess in der arabischen Welt auch finanziell zu unterstützen!
Und sie muss Lehren aus den Fehlern der Vergangenheit ziehen: Die Waffen, die Machthaber in der arabischen Welt gegen ihr eigenes Volk einsetzen, haben unter anderem deutsche und europäische Rüstungsfirmen geliefert. Deutschland ist der drittgrößte Waffenexporteur der Welt. Wir fordern die Bundesregierung
einmal mehr auf, Rüstungsexporte in Krisenregionen zu verbieten und Rüstungsausgaben nachhaltig zu senken!
Das Ende der zivilen Nutzung der Atomkraft muss auch das Ende aller Atomwaffen sein. Trotz der Abrüstung nach dem Kalten Krieg sind noch immer über 23.000 Atomwaffen einsatzbereit. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine atomwaffenfreie Welt einzusetzen!
Jede Form von Menschenverachtung, Kriegsverherrlichung und Chauvinismus ist ein Angriff auf die Menschenwürde. Dies zu bekämpfen ist eine zentrale Aufgabe des demokratischen Staates. Dafür müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Wir fordern alle politischen Vertreterinnen und Vertreter auf, die NPD und alle rechtsextremen Organisationen endgültig zu verbieten.
Rechtsextremismus und Rassismus dürfen in unserer Gesellschaft kein Raum gegeben werden.
Verantwortlich: DGB, Bundesvorstand, Berlin
Programm für den Antikriegstag 2011 am 1. September in der DGB-Region Schleswig-Holstein Nordwest:
11:00 Uhr Grenzübergang Padborg:
Kranzniederlegung am Mahnmal „Harrislee Bahnhof“
12:00 Uhr Ladelund:
Kranzniederlegung auf dem Gelände der KZ-Gedenk- und Begegnungsstätte. Ab 12.30 Uhr, Führung/geführte Bildmeditation in der Sonderausstellung Schweigespuren.
13:00 Uhr Schwesing:
Kranzniederlegung auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte.
18:30 – 20:00 Uhr Dänische Zentralbibliothek in Flensburg, Norderstr. 59 Diskussionsveranstaltung:
Bundeswehr reformiert?
Oder wie sieht die Armee der Zukunft aus? Seit dem 1. Juli ist die Wehrpflicht abgeschafft. Breit öffentlich diskutiert wurde darüber nicht. Auch nicht über die neuen verteidigungspolitischen Richtlinien. Ist das keine Zäsur? Wie verändert dies Armee, Auftrag, Aufgaben? Wie verändert sich das Verhältnis Gesellschaft/Berufsarmee, das Leitbild des „Bürgers in Uniform“? Und: Was bedeutet dies für Friedenspolitik? Es diskutieren mit uns: Klaus Beck – DGB Bundesvorstandssekretär und Mitglied im Beirat „Innere Führung“ der Bundeswehr, Uli Cremer – Grüne Friedensinitiative und Buchautor sowie ein angefragter Vertreter der Bundeswehr.
Antikriegstag 2011 – Veranstaltung mit Oberstleutnant a. D. Jürgen Rose am 3. September in Schleswig
Afghanistankrieg – Schein und Wirklichkeit
„Adleraugen über Afghanistan“ so lautet der Titel einer Fotoausstellung des Bundeswehr Aufklärungsgeschwaders Immelmann (Jagel) im Stadtmuseum Schleswig.
Präsentiert diese Ausstellung die Wirklichkeit der Situation in Afghanistan oder handelt es sich um einen der Werbemaßnahmen, um die wahren Hintergründe des Krieges zu verschleiern?
Zur Erinnerung: seit 2001 kämpfen ausländische Truppen in Afghanistan, unter anderem auch die deutsche Bundeswehr mit über 4500 Soldaten. Die Einsatzgründe variierten, anfangs als humanitärer Einsatz bezeichnet, wurde im Laufe der Zeit immer deutlicher, dass es sich um einen Kriegseinsatz gegen afghanische Aufständische und Taliban handelt, der immer mehr Menschenopfer fordert. Die Zahl der zivilen Opfer steigt. Bisher starben nach Schätzungen über 25.000 Zivilpersonen, hunderttausende wurden zum Teil schwer verletzt. 2.500 Soldaten der NATO-Einsatzkräfte kamen uns Leben, davon 53 deutsche Soldaten. Tausende schwerverletzte oder traumatisierte Soldaten befinden sich in medizinischer und psychologischer Behandlung.
Es ist schon lange klar, dass es für Afghanistan keine militärische Lösung geben kann. Die Bevölkerung in den Staaten, die diesem Krieg führen, lehnen den Einsatz mehrheitlich ab und fordern die Rückkehr ihrer Soldaten. Die NATO-Truppen wollen aber nicht als geschlagene Allianz vom Hindukusch abziehen und zögern damit, konkrete Rückzugspläne bekannt zugeben. Das Fazit des Krieges bisher ist niederschmetternd:
Zerstörung allenthalben, kein geregeltes ziviles Leben, zerstörte Infrastrukturen, zerstörte Familien und die Armut wächst. Hunger bedroht große Teile der Bevölkerung. Frauen und Kinder leiden nach wie vor am stärksten unter dem Krieg.
Die Friedensbewegung lehnte von Anfang an den Kriegseinsatz ausländischer Streitkräfte in Afghanistan als Verstoß gegen geltendes Völkerrecht ab. Der Zusammenarbeitsschuss der Friedenbewegung Schleswig-Holstein (ZAA) lädt anläßlich des Antikriegstages (1. September) ein zu einer
Informations- und Diskussionsveranstaltung mit Jürgen Rose, Oberstleutnant der Bundeswehr a.D. am Sonnabend, 3. September 2011, 14:30 Uhr in Schleswig, Kulturzentrum Lange Straße 6
Oberstleutnant a.D. Jürgen Rose tat im Wehrbereichskommando VI in München Dienst. Weil er die Rechtmäßigkeit des Einsatzes der Recce-Tornados zum Kampfeinsatz gegen die afghanischen Aufständischen im Süden und Süd-Osten Afghanistans in Frage stellte, wurde er vom Dienst suspendiert. Wir laden die Schleswiger Bevölkerung herzlich zu der öffentlichen Informationsveranstaltung ein. Der Eintritt ist frei.
V.i.S.d.P.: ZAA – Helmut Welk, Barmstedt
Café Zukunft: „Lohnabhängig bleiben oder gemeinsam selbstverwaltet arbeiten?“ – Informations- und Diskussionsveranstaltung am 23.8.2011 im Stadtteilhaus Neustadt
Liebe Freunde und Café Zukunft-Fans,
hiermit lädt Café Zukunft zur Informations- und Diskussionsveranstaltung in Flensburg ein.
Sie findet am 23. August 2011 im Stadtteilhaus Neustadt in Flensburg statt und trägt den Titel „Lohnabhängig bleiben oder selbstverwaltet arbeiten?“.
Sie möchte Alternativen aufzeigen zu der heute in vielen Unternehmen anzutreffenden Situation, wo Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft geben und unter allerlei Mißständen zu leiden haben.
Beispielsweise können Arbeitnehmer häufig nicht mehr den Bezug zu ihrer Arbeit herstellen.
Mobbing und schlechte Arbeitsbedingungen machen mehr Frust als Lust und führen zunehmend zu Krankheiten und Ausfallzeiten.
Die Veranstaltung richtet sich auch an Arbeitssuchende, um für sich auszuloten, ob und wie sie gemeinsam mit anderen ihre Fähigkeiten einbringen wollen.
Es sollen Betriebe vorgestellt werden, wo Menschen auf Augenhöhe miteinander anders zusammenarbeiten.
Beginn ist um 19 Uhr, der Eintritt ist frei und Spenden sind wieder sehr willkommen.
Hier noch mein Tipp:
Das Internet nimmt auch bei uns an Bedeutung zum Informationsaustauch zu und ich weise hiermit auf neue Seiten hin:
Die Website bringt zusätzliches Material und bietet später ein Archiv vergangener Veranstaltungen: http://cafezukunft.de
Café Zukunft gibt es nun zusätzlich in drei sozialen Netzwerken:
Auf Twitter:
https://twitter.com/user/#!/CafeZukunft
Auf Youtube:
http://www.youtube.com/user/CafeZukunft
In Facebook:
https://www.facebook.com/pages/CaféZukunft/161128300597637?sk=info
Über eine zahlreiche Beteiligung an dem Abend und im Internet würden wir uns bei Café Zukunft freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Malien
Was ist „Café Zukunft“?
Bei dem „Café Zukunft“ handelt es sich um eine Veranstaltungsreihe zu aktuellen Themen. Es sollen Themen zur Sprache kommen, die uns alle angehen. Wir sind ein loser Verbund engagierter Bürger in Flensburg, die die Atomenergie hinterfragen, sich der Flüchtlinge in Flensburg annehmen, die Gentechnik thematisieren, auf die Armut in Flensburg hindeuten und die Demokratie kritisch betrachten wollen.
Für das Café Zukunft stehen:
Inge Aufenacker, aufenacker@gmx.de, Tel. FL 3136688
Ursula Thomsen-Marwitz, utm-nord@online.de, Tel. FL 3155521
Peter Walpurgis, AB und Fax, Tel. FL 24505
Michael Malien, cafezukunft@gmx.de, Tel. FL 32953
Internet: http://cafezukunft.de
Email: cafezukunft@gmx.de